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Poliz. Führungszeugnis für Integrationshelfer?

Zuckerschnecke71
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Poliz. Führungszeugnis für Integrationshelfer?

19 März 2014 11:16
#90604
Hallo zusammen!

Ich hab da mal eine Frage und hoffe, es weiß jemand eine Antwort darauf.
Kurz zur Erklärung: Mein Sohn geht in die vierte Klasse Grundschule, er hat seit gut acht Jahren DM Typ 1. Von der ersten Klasse an hatte er einen Integrationshelfer, der anfangs über die Stadt finanziert wurde, seit Beginn des vierten Schuljahres über die Krankenkasse. Genau genommen war es seit Beginn des Schuljahres eine IntegrationshelferIN, die meinem Sohn über einen Pflegedienst zugeteilt wurde. Von Seiten der Schule gab es während des letzten halben Jahres wegen dieser Integrationshelferin keine Bedenken, dass sie die Klassenlehrerin und die Kinder in der Klasse in irgend einer Weise "stören" könnte während des Unterrichtes.
Jetzt hat vor zwei Tagen ein Wechsel stattgefunden und mein Sohn bekommt nun wieder den Integrationshelfer, der ihn schon im letzten Schuljahr an der ersten Grundschule betreut hat (wir sind zwischenzeitlich umgezogen in eine andere Stadt). Das war nur möglich, weil ich nun mit der Krankenkasse die Vereinbarung getroffen habe, den I-Helfer im Rahmen des Persönlichen Budgets einzustellen. Nun verlangt die Schule plötzlich von ihm den Nachweis seiner beruflichen Qualifikation (Arbeitsvertrag)und ein polizeiliches Führungszeugnis.
Meine Frage ist nun: Mit welchem Recht verlangt die Schule dies und warum hat sie es nicht schon von der Integrationshelferin verlangt?
Wenn mir jemand weiterhelfen könnte, wäe ich super dankbar!

Michaela

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Joa
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Re: Poliz. Führungszeugnis für Integrationshelfer?

19 März 2014 18:26
#90611
Hallo Michaela,

spätestens seit der Einfügung des §72a in das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, die Eignung von MitarbeiterInnen in der Kinder- und Jugendarbeit eingehend zu prüfen und durch die Einholung eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses im Rahmen des Möglichen zu verhindern, dass insbesondere Menschen mit sexuellem Interesse an Kindern der Zugang im Rahmen der Arbeit mit dieser Personengruppe sozusagen auf dem silbernen Tablett serviert möglich gemacht wird.

Solange ein Integrationshilfer bei einem anderen Träger angestellt ist, hat natürlich dieser vorrangig in geeigneter Form zu sichern, dass seine Mitarbeiter entsprechende Voraussetzungen erfüllen. Hier hält sich die Schule nun an den Integrationshelfer und ggf. an Euch.

Ich denke, wenn ihr der Schule einerseits Eure arbeitsbegründenden Vereinbarungen (Arbeitsvertrag) mit dem Helfer vorlegt und die fachliche Eignung bestätigt, ggf. auch unter Verweis auf den vormaligen Einsatz über den Sozialhilfeträger der Stadt xy und wenn dann auch ein Führungszeugnis vorliegt, sollte die Sache ok sein.

Nähere Ausführungen zum Thema findest Du z.B. hier .

Gruß
Joa
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Zuckerschnecke71
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Re: Poliz. Führungszeugnis für Integrationshelfer?

20 März 2014 09:40
#90618
Hallo Joa,

vielen Dank für Deine Antwort. Den Arbeitsvertrag kann ich der Schule kurzfristig vorlegen, auch einen Nachweis über seine fachliche Qualifikation. Das Führungszeugnis muss dann leider wieder neu beantragt werden, da das letzte Zeugnis vom vormaligen Arbeitgeber sechs Monate einbehalten werden muss. Wer trägt denn dann die Kosten für die Beantragung? Mein Sohn als Arbeitgeber und ich als seine gesetzliche Vertreterin sehen beide keine Notwendigkeit für dieses Zeugnis, da wir dem Integrationshelfer hundertprotzentig vertrauen.
Die Schule möchte darüber hinaus auch ein Attest des Diabetologen, aus dem hervor geht, dass eine kontinuierliche Betreuung im Klassenraum wirklich notwendig ist. Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage? Falls ja, stellt sich auch hier die Frage, wer die Kosten dafür übernehmen muss.

Beste Grüße
Michaela

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cociw
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Re: Poliz. Führungszeugnis für Integrationshelfer?

21 März 2014 11:46
#90653
Hallo Michaela,

ich bin zwar kein Integrationshelfer, arbeite aber im Betreuungsbereich eines Gymnasiums, das offene Ganztagsschule ist.

Auch ich muss alle zwei Jahre ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beantragen, welches ich noch nie gesehen habe, da es von der Stadtverwaltung aus direkt in die Schule geschickt wird.
Die Kosten dafür muss ich selber tragen.
Bei uns kostet das (glaube ich) so 13 Euro.

LG, Cordula

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