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Kein ende in sicht
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Kein ende in sicht
14 Aug. 2013 07:39Suche jemanden der uns vielleicht etwas weiter helfen könnte.Unser Sohn 4 Jahre ist seit einem Jahr im Kindi,aufgrund von Personal Mangel im Kindi haben wir im Februar einen Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt und vor 4 Wochen haben wir die Ablehnung bekommen,Wiederspruch eingereicht.Nun haben wir die Woche einen Brief vom Kindergarten erhalten das sie den Kindergartenvertrag prüfen müssen ob er unter den gegebenen Umständen bestehen bleibt oder ob wir mit einer Kündigung rechnen müssen!Nun meine Frage weiß jemand ob das rechtens ist?????Dürfen sie das überhaupt????
Würde mich freuen auf Antwort.
Familie Müller
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Re: Kein ende in sicht
14 Aug. 2013 08:06darf ich mal fragen wo Ihr den Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt habt?
Unsere Tochter geht seit 1 Jahr in den Kinderagrten. Der Kindergarten hat dahmal einen Antrag bei dem Landschaftsverband für einen Intigrationsplatz gestellt, der nartürlich abgelehnt wurde und an das örtliches Jugendamt weiter geleit wurde. Der hat nach dem KIBZ-Gesetz eine "Behindertenpauschale" genehmigt. Mit diesem Geld hat unser Kindergarten eine I-Kraft für 2 Stunden am Tag eingestellt.
Diese Lösung war am Anfang auch nicht schlecht. Allerdings sind wir seit März auch mit den Behörden und unserer KK am kämpfen das für die gesammte Zeit des Kindergartenaufenhalts eine Kraft für unsere Tochter da ist.
Liebe Grüße
Yeliz
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Re: Kein ende in sicht
14 Aug. 2013 08:17Wir haben damals eine Beurlaubung vom Kindergarten erhalten (kurz bevor ich in den Job wieder einsteigen wollte, was sich dann um ein weiteres Jahr verzögerte. Sehr falscher Zeitpunkt) Eine Kündigung ist schwierig, weil ihr ja einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz habt. Die Stadt muss euch also dann einen neuen Platz zuweisen, zur Not könnt ihr klagen. Gegen eine Beurlaubung kann man leider kaum etwas machen. Wir haben damals das Jugendamt eingeschaltet, weil das hin und her Leyas seelische Gesundheit beeinträchtigte. Wir kamen damals auch mit der Klage auf Diskriminierung nicht weit.
Nachdem das Jugendamt eingeschaltet war,ruderte der Träger relativ schnell wieder zurück und bis die Hilfe vom Jugendamt genehmigt war (das dauerte zwei Monate) war sie längst wieder im Kindergarten, allerdings in einer U3-Gruppe (mit viereinhalb Jahren). Es gab also mit dem Jugendamt und dem KiGa weitere Gespräche, bis es halbwegs funktionierte.Außerdem hatte ich die Zeitung angerufen. Als das Gespräch anstand, wollte die Kindergartenleitung gern dabei sein.
Was wir trotzdem beantragen mussten (und auch haben) ist ein Pflegedienst. Das war eine langwierige Prozedur einen zu finden, der die Aufgabe übernehmen konnte, aber als der dann kam, entspannte sich die Lage im Kindergarten etwas. Trotzdem lief es bis zuletzt nicht gut. Im Nachhinein denke ich, ich hätte uns vielleicht doch einen neuen Kindergarten zuweisen lassen sollen.
LG
Nadine
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Re: Kein ende in sicht
14 Aug. 2013 08:22Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Kein ende in sicht
14 Aug. 2013 08:29Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Kein ende in sicht
14 Aug. 2013 08:31Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Kein ende in sicht
14 Aug. 2013 16:39da es ja ein Recht auf einen Kindergartenplatz gibt, dürfte eine Kündigung generell schwierig sein. Allerdings muss ja nur die jeweilige Kommune einen Kindergartenplatz bieten, nicht der einzelne Kindergarten. Wer ist der Träger des Kindergartens?
Uns wurde der Vertrag für die Offene Ganztagsschule gekündigt. Aber darauf hat man ja, im Gegensatz zum Kindergartenplatz, auch keinen Rechtsanspruch.
LG Heike
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Re: Kein ende in sicht
14 Aug. 2013 21:28 - 15 Aug. 2013 17:07den Kindergartenpöatz haben wir selber ausgesucht da unsere Tochter da auch schon war,wir waren damals sehr zufrieden.Meinen sie das?
Habe auf Wunsch des Verfassers den Wohnort aus dem Beitrag entfernt.
Gruß
Heike
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Re: Kein ende in sicht
15 Aug. 2013 08:03Da sie einen Kindergartenplatz haben, hat die Stadt wenig Interesse daran, ihnen einen neuen Kindergartenplatz zuzuweisen. Sie haben aber Anspruch darauf. Also rufen sie bei der zuständigen Stelle an und schildern sie das Problem (in den allermeisten Fällen ist das eine Ansprechperson im Jugendamt, die die Platzzuweisung macht, zumindest in NRW. Von dort kommen dann auch die Bescheide über die Beiträge)
Dem einzelnen Kindergarten ist das Gesetz freilich erstmal egal. Die müssen nur ihre Plätze voll kriegen. Da ein Diabetikerkind mehr Arbeit macht, sind sie froh, wenn sie den einen Platz anders belegen können. Aber sie werden von der Stadt eins aufs Dach kriegen, wenn sie die das mit der Kündigung durchziehen.
Der Anspruch auf einen Kindergartenplatz ist in NRW unabhängig von einer Arbeit, aber bezieht sich nicht auf den speziellen Kindergarten sondern auf irgendeinen Kindergarten im Stadtgebiet. Ich habe eine Freundin, die vier Kinder in unserem Kindergarten hatte. Für das fünfte bekommt sie dort keinen Platz. Sie hätte Arbeit, aber die Stadt kann ihr nur anbieten, in einen anderen Kindergarten zu wechseln. Da sie das nicht möchte, hat der Kleine nach wie vor keinen Platz, während einer arbeitslosen Mutter genau das gleiche angeboten wurde und sie mittlerweile einen Platz in einem anderen Kindergarten angenommen hat.
Wir haben übrigens auch durchaus den Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt. In vier Jahren Ganztagskindergarten hatten wir damit keinen Erfolg.
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