Medikamentengabe in Kiga und Schulen
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Aus versicherungstechnischen Gründen kann's demzufolge nicht sein: www.ihr-gesundheitsrecht.de/artikel/113-...er_mit_diabetes.html
Da steht auch noch was zu Inklusion und Eingliederungshilfe.
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auch wenn die genannten Berufsgruppen (Lehrer/Erzieher usw.) nicht mit Regress rechnen müssen, weil die GUV (oder ähnliche Versicherung) das übernimmt, müssen diese Personen keine Injektionen oder sonstige Medikamentengaben durchführen!
Gruß, Egon
Achtung: Mein Beitrag / meine Antwort ist meist nur eine Kurzfassung und kann daher i.d.R. nicht alle möglichen Aspekte zu dem jeweiligen Thema berücksichtigen.
Häufig geben meine Beiträge nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern beruhen auf Tatsachen bzw. fachlich anerkannte Meinungen....
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"Nicht als Unfall anerkannt werden Fehler bei den folgenden [...]Aufgaben, weil kein von außen einwirkendes schädliches Ereignis erkennbar ist:
[...]
Das Unterlassen einer vereinbarten Insulingabe.
[...]
Nur dann, wenn im Rahmen der Medikamentengabe vorsätzlich Fehler begangen werden, können Erzieherin oder Erzieher, Lehrerin oder Lehrer in Regress genommen werden."
Also: Wenn man nichts tut, ist man auf der sicheren Seite, wenn man was tut kommt es drauf an, was man tut und man braucht irgendwelche komischen Schriebe von Ärzten (steht da) von denen keiner so ganz genau weiß, wie die aussehen könnten (das steht da nämlich auch wieder nicht).
Das ist so ähnlich, wie wenn dir jemand sagt: Kletter mal auf den Kran, wenn du runterfällst, kommste in den Himmel aber nur wenn du mit dem rechten Fuß zuerst fällst. Wenn du nicht raufkletterst kommst du auch rein, es macht nur weniger Spaß. :evil:
LG
Nadine
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Egon, genau diese Einstellung finde ich aber sehr fragwürdig. Wenn eine Handlung zur dienstlichen Handlung wird ... und alle Maßnahmen im Zusammenhang mit Diabetes, die mit den Eltern vereinbart werden sind das dann ... kann ich doch nicht einfach außer Kraft setzen, nur weil ich das nicht will. Das ist dann ja ähnlich, wie wenn ich andere Aufgaben auch verweigere ... würde mein Chef auch nicht tolerieren. Und Insulin kann man nunmal nur als Injektion abgeben - das haben wir uns ja nicht ausgesucht.
Ich finde genau DA muss endlich mal ein Umdenken her. Diese ganzen Richtlinien und Vorschriften gibt es seit 2009 und trotzdem diskutieren wir heute immer und immer und immer wieder darüber!!!
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Die Erzieher brauchen keine Angst davor haben, die Insulingabe zu übernehmen. Sollte ihnen ein Fehler unterlaufen, tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Der Erzieher bzw. die Einrichtung wird also nicht persönlich belangt. Deshalb ist eine entsprechende Erklärung seitens der Eltern unnötig.
Ich glaube, das ist doch die Hauptangst, weshalb kaum jemand das übernehmen will. Mal abgesehen von der Mehrbelastung. Doch da könnte ja der Einzelintegrationshelfer unterstützen :whistle:
Das ganze betrifft dann ja aber nicht nur die Insulingabe, sondern auch andere Medikamentengabe. Man hört doch ständig, dass die Erzieher noch nicht einmal Nasenspray geben DÜRFEN. Da könnte man ja nachfragen, WARUM sie das nicht dürfen.
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Juli schrieb: Nee ... da steht doch NICHT als Unfall anerkannt ... wird das Unterlassen einer Insulingabe. D. h. doch, dann greift die Unfallversicherung nicht, sondern die greift dann, wenn etwas getan wird.
Ob die GUV greift oder nicht, interessiert am Ende-nämlich dann, wenn etwas passiert ist- nur uns Eltern, denn dann geht es um Gelder. Aber es will ja niemand, dass die GUV zahlen muss.
Wenn nichts getan wird ist kein von außen einwirkendes schädliches Ereignis erkennbar. Die Formulierung ist doch Mist. Suggeriert doch, dass man es richtiger macht, wenn man nichts tut. (und das kommt doch auch der GUV entgegen, die dann auch im Falle dessen, dass etwas passiert einfach mal nicht zahlen bräuchte)
Und die Tatsache, dass es schädlicher ist nichts zu tun als etwas zu tun muss erstmal in die Köpfe.
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ICH finde, "man" kann von Lehrern usw. keine Tätigkeiten erwarten/verlangen, die sie nicht für ihre Berufsausübung gelernt haben.
Es ist auch etwas sehr anderes, ob etwas als Familienangehöriger oder Nachbar getan wird oder in Ausübung des (Lehrer-)Berufes. Und im Zweifelsfall ist es für den Lehrer sehr wichtig, ob die GUV die finanziellen Folgen, die durch einen von ihm verursachten Schäden entstehen, übernimmt - oder nicht. Und auch, ob er vor Strafverfolgung sicher sein kann!
Trotz der Regelung mit der GUV, ist es in verschiedenen Schulamtsbezirken den Lehrern immer noch untersagt, Medikamente zu verabreichen. Ich kann diese Regelung gut nachvollziehen.
Ich erwarte übrigens auch von einer Kinderkrankenschwester nicht, dass sie Kinder, die sie über einen längeren Zeitraum in der Klinik betreut, in Schulfächern unterrichtet. Dazu gibt es in vielen Kinderkliniken extra Lehrer!
Ich denke, durch viele Beiträge von mir zu diesem Thema, ist meine Meinung dazu den meisten Forumsschreibern bekannt. Darum werde ich mich vorerst dazu nicht mehr äußern.
Gruß, Egon
PS:
In Niedersachsen (vielleicht auch in anderen Bundesländern) wurden vor etlichen Jahren Pflaster aus den Erste Hilfe - Schränken genommen, weil manche Pflaster bei manchen Kindern allergische Reaktionen auslösen können.
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Von mir wird in meinem Job z. B. erwartet, dass ich einen Teil unserer Homepage aktuell halte, ergänze oder lösche ... obwohl ich bin kein Informatiker oder Programmierer bin. Ich habe dafür nicht mal eine offizielle Schulung erhalten ...
Ich glaube, das ist heutzutage einfach so. Da kommen in jedem Berufsbild Tätigkeiten dazu, die mit deinen ursprünglichen Aufgaben gar nix zu tun haben. Soweit ich weiß lernt eine Erzieherin auch nicht wirklich "wickeln" und muss das zwischenzeitlich tun.
Ich würde von der Kinderkrankenschwester auch nicht erwarten, dass sie unterrichtet ... ich würde von ihr aber erwarten, dass sie das Unterrichtsmaterial, das die Eltern oder Lehrer vorbei bringen, weiter gibt und für Papier und Stift und einen Platz zum Arbeiten sorgt ... So ähnlich sehe ich das auch beim Diabetes. Da kann man nicht immerzu von Inklusion sprechen und im nächsten Atemzug nach Integrationshilfe oder Pflegedienst schreien ... dann ist es keine Inklusion! Das ist ja in Ordnung, dann aber bitteschön auch nicht auf irgend welchen politischen Papieren propagieren!
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Ich als Frau und Informatiker bin froh, dass heutzutage nicht mehr von mir erwartet wird, dass ich mich den ganzen Tag um Haus und Kinder kümmere, sondern das tun darf, was ich kann und mag. Dass es im Gegenzug dafür Erzieherinnen, Lehrer und Betreuer gibt, die sich um meine Kinder kümmern.
Ich denke die Möglichkeit zur Spezialisierung hat uns in der technischen Entwicklung soweit gebracht, wie wir jetzt sind. Leider sind wir auf dem besten Weg dazu, dadurch den ganzheitlichen Blick auf uns Menschen zu verlieren. Und dass das Zusammenleben als Menschen immer auch bedeutet Verantwortung für andere zu übernehmen.
Je mehr man mit Menschen zu tun hat, um so mehr ist man davon natürlich "betroffen", insbesondere, wenn es um Kinder geht.
Also genauso, wie ich (und alle anderen?) erwarte, dass eine Erzieherin einem 4-Jährigen den Po abwischt, weil er rein anatomisch noch nicht gut dazu in der Lage ist, würde ich auch gern erwarten können, dass sie ihm den Blutzucker misst. Mir ist schon klar, dass sie nicht muss. Aber ich würde mir wünschen, dass es für sie selbstverständlich ist sich damit auseinanderzusetzen, wenn es notwendig ist. Wir als Eltern haben uns den Diabetes unserer Kinder ja auch nicht hergewünscht. Wir müssen uns auch damit auseinander setzen, müssen alles notwendige lernen und können (und wollen ) das Kind nicht in eine andere Familie schicken, die sich besser damit auskennt. Da muss dann die Spezialisierung enden.
Ich wünsche mir in einer Gesellschaft zu leben, wo die Menschen mehr an einem Strang ziehen und jeder weniger versucht sein eigenes Schäflein ins Trockene zu bringen - im großen, wie im Kleinen. Da muss jeder mit dran arbeiten...
Danke Eike, für die Verlinkung des Artikels. Er zeigt, dass zumindest oben schon angekommen ist, dass es gar nicht so schlimm ist, ein DM-Kind in Kindergarten und Schule zu betreuen und dass die rechtliche Lage eben nicht unklar ist. Jetzt muss es sich noch rumsprechen, dass das "Nicht Helfen müssen" ein "Helfen Können" ist.
Wenn immer mehr Eltern es schaffen MIT den Erziehern und Lehrern eine Lösung zu finden, wird es hier immer weniger geben, die Probleme haben. Gerade auch, weil es immer mehr Kinder mit DM gibt.
Und meine Kinder müssen dann als Eltern im Kindergarten vielleicht auch keine Einverständniserklärung mehr unterschreiben, dass die Erzieherinnen eine Zecke entfernen dürfen, wenn sie eine an ihrem Kind finden sollten...
lg
Tina
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Ich wundere mich, warum die ganze Sache so unterschiedlich gehandhabt wird. Man hört von Einrichtungen, wo die Erzieher alles komplett übernehmen. Und in anderen wird noch nicht einmal der BZ gemessen. Oder das Kind darf nicht in den Kiga, wenn die Integrationshilfe nicht da ist :woohoo:
Da müssen endlich mal einheitliche Regelungen her. Es ist ein Unding, dass man sich neben der psychischen und physischen Belastung durch die Erkrankung noch mit sämtlichen Ämtern rumstreiten oder zu Kreuze kriechen muss, nur um sein Kind sicher betreut zu wissen.
Inklusion bedeutet ja, dass das behinderte Kind so normal wie möglich aufwachsen kann. Das heißt, in seiner normalen Umgebung. Das sollte aber auch so weit gehen, dass eben nicht nach jeder Mahlzeit die Damen vom Pflegedienst reinschneien müssen, um vor aller Augen oder auch in irgendeiner einer Ecke dem Kind das Insulin zu verabreichen. Um wieviel NORMALER wäre es, wenn einfach die Erzieherin an die Pumpe geht und mal eben den Bolus abgibt. An Ausflüge und Picknicks mag ich gar nicht erst denken. Da wird wohl das "arme behinderte" Kind nicht teilnehmen oder zumindest nicht mitessen können. Pflegedienst darf nur im Kiga versorgen und die Erzieher machen's ja nicht :S
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