Rechtlicher Anspruch auf Integrationshelfer?
Travel23
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18 Jan. 2012 21:19 #64136
von Travel23
Rechtlicher Anspruch auf Integrationshelfer? wurde erstellt von Travel23
Hallo zusammen,
Auch uns beschäftigt das Thema Integrationshelfer, allerdings bezogen auf den Kindergarten.
Das Sozialamt sagt, sie haben kein Geld, und schiebt es auf den Kindergarten, der Anträge beim Träger und auf "erhöhte Kindspauschale" stellen soll (das geht aber nicht, dann müssten sie die Gruppen reduzieren). Habe daher Einspruch eingelegt und nun will das Sozialamt den Antrag an die Widerspruchsstelle weiterleiten.
Ich weiß gar nicht, an welcher Stelle des Prozesses ich denn nun den Rechtsnawalt einschalten soll - gibt es ueberhaupt einen Rechtsanspruch? Ich hatte das so verstanden, dass behinderte Kinder nicht benachteiligt werden dürfen und dafür die Integrationshelfer sorgen. Jannis hat 50% und H.
Danke und Grüße
Maren
Auch uns beschäftigt das Thema Integrationshelfer, allerdings bezogen auf den Kindergarten.
Das Sozialamt sagt, sie haben kein Geld, und schiebt es auf den Kindergarten, der Anträge beim Träger und auf "erhöhte Kindspauschale" stellen soll (das geht aber nicht, dann müssten sie die Gruppen reduzieren). Habe daher Einspruch eingelegt und nun will das Sozialamt den Antrag an die Widerspruchsstelle weiterleiten.
Ich weiß gar nicht, an welcher Stelle des Prozesses ich denn nun den Rechtsnawalt einschalten soll - gibt es ueberhaupt einen Rechtsanspruch? Ich hatte das so verstanden, dass behinderte Kinder nicht benachteiligt werden dürfen und dafür die Integrationshelfer sorgen. Jannis hat 50% und H.
Danke und Grüße
Maren
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MarieR
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18 Jan. 2012 21:49 #64140
von MarieR
MarieR antwortete auf Aw: Rechtlicher Anspruch auf Integrationshelfer?
Hallo Maren,
hast Du mal im Forum nach alten Beiträgen gesurft? Ich habe ein 3/4 Jahr gebraucht, um den Integrationshelfer beim Sozialamt durchzusetzen und habe das auch hier gepostet, falls Du mal einen klassischen Fall durchlesen willst. Wir stehen bald vor der Verlängerung, da graut es mir jetzt schon vor... . Gottwalt hat auch schon viel Gutes und Wichtiges zu diesem Thema beigetragen, es lohnt sich, seine Beiträge zu lesen, da er "unser" interner Experte auf diesem Gebiet ist.
Das Problem bei unseren Kindern ist, dass sie nicht in das normale Bild eines schwerbehinderten Kindes fallen. Denn: sie haben, wenn der BZ im Normbereich ist, keine Einschränkungen. Dass sie aber hilfsbedürftig sind, damit der BZ halt im Normbereich bleibt, das sieht das Gesetz nicht vor und die Sozialämter stellen sich da auch gerne quer. Wir haben sehr stark auf die Notwendigkeit der pädagogischen Intervention im Gruppengefüge argumentiert und den Bedarf an psycho-pädagogischer Unterstützung, denn bei Integrationshelfern geht es ja nicht nur darum, bestehende Probleme aufgrund der Behinderung abzumildern, sondern auch die körperliche und emotionale Gesundheit des Kindes zu bewahren.
Ihr müsst sehr eng mit dem Kindergarten zusammen arbeiten. Wenn der Kindergarten keinen sog. Integrationsplatz zur Verfügung stellen kann (weil dann die Gruppengröße reduziert werden muß und man kann ja nicht im Jahresverlauf vorhandene Kinder rausschmeissen), dann könnt Ihr nur über Einzelfall-Integreationshelfer gehen. Wir haben damit gestartet, allerdings war das keine pädagogische Fachkraft. Für diese Lösung muß die Gruppe nicht reduziert werden
Wir waren seit 8 Jahren die erste Familie im Main-Taunus-Kreis, die das Thema durchgeboxt hat. Es lohnt sich, ist aber extrem zeitaufwendig. Zum Schluss haben wir einen Fachanwalt eingeschaltet. Eigentlich hat der gar nicht sehr viel mehr Argumente gebracht als wir, aber das Juristendeutsch und die Klageandrohung haben dann auf so einem offiziellen Schreiben doch mehr gefruchtet...
Ich kann Dir gerne unsere gesammelte Korrespondenz mit dem Sozialamt mal mailen. Schick mir dazu ne private Nachricht mit Deiner Mailadresse.
LG, Maja
hast Du mal im Forum nach alten Beiträgen gesurft? Ich habe ein 3/4 Jahr gebraucht, um den Integrationshelfer beim Sozialamt durchzusetzen und habe das auch hier gepostet, falls Du mal einen klassischen Fall durchlesen willst. Wir stehen bald vor der Verlängerung, da graut es mir jetzt schon vor... . Gottwalt hat auch schon viel Gutes und Wichtiges zu diesem Thema beigetragen, es lohnt sich, seine Beiträge zu lesen, da er "unser" interner Experte auf diesem Gebiet ist.
Das Problem bei unseren Kindern ist, dass sie nicht in das normale Bild eines schwerbehinderten Kindes fallen. Denn: sie haben, wenn der BZ im Normbereich ist, keine Einschränkungen. Dass sie aber hilfsbedürftig sind, damit der BZ halt im Normbereich bleibt, das sieht das Gesetz nicht vor und die Sozialämter stellen sich da auch gerne quer. Wir haben sehr stark auf die Notwendigkeit der pädagogischen Intervention im Gruppengefüge argumentiert und den Bedarf an psycho-pädagogischer Unterstützung, denn bei Integrationshelfern geht es ja nicht nur darum, bestehende Probleme aufgrund der Behinderung abzumildern, sondern auch die körperliche und emotionale Gesundheit des Kindes zu bewahren.
Ihr müsst sehr eng mit dem Kindergarten zusammen arbeiten. Wenn der Kindergarten keinen sog. Integrationsplatz zur Verfügung stellen kann (weil dann die Gruppengröße reduziert werden muß und man kann ja nicht im Jahresverlauf vorhandene Kinder rausschmeissen), dann könnt Ihr nur über Einzelfall-Integreationshelfer gehen. Wir haben damit gestartet, allerdings war das keine pädagogische Fachkraft. Für diese Lösung muß die Gruppe nicht reduziert werden
Wir waren seit 8 Jahren die erste Familie im Main-Taunus-Kreis, die das Thema durchgeboxt hat. Es lohnt sich, ist aber extrem zeitaufwendig. Zum Schluss haben wir einen Fachanwalt eingeschaltet. Eigentlich hat der gar nicht sehr viel mehr Argumente gebracht als wir, aber das Juristendeutsch und die Klageandrohung haben dann auf so einem offiziellen Schreiben doch mehr gefruchtet...
Ich kann Dir gerne unsere gesammelte Korrespondenz mit dem Sozialamt mal mailen. Schick mir dazu ne private Nachricht mit Deiner Mailadresse.
LG, Maja
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DianaT
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19 Jan. 2012 16:00 #64160
von DianaT
Liebe Grüße,
Diana
mit Greta (*06/2008, D seit 09/2011, CSII seit 10/2012 - AccuChek Spirit Combo mit Humalog)
DianaT antwortete auf Aw: Rechtlicher Anspruch auf Integrationshelfer?
Wisst ihr, was mich bei diesem Thema am allermeisten ärgert und "ankotzt" (sorry)?
Die Ämter, KK, Stadt, who ever spielen nur auf Zeit und hoffen, dass sich diesen enormen Aufwand keiner leisten kann.
Ganz ehrlich:
ich hätte meine Tochter nach der Diagnose liebend gern in ihrer alten KiTa gelassen. Aber eine Gruppenreduzierung war nicht möglich. Der Ausweg, den ich sah, war genau der hier beschriebene: ein Einzelfallhelfer.
Schön, aber keiner wollte was davon wissen.
Wenn ich nun hier lese, dass ihr - Maja - ein 3/4Jahr gebraucht habt, um das durchzuboxen, frag ich mich, was wir dann in der Zwischenzeit hätten machen sollen. Was habt ihr da gemacht, wenn ich fragen darf?
Mein Mann und ich gehen beide arbeiten und das wird sich vor einem eventuellen 2. Kind auch nicht ändern (lassen) - einfach weil es finanziell nicht drin ist, dass einer zuhause bleibt.
Von daher sind wir froh, einen Integrationsplatz in einer anderen KiTa gefunden zu haben - auch wenn das für unsere Tochter eine zusätzliche Umgewöhnung bedeutet und mir anfangs schier das Herz rausgerissen hat...
Die Ämter, KK, Stadt, who ever spielen nur auf Zeit und hoffen, dass sich diesen enormen Aufwand keiner leisten kann.
Ganz ehrlich:
ich hätte meine Tochter nach der Diagnose liebend gern in ihrer alten KiTa gelassen. Aber eine Gruppenreduzierung war nicht möglich. Der Ausweg, den ich sah, war genau der hier beschriebene: ein Einzelfallhelfer.
Schön, aber keiner wollte was davon wissen.
Wenn ich nun hier lese, dass ihr - Maja - ein 3/4Jahr gebraucht habt, um das durchzuboxen, frag ich mich, was wir dann in der Zwischenzeit hätten machen sollen. Was habt ihr da gemacht, wenn ich fragen darf?
Mein Mann und ich gehen beide arbeiten und das wird sich vor einem eventuellen 2. Kind auch nicht ändern (lassen) - einfach weil es finanziell nicht drin ist, dass einer zuhause bleibt.
Von daher sind wir froh, einen Integrationsplatz in einer anderen KiTa gefunden zu haben - auch wenn das für unsere Tochter eine zusätzliche Umgewöhnung bedeutet und mir anfangs schier das Herz rausgerissen hat...
Liebe Grüße,
Diana
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Gottwalt
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19 Jan. 2012 21:00 #64168
von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Aw: Rechtlicher Anspruch auf Integrationshelfer?
Hallo Maren,
vielleicht so viel auf die Schnelle:
1. Jannis hat einen Anspruch auf Besuch des Kindergartens
2. Jannis hat Anspruch auf "Inklusion", das heißt, soweit möglich soll er "ganz normal" den Kindergarten besuchen dürfen, muß nicht in einen speziellen Integrationskindergarten oder anderes, es heißt aber natürlich auch, daß er so normal wie möglich sein darf und nur die Hilfen bekommt, die er auch wirklich benötigt
3. Eingliederungsleistungen nach § 53 SGB 12 (das ist in diesem Fall die Rechtsgrundlage) ist immer individuell zu gewähren, das heißt, in jedem Einzelfall muß geprüft werden, ob
a. Hilfe benötigt wird (das heißt im Umkehrschluß, ohne Eingliederungsleistung das Kind ausgegrenzt würde / nicht teilnehmen könnte, z. B. am Kindergarten)
b. die mögliche Hilfe auch geeignet ist, damit das Kind eingegliedert / wenigstens besser eingegliedert wird
c. die Hilfe angemessen ist (also auch der finanzielle Aufwand verhältnismäßig erscheint und nicht eine andere, günstigere Maßnahme ebenso effektiv wirken würde).
Sinnvoll, üblich und gut ist es, wenn sich alle Beteiligten -bei Euch also Sozialamt, Kindergarten, Amtsarzt, Eltern und Diabetologe- zusammensetzen um zu überlegen, was wirklich die geeignete Maßnahme ist. Wenigstens Sozialamt, Kindergarten und Ihr solltet das tun.
Wenn schon ein Widerspruch eingelegt wurde ist es u. U. tatsächlich sinnvoll, das Ganze an einen Anwalt abzugeben, der wirklich erfahren speziell mit Eingliederungshilfe ist. Allerdings kostet das Geld, das Ihr auch nicht zurückbekommt, wenn der Anwalt erfolgreich ist. Selbst wenn das Ganze vors Sozialgericht geht, werden die Kosten für den Anwalt in der Regel nicht erstattet, da die erste Instanz immer auch ohne Anwalt ablaufen kann. Solltet Ihr aber eine Rechtsschutzversicherung haben, kann Euch der Anwalt Ärger vom Hals halten und das Ganze effektiv beschleunigen.
Um Deine Frage also klar zu beantworten: Nein, es besteht kein spezieller Rechtsanspruch auf einen Integrationshelfer, sondern es besteht allgemein Anspruch auf Eingliederungshilfe in der jeweils sinnvollsten, angemessensten Weise. Das kann im Falle eines Kindes mit Diabetes mellitus Typ 1 aber durchaus eine Begleitperson sein, die das Blutzuckermanagement übernimmt und auch ansonsten die zusätzlich notwendige Aufmerksamkeit mitbringt, die so ein Kind benötigt.
Lieben Gruß
Gottwalt
vielleicht so viel auf die Schnelle:
1. Jannis hat einen Anspruch auf Besuch des Kindergartens
2. Jannis hat Anspruch auf "Inklusion", das heißt, soweit möglich soll er "ganz normal" den Kindergarten besuchen dürfen, muß nicht in einen speziellen Integrationskindergarten oder anderes, es heißt aber natürlich auch, daß er so normal wie möglich sein darf und nur die Hilfen bekommt, die er auch wirklich benötigt
3. Eingliederungsleistungen nach § 53 SGB 12 (das ist in diesem Fall die Rechtsgrundlage) ist immer individuell zu gewähren, das heißt, in jedem Einzelfall muß geprüft werden, ob
a. Hilfe benötigt wird (das heißt im Umkehrschluß, ohne Eingliederungsleistung das Kind ausgegrenzt würde / nicht teilnehmen könnte, z. B. am Kindergarten)
b. die mögliche Hilfe auch geeignet ist, damit das Kind eingegliedert / wenigstens besser eingegliedert wird
c. die Hilfe angemessen ist (also auch der finanzielle Aufwand verhältnismäßig erscheint und nicht eine andere, günstigere Maßnahme ebenso effektiv wirken würde).
Sinnvoll, üblich und gut ist es, wenn sich alle Beteiligten -bei Euch also Sozialamt, Kindergarten, Amtsarzt, Eltern und Diabetologe- zusammensetzen um zu überlegen, was wirklich die geeignete Maßnahme ist. Wenigstens Sozialamt, Kindergarten und Ihr solltet das tun.
Wenn schon ein Widerspruch eingelegt wurde ist es u. U. tatsächlich sinnvoll, das Ganze an einen Anwalt abzugeben, der wirklich erfahren speziell mit Eingliederungshilfe ist. Allerdings kostet das Geld, das Ihr auch nicht zurückbekommt, wenn der Anwalt erfolgreich ist. Selbst wenn das Ganze vors Sozialgericht geht, werden die Kosten für den Anwalt in der Regel nicht erstattet, da die erste Instanz immer auch ohne Anwalt ablaufen kann. Solltet Ihr aber eine Rechtsschutzversicherung haben, kann Euch der Anwalt Ärger vom Hals halten und das Ganze effektiv beschleunigen.
Um Deine Frage also klar zu beantworten: Nein, es besteht kein spezieller Rechtsanspruch auf einen Integrationshelfer, sondern es besteht allgemein Anspruch auf Eingliederungshilfe in der jeweils sinnvollsten, angemessensten Weise. Das kann im Falle eines Kindes mit Diabetes mellitus Typ 1 aber durchaus eine Begleitperson sein, die das Blutzuckermanagement übernimmt und auch ansonsten die zusätzlich notwendige Aufmerksamkeit mitbringt, die so ein Kind benötigt.
Lieben Gruß
Gottwalt
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19 Jan. 2012 21:15 #64171
von tonja
tonja antwortete auf Aw: Rechtlicher Anspruch auf Integrationshelfer?
Hallo,
wenn Ihr entschlossen seid notfalls auch zum Sozialgericht zu gehen ob nun mit oder ohne Anwalt, dann solltet Ihr das gleich tun und nicht länger warten.
Ihr könnt eine einstweilige Verfügung beantragen.
Der normale Klageweg dauert viel zu lange, da wird Euer Kind eingeschult bevor Ihr das Urteil habt und was nutzt es dann im Nachhinein recht zu bekommen.
Es gibt auch eine positive Entscheidung zur Integrationshilfe in der Kita aus Bremen 1. und 2. Instanz.
Ich hab die Urteile vor kurzem hier im Forum eingestellt. Ihr müsst mal unter dem Stichwort Urteile suchen.
LG
Tonja
wenn Ihr entschlossen seid notfalls auch zum Sozialgericht zu gehen ob nun mit oder ohne Anwalt, dann solltet Ihr das gleich tun und nicht länger warten.
Ihr könnt eine einstweilige Verfügung beantragen.
Der normale Klageweg dauert viel zu lange, da wird Euer Kind eingeschult bevor Ihr das Urteil habt und was nutzt es dann im Nachhinein recht zu bekommen.
Es gibt auch eine positive Entscheidung zur Integrationshilfe in der Kita aus Bremen 1. und 2. Instanz.
Ich hab die Urteile vor kurzem hier im Forum eingestellt. Ihr müsst mal unter dem Stichwort Urteile suchen.
LG
Tonja
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20 Jan. 2012 06:20 #64172
von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Aw: Rechtlicher Anspruch auf Integrationshelfer?
Dem ist erstmal aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen.
Lieben Gruß
Gottwalt
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