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Antrag auf Eingliederungshilfe für Skifreizeit

tessa
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13 Dez. 2011 13:39 #62542 von tessa
Hallo, nun muss ich mich auch mal mit der Bürokratie abplagen. Unser Antrag auf Schwerbehindertenausweis war gar kein Problem, ebensowenig wie der Antrag auf Kostenübernahme für die Pumpenbehandlung. Nun rätsele ich zusammen mit anderen Eltern, wer denn zuständig ist für die einmalige Unterstützung durch eine Begleitperson bei der anstehenden Skifreizeit. Da schieben sich ja wieder alle die Bälle zu. Die Kreisverwaltung sagt, die Krankenkasse sei zuständig, diese wiederum behauptet, die Kreisverwaltung müsse den Antrag bearbeiten. Nun habe ich auch noch gehört, dass man eh nur Hilfen bezahlt bekommt, wenn man wenig Einkommen hat. Trotzdem will ich den Antrag wenigstens mal stellen.

In unserem Schuljahrgang sind 4 Kinder mit Diabetes, 3 davon fahren gemeinsam auf Skifreizeit. Jetzt haben wir glücklicherweise eine Diabetesberaterin aus der Uni Mainz (danke Angela), die mitfahren würde. Die soll natürlich wenigstens ihre Unkosten gedeckt bekommen (ca. 500,--€). Es sind immerhin 8 Tage und ich bin froh, dass eine fachkundige Begleitperson dabei ist (Unterzucker, nachts messen, Kathederwechsel und andere Krisen). Denn die Kinder sind weit weg vom nächsten Krankenhaus und ob sich das mit Diabetes auskennt..... Außerdem sind die Lehrer auch ganz froh, da Entlastung zu haben.

Hat jemand aus dem Forum Erfahrung mit einmaligen Hilfen? Den Rest bekommen wir bzw. die Kinder ja gut hin.

Gruß

Teresa

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cociw
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13 Dez. 2011 14:26 - 13 Dez. 2011 14:26 #62547 von cociw
Hallo!

Ich musste am Anfang unserer DM Karriere unseren Sohn bei der Klassenfahrt begleiten (auch mit auf Wunsch der Lehrer), und wollte auch die mir entstehenden Kosten erstatten lassen.

Nach einigem Hin- und Her war - wie ich es mir ja auch gedacht hatte - das Sozialamt zuständig. Die wollten mir dort zwar auch weismachen, dass die KK "dran" ist und ich eine Pflegestufe Null zu beantragen hätte :blink: , aber dem ist nicht so.

Ich war quasi die Eingliederungshilfe, die auch ihr nach Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch, § 53 beantragen könnt.
Also nicht irre machen lassen und am besten persönlich auf dem Sozialamt aufschlagen. Freundlich, aber bestimmt... B)

LG und viel Erfolg, Cordula

Cordula mit Justus (*08/1999, DM seit 12/2009, CSII seit 05/2010)
Letzte Änderung: 13 Dez. 2011 14:26 von cociw.
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tonja
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13 Dez. 2011 16:03 - 13 Dez. 2011 16:05 #62553 von tonja
Hallo,

also auch m.E. ist eindeutig das Sozialamt (§ 53 SGB XII) zuständig. Das ist dann die Kreisverwaltung.
Bloßes Messen und Spritzen zu bestimmten Zeiten reicht ja nicht aus.

Erfahrung mit einmaligen Hilfen habe ich nicht.

Ich schätze mal, dass das meistens ,neben dem Unwillen die Kosten zu übernehmen, daran scheitert, dass das Sozialamt konkret keine Person hat, die man einsetzen könnte. Aber das Problem habt Ihr ja gelöst. Also lasst euch nicht abwimmeln.
Ich vermute mal, dass es im Nachhinein schwierig wird, die Notwenigkeit zu begründen. Die Kinder sind dann ja hoffentlich gesund und munter wieder zu Hause.
Ihr solltet dem Sozialamt eine kurze Frist setzen und dann notfalls eine einstweilige Verfügung beim Sozialgericht beantragen. Ich schätze mal, das kriegt Ihr auch ohne Anwalt hin. Dazu muss man zur Rechtsantragsstelle beim Sozialgericht gehen, die helfen dann einem dabei den Antrag zu formulieren.

Aber auch wenn es eine Eilt-Sache ist, braucht so ein Gericht einige Tage bzw. Wochen. Einen Monat vor Skifreizeit sollte man so einen Antrag schon stellen.

Das Einkommen spielt m.E. keine Rolle.

Ich drücke euch die Daumen.


LG Tonja
Letzte Änderung: 13 Dez. 2011 16:05 von tonja.
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tessa
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22 Dez. 2011 15:05 #63004 von tessa
Hallo,

ich bekam nun einen Anruf der m. E. zuständigen Stelle in der Kreisverwaltung. Diese wird nun meinen Antrag auf Eingliederungshilfe der Krankenkasse zuleiten (denn: Eingliederungshilfe ist immer nachrangig hinter anderen Hilfen). Also erst wenn die Krankenkasse mir einen rechtsmittelfähigen Bescheid schickt z. B. eine Ablehnung, dann kann ich Widerspruch einlegen oder im nächsten Schritt klagen. Wir wissen alle, was das heißt, die Skifreizeit ist dann schon Schnee von gestern und wir Eltern haben aus eigener Tasche unsere Betreuerin bezahlt.

Demnächst mehr, wenn sich die Krankenkasse gerührt hat.

Vorweihnachtliche Grüße

Teresa

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cociw
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22 Dez. 2011 17:15 #63008 von cociw
Hallo Teresa!

Wir hatten ja auch den Fall, dass das Sozialamt den "schwarzen Peter" der KK zuschieben wollte.
Ich habe dann mit der KK telefoniert und der Sachbearbeiterin den Fall geschildert.
Nachdem diese sich nochmal schlau gelesen hatte, gab es ein weiteres Telefonat und ich konte dann erreichen, dass Sozialamt und KK miteinander telefoniert haben.
Damit konnten wir den ganzen Prozess sehr beschleunigen, denn auch wir standen unter massivem Zeitdruck (3 Wochen).
Bei uns war es so kurzfristig, da gleich nach dem Schulwechsel aufs Gymnasium eine Kennenlern-Klassenfahrt stattfand.

LG, Cordula

Cordula mit Justus (*08/1999, DM seit 12/2009, CSII seit 05/2010)

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tessa
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10 Jan. 2012 16:40 #63685 von tessa
Hallo,

der Termin für die Skifreizeit rückt immer näher. Aber die Krankenkasse hat sich gerührt, nachdem die Kreisverwaltung dieser die Verantwortung zugeschoben hat. Wir können vom Kinderarzt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege ausstellen lassen und dann mit der Kasse die auf der Skifreizeit erbrachten Leistungen abrechnen. Mal sehen, was da rauskommt. Denn eigentlich macht meine Tochter ja alles alleine (außer wenn der Pod auf die Hüfte soll). Aber wir sind zu Hause eben doch die Kontrollinstanz und sagen, wann sie Basal- oder Kenngrößen ändern soll oder wann ein Keto-Test ansteht und wie man was zu interpretieren hat. Deshalb ist m. E. eine Begleitperson nötig, zumal die Lehrer nun wirklich nicht geeignet für diese Aufgaben sind.

Näheres nach der Skifreizeit. Im Extremfall bleiben wir auf den Kosten (350,--€) sitzen. Aber Hauptsache, unsere Tochter kann bei der legendären Skifreizeit mitmachen (da wird noch beim Abi von geschwärmt).

Gruß

Teresa

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tessa
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28 Jan. 2012 10:53 #64556 von tessa
Hallo,

wir haben gestern die Bewilligung für die Häusliche Krankenpflege während der 9tägigen Skifreizeit erhalten. Am Ende der Freizeit werden folgende Faktoren abgerechnet: Kathederwechsel, Blutzuckerkontrolle, Hausbesuche (max. 3 am Tag)

Insgesamt müsste zumindest ein Betrag von 150,--€ als Zuschuss möglich sein.

Es geht also doch...

Gruß

Teresa
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