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Verordnung häusliche Krankenpflege im Kindergarten

Berghutze
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Neuling
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06 Okt. 2011 15:17 #59482 von Berghutze
Hallo zusammen,

das ist mein erster Beitrag, ich hoffe, dass ich alles richtig mache.

Ich habe einen 3-jährigen Sohn, der seit August 2011 in den Kindergarten geht (eine Integrativgruppe, aber er ist kein I-Kind). Die Erzieher haben sich von einer Diabetesberaterin schulen lassen und machen bislang alles selbst. Jetzt hat sich aber herausgestellt, dass das Mittagessen (mit BZ-Messung, abwiegen, berechnen, Bolus abgeben etc.) doch sehr zeitaufwändig ist. Die Erzieher haben jetzt gefragt, ob man hierfür nicht Unterstützung bekommen könnte. Ich habe bei unserer Diabetesambulanz nachgefragt, dort hat man mir gesagt, dass nur die BZ-Messung und die Medikamentenabgabe über die Pumpe im Rahmen der häuslichen Krankenpflege verordnungsfähig sind. Soweit ich es aus den Vorschriften (§ 37 V SGB, Richtlinie des GBA hierzu) entnehmen kann, ist eine "Beaufsichtigung" des Mittagessens nicht verordnungsfähig. Die Pflegedienste, die ich bislang angerufen habe, konnten mir diesbezgl. auch nicht weiterhelfen. Wenn nur ein Pflegedienst für 5 oder 10 Minuten kommt, ist den Erziehern auch nicht geholfen.

Was genau kann denn der Arzt verordnen bzw. habt ihr eine andere Idee für das Problem?

Vielen Dank!

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Beiträge: 0

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06 Okt. 2011 17:25 #59486 von
Wir haben uns einen Pflegedienst verschreiben lassen vom Kinderarzt .
Bei uns betrifft das zwar den privaten bereich ist aber genau so im Kindergarten möglich.
Was der Pflegedienst genau macht , kannst Du ja festlegen.
So wie du das willst machen die das.
BZ messen,
essen abwarten,
Pumpe bedienen oder spritzen
was ausgemacht ist wird von denen erledigt.
wir arbeiten mit der diakonie zusammen und sind sehr zufrieden .

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delphyine
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13 Okt. 2011 18:41 #59758 von delphyine
Ich brauche das Gleiche! Wenn einer von uns das herausfindet müssen wir uns mal gegenseitig helfen. Aussage meine KK: Verordnung vom Arzt holen (von meinem Hausarzt meinten die, aber der hat ja keine Ahnung von DM und mein Kind kennt der auch nicht, war wahrscheinlich ein Denkfehler, ich wollte jedenfalls erst den Kinderarzt fragen oder?) und damit dann zum Pflegedienst gehen und die machen das dann, wie es draufsteht. Wir haben aber auch die Auskunft bekommen, dass die Beaufsichtigung des Essens unter die Pflegestufe1 fällt und daher von der Pflegekasse übernommen wird, WENN man denn die Pflegestufe kriegt, was bei diabetes aussichtslos ist.
Also schlauer als du bin ich bisland auch noch nicht aber ich arbeite dran.

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delphyine
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16 Nov. 2011 12:46 #61197 von delphyine
Ich habe HEUTE einen Pflegedienst gefunden und bekomme folgendes:
3x täglich BZ-Kontrolle 5x/Woche (9 Uhr, 12 Uhr und 14:30, den Rest decken die Erzieherinnen gsd nun doch ab)
3x täglich Insulingabe 5x/Woche (stehen tut da s.c. also subcutan, weil es ja über Pumpe läuft, aber sie sagte, das geht wahrscheinlich nicht durch, weil Erwachsene das selbst machen könnten und es da keine speziellen Richtlinien für Kinder gäbe -> SCHWACHSINN!!!!! die übrigen Insulingaben müssen die Erzieherinnen dann leisten.)

Essensbeaufsichtigung und Katheter überprüfen ist NICHT verordnungsfähig. Gerade die Katheterkontrolle wäre doch aber wichtig. Wenn man nur immer weiter korrigiert und der Katheter ist raus, ist die Ketoazidose doch vorprogrammiert, gerade bei unseren Werten. :(
Wir haben den Antrag auf Integrationshilfe laufen, der dann die Essensbeaufsichtigung und die Aufsicht über den Katheter bei Toilettengängen beinhaltet. Hoffen wir mal, dass die durchgeht.

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delphyine
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16 Nov. 2011 12:50 #61199 von delphyine
Achso abwiegen tun wir selbst schon zu Hause. Zwar gibt es eine Verordnung nach der man Essen nicht wieder aufwärmen darf im KiGa, aber wir geben nur Nudeln oder Kartoffeln abgewogen mit, da kann ja nichts passieren. Wenn es Fleisch oder Gemüse gibt, darf sie das vom KiGa dann dazu haben. Sonst isst sie ihre Nudeln mit Ketchup.

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mamalisa
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24 Nov. 2011 21:41 #61629 von mamalisa
Wir hatten eine häusliche Krankenpflege die hat uns unser Kinderartz verschrieben und wir haben eine begründung dazu geschrieben. z.B. das der Kindergarten nicht spritzen darf\ will und dann hat uns die Krankenkasse die erste genemigt und alle weiteren waren kein Problem.
Bei uns hat das die Sozialstation gemacht kam immer pünktlich um 10:00.

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