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Schulbegleitung WIE WO WAS???

mamamitbaby
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06 Dez. 2011 14:43 #62189 von mamamitbaby
mamamitbaby antwortete auf Aw: Schulbegleitung WIE WO WAS???
Gott habt ihr Probleme. Bei uns hat das vier Wochen gedauert und ich hatte den Bescheid, über den Integrationshelfer. Ich wusste ja vorher schon, dass er jemanden bekommt. Sie musste nur ne Schulung machen und los gings. Ich hab alles persönlich abgegeben und gefragt, was die für Unterlagen brauchen. Einzig die Ärztin vom Gesundheitsamt wollte mucken machen, aber der hab ich den Zahn gleich gezogen. Mein Sohn geht in ne Ganztagsschule und ohne Integrationshelfer wäre das nicht zu leisten, auch finanziell nicht.

Darf ich fragen, aus welchem Bundesland ihr kommt? Ich komme aus Rheinland-Pfalz bzw dem schönen Mainz...

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Gottwalt
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06 Dez. 2011 14:45 #62191 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Aw: Schulbegleitung WIE WO WAS???
Hallo Heike,

es ist NICHT Aufgabe der bewilligenden Behörde zu beurteilen, OB die Hilfe benötigt wird! Dafür gibt es Fachleute, die dies machen, z. B. Amtsärzte und medizinische Gutachter. Und ob eine Schulbegleitung tatsächlich notwendig ist hängt immer vom Einzelfall ab. So gibt es Kinder, die tatsächlich schon in der 1. Klasse ihr Diabetes-Management im Regelfall übernehmen können und halbwegs stabil eingestellt sind, sodaß da nicht viel Hilfe notwendig ist. Und es gibt Lehrer, die tatsächlich in der Lage sind, da ein Auge mit drauf zu haben. Das ist aber nicht der Regelfall, und davon kann man nicht ausgehen!
Grundsätzlich werden ALLE Eingliederungsfälle individuell entschieden, es gibt da keine grundsätzlichen Vorgehensweisen, deshalb müssen auch alle Beteiligten gefragt werden, und am Ende muß eine Lösung gefunden werden, die für alle paßt.

Übrigens, am Rande: Meine Mutter war vergangenen Sommer in Alaska als Gastdozentin, und dort erlebte sie, daß ganz selbstverständlich ALLE Kinder mit Behinderung als Inklusionskinder ganz normal in die Schule gehen, und daß das dort selbstverständlich ist. Da hat dann ein blinder Junge in der vierten Klasse halt seine Blindenschrift-Schreibmaschine vor sich, und dreimal in der Woche eine spezielle Hilfskraft dabei, die ihm dabei hilft, ganz normal (unter Zuhilfenahme entsprechender Hilfsmittel wie in Blindenschrift geschriebener Schulbücher) am normalen Unterricht teilzunehmen, ebenso aber auch ein autistisches Kind, ein Kind mit Down-Syndrom etc. Da wäre aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte gar nicht die Möglichkeit einer Sonderschule gegeben, also wird umgekehrt jedem behinderten Kind der Schulbesuch der Regelschule durch jeweils individuell geeignete Unterstützungsmaßnahmen ermöglicht. Und eine Schulkrankenschwester, die die medizinische Betreuung übernimmt, ist dort sowieso selbstverständlich. Die waren ernsthaft entsetzt als sie erfuhren, wie ausgrenzend das deutsche Schulsystem noch bis vor ganz kurzem mit behinderten Kindern umging und mit welcher Ignoranz noch heute den Bedürfnissen chronisch kranker Kinder begegnet wird.

Deshalb: Wenn die wirklich Euren Antrag "nicht erhalten" haben, am besten einfach in Kopie nochmal reinreichen, gleich mit Vermerk drauf, wann das Original schonmal abgegeben wurde, und gleich noch um umgehende Bescheidung "bitten".
Folgendes kann passieren: Die können das Ganze ggf. an die Krankenkasse weiterreichen, aber auch das wäre nicht schlimm. Dann könnt Ihr "häusliche Krankenpflege" (also NICHT Pflegeversicherung, die macht ja nur die Grundpflege, nicht die Behandlungspflege) in der Schule in Form einer Schulbegleitung Euch verordnen lassen. Die zahlt dann die Krankenkasse und holt sich anteilig das, was davon Integrationsleistung ist, vom Sozialhilfeträger zurück.

In jedem Fall könnt Ihr entweder darauf warten, daß Euch jemand gestellt wird, der das macht, oder selbst jemanden suchen.

Lieben Gruß

Gottwalt

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Gottwalt
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06 Dez. 2011 14:52 #62192 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Aw: Schulbegleitung WIE WO WAS???
Also, S... war in Hamburg angeblich der erste Diabetiker mit Schulbegleitung! Obwohl die Inklusion als gesetzlicher Anspruch hier im Schulgesetz steht stellt die Stadt keine Schulbegleiter, sondern versucht das über Integrationsstunden den Schulen abzugelten. Vorgesehen ist allerdings eigentlich nur die Förderung von heil- bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf, dem dann durch eine entsprechende pädagogische Zusatzkraft und/oder verringerte Klassenstärke entsprochen wird, oder körperliche Behinderung (also z. B. Rollstuhlkind), dem dann durch eine geeignete Hilfskraft (FSJler o. ä.) entsprochen wird. Es ist im Leistungskatalog einfach nicht vorgesehen, daß Kinder mit Diabetes betreut werden.
Deshalb hat die Stadt dafür auch keine geeigneten Menschen eingestellt, und wir erhalten das Geld, das wir aufwenden, um selbst eine Integrationskraft angestellt zu beschäftigen ... ist nicht wirklich ganz optimal ...

Lieben Gruß

Gottwalt

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Wenke
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06 Dez. 2011 16:26 #62195 von Wenke
Wenke antwortete auf Aw: Schulbegleitung WIE WO WAS???

mamamitbaby schrieb: Gott habt ihr Probleme. Bei uns hat das vier Wochen gedauert und ich hatte den Bescheid, über den Integrationshelfer. Ich wusste ja vorher schon, dass er jemanden bekommt. Sie musste nur ne Schulung machen und los gings. Ich hab alles persönlich abgegeben und gefragt, was die für Unterlagen brauchen. Einzig die Ärztin vom Gesundheitsamt wollte mucken machen, aber der hab ich den Zahn gleich gezogen. Mein Sohn geht in ne Ganztagsschule und ohne Integrationshelfer wäre das nicht zu leisten, auch finanziell nicht.

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NRW, da wo alles immer besonders kompliziert ist.

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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tonja
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07 Dez. 2011 21:46 #62241 von tonja
tonja antwortete auf Aw: Schulbegleitung WIE WO WAS???

Gottwalt schrieb: Klage beim Sozialgericht reicht man am besten mündlich zur Niederschrift ein, denn dann wird man direkt dort beraten, wie man das am besten macht.

Es gibt bei all dem auch zwei gute, professionelle Helfer: Das eine ist der VdK (nein, nicht der Verband der Krankenversicherer oder der Kraftfahrer, sondern der Kriegsversehrten), das andere ist die Anwaltskanzlei Hohage, Mey und Partner in Hamburg. Letztere haben sich auf genau solche Fälle spezialisiert, kosten aber Geld, und zwar auch im Erfolgsfall, denn vor dem Sozialgericht gibts keine Anwaltspflicht und dementsprechend zahlt erstmal jeder seine Anwaltskosten selbst.


Das stimmt nicht so ganz. Wenn man die Klage beim Sozialgericht gewinnt, muss die unterliegende Behörde auch die Anwaltskosten bezahlen. Also im Erfolgsfall kostet es kein Geld.
Allerdings will der Anwalt sein Geld wahrscheinlich vorher als Vorschuss haben.
Erstattet werden auch nur die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Es mag sein, dass die vom Anwalt als nicht ausreichend erachtet werden und er eine Gebührenvereinbarung über höhere Gebühren abschließen möchte. Die höheren Gebühren werden nicht erstattet.

Wenn man wenig Geld hat kann man auch Prozesskostenhilfe beantragen. Wird die bewilligt, zahlt die Staatskasse die Gerichtsgebühren und auch die eigenen Anwaltskosten.

Bei uns hat es mit dem Einzelfallhelfer auch erst nach Klagedrohung geklappt. Ich hätte das aber auch wirklich gemacht.

Wenn ich im Forum immer so lesen muss, wie die Eltern hingehalten und abgebürstet werden, denke ich, dass viel mehr viel schneller klagen sollten.

Wenn man das Geld nicht riskieren möchte, kann man das in der Tat auch allein ohne Anwalt versuchen.
Da es beim Sozialgericht aber auch Jahre dauern kann, muss man wegen der Dringlichkeit eine einstweilige Verfügung beantragen. Dabei hilft einem die Rechsantragsstelle im Gericht aber auch.

LG
Tonja

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Gottwalt
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08 Dez. 2011 08:07 #62245 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Aw: Schulbegleitung WIE WO WAS???
Hallo Tonja,

genau deshalb schrieb ich „erstmal selbst": Bei uns wurde die Prozeßkostenhilfe nicht bewilligt, da erstinstanzlich keine Anwaltspflicht besteht und das Sozialgericht im Gegensatz zu allen anderen Gerichten selbst ermitteln und selbst beraten muß.
Deshalb auch mein Rat, direkt dorthin zu gehen. Zumindest hier in Hamburg wird man dann sehr umfassend beraten und betreut.

Lieben Gruß

Gottwalt

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tonja
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08 Dez. 2011 08:54 #62249 von tonja
tonja antwortete auf Aw: Schulbegleitung WIE WO WAS???
Hallo Gottwalt,

euer Beispiel zeigt dann ja wirklich, dass es Sinn hat, sich nicht alles gefallen zu lassen und zu Gericht zu gehen. Die Gerichte haben nicht wie die Behördensachbearbeiter das Haushaltsbudget und die Weisungen Ihrer Vorgesetzten im Nacken.

Ich denke auch, dass man allein zum Sozialgericht gehen kann. Das mit der Beratung ist bei uns auch so. Die Mitarbeiter beim Sozialgericht haben es in der Mehrzahl der Fälle mit Klagen gegen Hartz IV- Bescheide oder Erwerbunfähigkeitsrenten zu tun. Unsere Probleme sind da mal eine Abwechslung.

Wenn die Behörde länger als drei Monate über dem Antrag brütet, kann man auch ohne weiteres Untätigkeitsklage einreichen und eine einstweilige Verfügung beantragen. Das bedeutet, man muss dann gar nicht erst den Widerspruchsbescheid abwarten.
Ich würde das jedem, zumindest wenn es um die Hilfe für die Schule geht, raten, denn es herrscht ja Schulpflicht.

Beim Kita-Platz mag das anders sein.

Ich habe das Gefühl, dass die langen Bearbeitungszeiten durchaus System haben. Jede Woche, die ohne Hilfe vergeht, spart dem Sozialleistungsträger Geld, selbst wenn die Hilfe am Ende bewilligt. wird. Und wenn man es lange Zeit ohne Hilfe geschafft hat, spricht das doch vielleicht auch dafür, dass sie nicht notwendig ist ? Das Kind lebt doch noch .... :evil:

Bei und ist es übrigens genauso wie bei Euch Gottwalt. Der Landkreis hat unsere Integrationshelferin nicht angestellt, sondern gibt nur das Geld. Aber bei uns hat sich die örtliche gemeinnützige GmbH, die auch andere Arbeitsförderungsmaßnahmen, organisiert, erbarmt. Die bekommen das Geld und haben die Helferin angestellt, natürlich befristet für den Bewilligungszeitraum. So brauchen wir Gott sei Dank nicht Arbeitgeber zu sein. Da hängt ja auch wieder ein bürokratischer Aufwand dran.
Um ehrlich zu sein, hatten wir noch mehr "Glück", das war alles schon so organisiert (natürlich nach langem Kampf, wenn auch nicht von uns), weil es in der Klasse unseres Sohnes, als er erkrankte, bereits ein Diabeteskind gab.
Wir mussten uns jetzt "nur" um die Weiterbewilligung streiten.

LG
Tonja

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Wenke
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08 Dez. 2011 09:47 #62253 von Wenke
Wenke antwortete auf Aw: Schulbegleitung WIE WO WAS???

Tonja schrieb:
Ich habe das Gefühl, dass die langen Bearbeitungszeiten durchaus System haben. Jede Woche, die ohne Hilfe vergeht, spart dem Sozialleistungsträger Geld, selbst wenn die Hilfe am Ende bewilligt. wird. Und wenn man es lange Zeit ohne Hilfe geschafft hat, spricht das doch vielleicht auch dafür, dass sie nicht notwendig ist ? Das Kind lebt doch noch .... :evil:


Genau dieses Gefühl habe ich auch. Sie wollen es "aussitzen" und zwar alle!

Bei uns gibt es ja eigentlich gleich mehrere, die daran ein Interesse haben: Das Kreissozialamt, das den Integrationshelfer für den Unterricht zahlen soll, das städtische Schulamt, das einen Helfer für das Mittagessen finanzieren müsste (weil der Kreis nur für die Unterrichtszeit zuständig und der Rest das "Vergnügen" des Schulträgers, also der Stadt ist) und die Erzieherinnen in der offenen Ganztagsschule: solange Lars nicht dorthin darf, brauchen sie sich nämlich nur nicht mit ihm "rumzuschlagen" sondern sie haben obendrein einen "leeren Stuhl" (Lars hat ja einen Platz, den auch kein anderer bekommt, er darf nur nicht hin...) also weniger Arbeit!

LG Heike

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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delphyine
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08 Dez. 2011 13:20 #62276 von delphyine
delphyine antwortete auf Aw: Schulbegleitung WIE WO WAS???
Unsere Pflegekraft hat am Freitag einen 27er gemessen, was macht sie? Misst noch mal, weil kann ja nicht sein.... immernoch im 30er Bereich. Was macht sie als nächstes? DREI Traubenzucker plus das Mittagessen ohne bolen gegeben.... und wunderte sich nachmittags über einen 350er (gsd nur 350, bei der Menge hätte sie rechnerisch bei 500 landen müssen) Ich finde auch, wir machen uns viel zu viele Sorgen, sie lebt doch noch. Wieso wollen wir eigentlich eine Hilfskraft, die sich mit Kindern auskennt, Erwachsene werden genauso behandelt und die leben auch noch, zwar ohne Füße und blind, aber man kann ja nicht alles haben. Außerdem ist bei blinden, fußlosen Erwachsenen nicht mehr das Jugendamt oder Schulamt zuständig, sondern die Pflegekasse.

Ich hatte gestern eine Frau vom Jugendamt hier (hatte jetzt damit nichts zu tun, aber beriet mich kurz in der Angelegenheit) sie sagte, dass es in NRW für jede Besonderheit einen eigenen Sachbearbeiter hat (zumindest ist es aufgeteilt in Zuständigkeiten). Also ein Autist braucht vielleicht eine Begleitung, aber die muss ihm bei der Kontaktaufnahme helfen,also landet sein Fall bei Herrn Müller, der dafür zuständig ist derartige Begleiter auszuwählen, ein blinder braucht Hilfe bei der Orientierung, da ist aber Frau schulz zuständig usw. für Diabetes wird es wahrscheinlich niemanden geben. Meine Besucherin hatte wohl einen Fall, wo ein mehrfach schwerbehinderter Junge keine Hilfe bekommen hat, um zur Schule gehen zu können, weil er von zwei unterschiedlichen Sachbearbeitern betreut werden musste und am Ende keiner zahlen wollte.
Ich verzweifel hier auch massiv an den Zuständigkeiten. Mir wurde schon geraten an die Presse zu gehen, da ja tatsächlich ein massiver Auschluss stattgefunden hat, aber wem würde ich denn schaden? Offenbar keiner Behörde, die sind ja alle nicht zuständig. Es würde bei uns auf die Erzieher zurückfallen und die sind echt bemüht, aber eben nicht in der Lage, es zu managen.

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