Schulbegleitung WIE WO WAS???
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Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
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ich bin neu hier.
Meine Tochter (6 Jahre) leidet seit Jan. 2010 an Diabetes Typ 1.
Nun wurde sie in diesem Sommer eingeschult. Sie trägt eine Pumpe.
Sie kommt im Generellen sehr gut mit dem Diabetes klar, spürt Hypos, etc. Des Weiteren hat sie immer ein Handy dabei und ruft an, wenn etwas unklar ist.
Jedoch kam es nun in den ersten Schulwochen schon oft vor, dass sie die Abgabe des Insulins oder das Messen des BZs vergessen hat. Auch die Lehrkräfte aggieren nicht so, wie ich es mir wünschen würde.
Der Katheter verstopft öfter und dann muss ich immer hin und sie abholen.
Zur Zeit arbeite ich nicht, da ich mich zu Hause noch um meine 13 Wochen alte zweite Tochter kümmern muss, die ebenso nicht leicht händelbar ist (Schreibaby, etc.)
Nun habe ich gehört, dass es ggf. die Möglichkeit für eine Schulbegleitung für meine Große gäbe... und hier wären meine Fragen:
*WO beantrage ich dies?
*WAS macht die Schulbegleitung im Schulalltag?
*KOSTET mich die Schulbegleitung Geld?
*Haltet ihr dies für sinnvoll?
Ich würde mich freuen hier Rat zu bekommen.
Grüße
Lala
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die Schulbegleitung wird in der Regel vom Schulträger (Stadt, Gemeinde, Kreis) bzw. vom Sozialhilfeträger bezahlt, es ist eine einkommensunabhängige Leistung nach Paragraph 53 bzw. 54 Sozialgesetzbuch 12 und nennt sich „Eingliederungshilfe". Ob das für Deine Tochter die richtige Maßnahme ist, sollte zusammen mit der Schule besprochen und entschieden werden. Wird dadurch der regelmäßige Schulbesuch ermöglicht (weil Du sie eben nicht abholen mußt, sondern alles dort geregelt werden kann), dann ist die Maßnahme solange gerechtfertigt und angemessen, bis es ohne diese Hilfe oder mit anderer Hilfe auch geht.
Du beantragst die Schulbegleitung formlos (also ohne spezielles Formular) aber schriftlich bei der Schulbehörde, diese reicht den Antrag ggf. an die zuständige Sozialbehörde weiter.
Lieben Gruß
Gottwalt
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Geht euch mal richtig informieren. Mir wurde bereits im KH gesagt, ich soll versuchen, für die Schule eine Integrationshilfe zu beantragen (formlos). Ich habe das Schreiben noch im KH aufgesetzt und auf dem zuständigen Sozialamt persönlich abgegeben. Mir wurde dort gesagt, dass ihm die Integrationshilfe zusteht, da er ja erst 6 Jahre alt ist und noch kein Zahlenverständnis hat. Ich musste aber noch zum Gesundheitsamt und die haben ein Gutachten erstellt. Ich hatte zwar noch eine kleine "Diskussion" auf dem Gesundheitsamt, aber ich hab mich nicht belatschern lassen. Denn die Frau meinte, dass sie schon ne Mutter hatten, die zweimal am Tag zum Messen in die Schule gefahren wäre... Ich meinte dann nur, dass wenn man sich das leisten kann, dass man das auch gerne machen kann. Nur ich würde gerne wieder arbeiten gehen und das, ohne mir ständig Sorgen machen zu müssen.
Vor einer Woche habe ich den Bescheid bekommen, dass die Integrationshilfe "vorerst" bis zum Ende des Schuljahres bewilligt wurde und falls er fürs kommende Schuljahr noch weitere Hilfe brauchen würde, müsste ich das bis 31.5. beantragt haben.
PS: Mein Sohn besucht ne Ganztagsschule und die Integrationshilfe ist von Mo-Do von 8-16 Uhr dabei und Freitags bis 12.
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wunderbar, daß das bei Euch so klappte! In vielen Kommunen klappt das überhaupt nicht, vielmehr wird man da immer noch sehr häufig mit völligem Unverständnis und Ablehnung fortgeschickt. Das Netteste, was wir zu hören bekamen, war noch „aber Ihr Kind ist doch nicht blind oder im Rollstuhl, der braucht das doch gar nicht, der ist doch nicht behindert". Und dann kommen eben so nette Argumente wie „das muß der Pflegedienst machen, messen undso dürfen unsere Mitarbeiter sowieso nicht" und vieles andere mehr.
Sicher ist die Auskunft, die Du erhalten hast, richtig, und sicher müssen das mit der Zeit auch die anderen Gemeinden, Landkreise und Städte lernen. Leider fehlt den meisten Eltern die Zeit und die Kraft und die notwendige Unterstützung, um diesen Anspruch auf dem Rechtsweg durchzufechten. Anscheinend lernen es die zuständigen Behörden aber nicht anders ...
Lieben Gruß
Gottwalt
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die Kinder sind vielleicht nicht behindert, aber hilfebedürftig. Ich finde es auch erschreckend, dass da so viele Unterschiede gemacht werden, bei derselben Krankheit. Selbst von der Ärztin im KH habe ich erfahren, dass das in nem anderen Landkreis nicht so einfach ist. Ich denke aber auch, dass wir Glück hatten, weil unser Sohn erst 6 Jahre alt ist.
Die Integrationshilfe darf messen und korrigieren und so Sachen. Sie ist keine Pflegekraft, sondern eine Frau und Mutter, wie ich. Sie hatte bis jetzt aber ein geistig Behindertes Kind betreut.
Ich musste dafür unterschreiben, dass sie das machen darf. Und auch seine Lehrer haben BZ gemessen und ihm für Sport oder die Pausen KE geschenkt. Die Lehrerin wollte aber nicht die "volle" Verantwortung übernehmen, was ich auch vollkommen verstehen kann.
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Gottwalt
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Gottwalt schrieb: Hallo Carmen,
wunderbar, daß das bei Euch so klappte! In vielen Kommunen klappt das überhaupt nicht, vielmehr wird man da immer noch sehr häufig mit völligem Unverständnis und Ablehnung fortgeschickt. Das Netteste, was wir zu hören bekamen, war noch „aber Ihr Kind ist doch nicht blind oder im Rollstuhl, der braucht das doch gar nicht, der ist doch nicht behindert". Und dann kommen eben so nette Argumente wie „das muß der Pflegedienst machen, messen undso dürfen unsere Mitarbeiter sowieso nicht" und vieles andere mehr.
Sicher ist die Auskunft, die Du erhalten hast, richtig, und sicher müssen das mit der Zeit auch die anderen Gemeinden, Landkreise und Städte lernen. Leider fehlt den meisten Eltern die Zeit und die Kraft und die notwendige Unterstützung, um diesen Anspruch auf dem Rechtsweg durchzufechten. Anscheinend lernen es die zuständigen Behörden aber nicht anders ...
Lieben Gruß
Gottwalt
Das kommt mir alles megabekannt vor. GENAU diese Sprüche habe ich in letzter Zeit allerorts gehört.
Aber sag mal Gottwalt, gegen wen klagt man denn? Stadt? Kreis?...
Gibt es wirklich jemanden, der zuständig ist? Ich bin nämlich kurz davor diesen Weg einzuschlagen, so sauer bin ich mittlerweile. Da es aber kein Gesetz zu geben scheint, in dem ganz klar steht, wer für was zuständig ist, habe ich Angst, dass am Ende nur Anwaltskosten und noch strapaziertere Nerven aber trotzdem keinen Schulbegleiter habe...
LG Heike
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
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doch, das ist alles ganz toll im Sozialgesetzbuch 12 geregelt, wer da wie wo zahlen muß. Es ist der Sozialhilfeträger, aber da unsere Kinder inzwischen einen Rechtsanspruch auf Inklusion haben (also Besuch der Regelschulen auch bei Behinderung) wird dieser Anspruch oft direkt an die zuständige Schulbehörde weitergeleitet.
Die Vorgehensweise ist „eigentlich" ganz einfach: Du stellst einen Antrag schriftlich, und erhältst einen Bescheid. Gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Wird dann immer noch abgelehnt, kannst Du beim Sozialgericht klagen. Das kostet nichts und man braucht dort auch keinen Anwalt. Sollte sich die zuständige Behörde mit dem Bescheid mehr als ein paar Wochen Zeit lassen oder sollte es einfach dringend sein kann man auch auf einstweilige Bescheidung beim Sozialgericht klagen. Klage beim Sozialgericht reicht man am besten mündlich zur Niederschrift ein, denn dann wird man direkt dort beraten, wie man das am besten macht.
Es gibt bei all dem auch zwei gute, professionelle Helfer: Das eine ist der VdK (nein, nicht der Verband der Krankenversicherer oder der Kraftfahrer, sondern der Kriegsversehrten), das andere ist die Anwaltskanzlei Hohage, Mey und Partner in Hamburg. Letztere haben sich auf genau solche Fälle spezialisiert, kosten aber Geld, und zwar auch im Erfolgsfall, denn vor dem Sozialgericht gibts keine Anwaltspflicht und dementsprechend zahlt erstmal jeder seine Anwaltskosten selbst.
Lieben Gruß
Gottwalt
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Gottwalt schrieb: Hallo Heike,
doch, das ist alles ganz toll im Sozialgesetzbuch 12 geregelt, wer da wie wo zahlen muß. Es ist der Sozialhilfeträger, aber da unsere Kinder inzwischen einen Rechtsanspruch auf Inklusion haben (also Besuch der Regelschulen auch bei Behinderung) wird dieser Anspruch oft direkt an die zuständige Schulbehörde weitergeleitet.
Die Vorgehensweise ist „eigentlich" ganz einfach: Du stellst einen Antrag schriftlich, und erhältst einen Bescheid. Gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Wird dann immer noch abgelehnt, kannst Du beim Sozialgericht klagen. Das kostet nichts und man braucht dort auch keinen Anwalt. Sollte sich die zuständige Behörde mit dem Bescheid mehr als ein paar Wochen Zeit lassen oder sollte es einfach dringend sein kann man auch auf einstweilige Bescheidung beim Sozialgericht klagen. Klage beim Sozialgericht reicht man am besten mündlich zur Niederschrift ein, denn dann wird man direkt dort beraten, wie man das am besten macht.
Es gibt bei all dem auch zwei gute, professionelle Helfer: Das eine ist der VdK (nein, nicht der Verband der Krankenversicherer oder der Kraftfahrer, sondern der Kriegsversehrten), das andere ist die Anwaltskanzlei Hohage, Mey und Partner in Hamburg. Letztere haben sich auf genau solche Fälle spezialisiert, kosten aber Geld, und zwar auch im Erfolgsfall, denn vor dem Sozialgericht gibts keine Anwaltspflicht und dementsprechend zahlt erstmal jeder seine Anwaltskosten selbst.
Lieben Gruß
Gottwalt
Danke Gottwald. Der Antrag wurde vor 4 Wochen gestellt... liegt nur angeblich nicht vor beim Kreissozialamt...habe ihn jetzt zum zweiten mal hingeschickt. Das Original-Attest (Kopie habe ich freilich, man rechnet ja immer mit sowas) ist damit natürlich weg und unser Doc tut sich leider schwer mit dem Schreiben von Attesten... was wohl auch beim Klagen höchst hinderlich sein dürfte.
Na ja und obendrein ist die o.g. Behörde eben der Meinung, dass z.T. überhaupt kein Bedarf besteht ("Ihr Kind muss eben lernen, nur zu essen, was Sie ihm eingepackt und berechnet haben") bzw. dass ein eventuell von ihnen genehmigter Helfer die nötigen Hilfeleistungen gar nicht erbringen darf bzw. bestimmt nicht auf eigenes Risiko erbringen wird... und verweist uns an die KK und die verweist an die Pflegeversicherung, die ohne Pflegestufe natürlich auch nicht zustsändig ist usw.
Geld in einen Anwalt zu investieren sind wir bereit und zum Glück auch in der Lage.
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
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