Skip to main content

Werde unser Facebook Fan

Schulbegleiter und Steuerpflicht

Jonathan
Mitglied


Junior Schreiber
Junior Schreiber

Beiträge: 12

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2005
Therapieform: CT (Konventionelle Therapie 2-4 Spritzen am Tag)
Private Nachricht
24 Sep. 2011 18:42 - 24 Sep. 2011 21:59 #59120 von Jonathan
Schulbegleiter und Steuerpflicht wurde erstellt von Jonathan
unser jonathan hat jetzt ja eine schulbegleitung, das landratsamt bezahlt uns die aufwandsentschädigung aufs konto und wir überweisen den betrag auf das konto der schulbegleitung. jetzt wurden wir auf eine mögliche steuerpflicht hingewiesen.
hat hier jemand erfahrung ob solch eine soziale aufwandsentschädigung zu versteuern ist, und wie das läuft ?
vielen dank, dietmar
Letzte Änderung: 24 Sep. 2011 21:59 von WebAdmin.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

monday
Benutzer


Diamant Schreiber
Diamant Schreiber

Beiträge: 1259

Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 1994
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
21 Nov. 2011 12:09 #61476 von monday
monday antwortete auf Aw: Schulbegleiter und Steuerpflicht
Hallo Dietmar
Stell die Frage doch Herrn Ebert im Expertenforum.
Falls ihr schon schlauer seid, wäre ich interessiert zu erfahren, wie das gehandhabt wird.
Danke Vera

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Jonathan
Mitglied


Junior Schreiber
Junior Schreiber

Beiträge: 12

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2005
Therapieform: CT (Konventionelle Therapie 2-4 Spritzen am Tag)
Private Nachricht
22 Nov. 2011 19:14 #61530 von Jonathan
Jonathan antwortete auf Aw: Schulbegleiter und Steuerpflicht
hallo vera, danke für deinen hinweis. herr ebert hatte uns bereits vor wochen geschrieben und soweit ich mich erinnern kann ist der sachverhalt tatsächlich so, dass eine arbeitgeberrolle bei uns vorliegen kann und wir damit auch steuerpflichtig für den arbeitgeberanteil werden könnten. den wortlaut habe ich leider nichtmehr greifbar, jedoch konnten wir eine lösung finden:
das landratsamt macht einen honorarvertrag direkt mit unserer schulbegleitung, welche die ordnungsgemässe versteuerung der einkünfte dann auch sicherstellen muuss.
hoffe info hilft auch dir.
viele grüsse, dietmar
Folgende Benutzer bedankten sich: delphyine, monday

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

tonja
Mitglied


Platinum Schreiber
Platinum Schreiber

Beiträge: 385

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2004
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
23 Nov. 2011 21:36 #61574 von tonja
Wir haben auch eine Einzelfallhelferin für unseren Sohn.
Bei uns läuft das noch anders.

Die Person, die als Einzelfallhelferin eingesetzt wird, haben wir selbst gefunden. Angestellt ist sie aber weder bei uns noch beim Landratsamt, sondern bei einer im Ort ansässigen gemeinnützigen GmbH, die 1 € Jobber beschäftigt und andere über das Arbeitsamt geförderte Maßnahmen organisiert und beschäftigt. Das Geld vom Landratsamt geht an diese GmbH. Das Landratsamt hat uns die Einzelfallhelferin bewilligt und einen Vertrag mit der GmbH über die Erbringung der Leistung abgeschlossen, die GmbH hat dann unsere Einzelfallhelferin angestellt, natürlich nur befristet für die Dauer des Bescheides vom Landratsamt. Damit sind wir von den Arbeitgeberpflichten (Abführung von Sozialbeiträgen und Lohnsteuer) befreit.

Das Modell müsste eigentlich mit jedem willigen Wohlfahrtsträger wie z.B. AWO, DRK o.ä. funktionieren.

Das Problem ist aber jemanden zu finden, der bereit ist zu diesen miserablen Konditionen (befristet und schlechter Stundenlohn) zu arbeiten. Das war die eigentliche Schwierigkeit. Und die Lösung war, dass wir selbst aus dem Bekanntenkreis jemanden gefunden haben.
Folgende Benutzer bedankten sich: delphyine

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Moderatoren: WebAdminEgonManholdmibi74Wenkemarielaurin
Ladezeit der Seite: 0.427 Sekunden