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Ist Integration an das Kindergartenjahr gebunden?

MarieR
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Diamant Schreiber
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07 Aug. 2010 21:03 - 07 Aug. 2010 21:04 #40168 von MarieR
Hallo,
Marie ist seit letzter Woche im Kiga und es läuft - soweit - ganz gut. Aber noch bin ich ja die ganze Zeit dabei!
Ich hatte mit der Kiga-Leitung das Thema Integration angesprochen und damals meinte sie, wir hätten noch Zeit. Gestern haben wir nochmals darüber gesprochen und sie meinte, dass sie mir keine großen Hoffnungen machen will, da DM alleine kein I-Grund sei, aber das wusste ich ja selbst.

Was mich allerdings irritiert hat war die Aussage, dass ein I-Platz ans Kiga-Jahr, also zB August 2011 bis Juli 2012, geknüpft sei und unterjährig vom Amt nicht bewilligt wird. Sie hat mir hierzu auch die schriftliche Stellungnahme des zuständiges Sachbearbeiters des Jugendamtes gegeben.

Ist das wirklich so? Ich kann das nicht glauben, denn es gibt doch sicher Fälle, bei denen der Integrationsbedarf während eines Jahres entsteht. Und der Kiga bzw das Kind muß dann bis August des nächsten Jahres auf den I-Platz warten und so lange muß der Kiga den erhöhten Betreuungsbedarf alleine stämmen?!

Wir möchten den Kiga so gut es geht unterstützen und wollen daher versuchen einen I-Platz zu bekommen. Der Kiga arbeitet im offenen Konzept und daher wäre eine zusätzliche Betreuungsperson für alle Beteiligten ein Segen. Falls das nicht klappt, werde ich versuchen, Gottwalts vorgeschlagenen Weg über Krankenkasse - Pflege - Geld wird an uns überwiesen und wir geben es an den Kiga weiter - zu gehen. Aber das ist für uns nur die 2. Wahl.

Maja
Letzte Änderung: 07 Aug. 2010 21:04 von MarieR. Begründung: Vertippt

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Gottwalt
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07 Aug. 2010 21:32 - 07 Aug. 2010 21:44 #40170 von Gottwalt
Hallo Maja,

Du mußt zwei Dinge unterscheiden:
1. Die klassische sog. pädagogische Integration (also den klassischen I-Platz). Den gibt es aufgrund eines konkreten pädagogischen Förderbedarfs. Dieser kann, muß aber nicht bei Diabetes gegeben sein. Gegeben ist er z. B. dann, wenn das Kind aufgrund des Diabetes sich selbst aktiv ausgrenzt, in der Entwicklung und/oder sozialen Interaktion beeinträchtigt ist, Eß-Schwierigkeiten entwickelt hat oder ähnliches. In diesen Fällen bedeutet der Integrationsstatus, daß der Kindergarten für dieses Kind mehr Geld bekommt und von diesem zusätzlichen Geld entweder die Gruppe verkleinern kann oder (zumindest zeitweise) eine zusätzliche, entsprechend qualifizierte Kraft beschäftigt.

2. Eingliederungshilfe aufgrund des Diabetes. Hier geht es nicht um pädagogische Förderung im oben genannten Sinne, sondern um den zusätzlichen Betreuungsbedarf bzw. die Kompensation der durch den Diabetes bedingten Nachteile. Also z. B. die Essensüberwachung, aber auch sonst die engere Überwachung des Kindes, die Blutzuckerkontrollen, die Insulinverabreichung, die Assistenz beim An- und Auskleiden bei Pumpenträgern etc. pp.

Sicherlich läßt sich oft 1. und 2. nicht sauber voneinander abgrenzen. Aber es sind doch grundverschiedene Dinge. Und sicherlich ist, wenn man 1. erreicht hat, oft auch möglich, daß durch die erhöhte Personaldichte 2. mit übernommen werden kann. Aber 2. kann völlig unabhängig von 1. geleistet werden, und es ist auch nicht vom Kindergartenjahr abhängig. Siehe (mal wieder) § 53 Nr. 1 SGB 9. Edith sagt, wo soll denn das noch enden, wenn jetzt schon Gottwalt die Sozialgesetzbücher durcheinanderwirft. Natürlich ist § 53 Nr. 1 SGB 12 gemeint!

Zusätzlich bzw. ersatzweise gibt es noch die von Dir ja angesprochene häusliche Krankenpflege im Kindergarten. Aber das ist nochmal was Anderes.

Besonders lästig finde ich, daß bei unseren Kindern, bei denen ja eigentlich von allen drei Komponenten ein wenig hineinspielt, die Kostenträger sich nicht zusammentun und gemeinsam die Kosten für den erhöhten Betreuungsbedarf übernehmen. Wäre sicherlich im Sinne aller Beteiligten die beste Lösung, und es würde uns viele Kämpfe ersparen!

Lieben Gruß

Gottwalt
Letzte Änderung: 07 Aug. 2010 21:44 von Gottwalt.

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MarieR
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18 Aug. 2010 20:19 #40391 von MarieR
Hallo Gottwalt,
ich bin nun einen Schritt weitergekommen, nachdem ich die Ämter durchtelefoniert habe.

In Hessen ist der I-Platz an die reduzierte Gruppengröße gebunden und diese verringerte Zahl (von 25 auf 20) wird der Kiga erst nächstes Jahr erreichen. Möglicherweise gibt es aber ein "Schlupfloch" bei der Berechnung der Kiga-Plätze, da bin ich mit der Kiga-Leitung im Gespräch. Der zuständige Sachbearbeiter auf dem Amt, der die sachlichen Gegebenheiten im Kiga prüft (sprich, ob die Gruppenstärke reduziert wurde) hat mir einen Tip gegeben, nachdem ich ihn ein bischen gelöchert habe :) .

ABER:

Seine Kollegin vom Sozialamt, die für die med. Belange bei I-Plätzen zuständig ist, hat mir die Hoffnung wieder genommen. Sie war sehr freundlich und verständnisvoll, da sie von Haus aus wohl Krankenschwester ist. Das Problem: im Hessischen Recht gibt es eine Verordnung, die unterschiedliche Behinderungen "einordnet". Es reicht da also nicht, dass Marie 50% schwerbehindert mit H ist, sondern in dieser Verordnung ist wohl klar definiert, dass Diabetes kein Integrationsgrund ist. Ich hab schon nach dieser Verordnung gesucht, werde aber die Dame morgen nochmal anrufen und mir den genauen Wortlaut mitschreiben.

Ihrer Meinung nach ist die einzige Möglichkeit, einen befristeten I-Platz für drei Monate zu gewähren, um den Erziehern in der Kita die Möglichkeit zu geben sich intensiver mit Marie und dem DM-Management auseinanderzusetzen, während eine zusätzliche Fachkraft sich um die anderen Kinder kümmert.

Herrje, ist das kompliziert. Ich hoffe, irgendwann krieg ich ne positive Nachricht.

Maja

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Gottwalt
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18 Aug. 2010 21:01 #40395 von Gottwalt
Hallo Maja,

eine solche Verordnung wie sie Dir genannt wurde gibt es nicht, es gibt Durchführungsanordnungen (z. B. auch hier in Hamburg), die tatsächlich in einzelnen Bundesländern derartige Einschränkungen enthalten. Nur: Diese haben keine Rechtswirksamkeit. Mit anderen Worten: Bestehe auf einem begründeten Bescheid. Sollte dort festgestellt werden, daß aufgrund des Diabetes kein Eingliederungsbedarf besteht, muß dies ausführlich begründet sein. Denn Du hast ja (hoffentlich mit guter Begründung des Arztes) ausführlich begründet, weshalb der Integrationsbedarf besteht.

Dann kannst Du detailliert die angeführten Gründe widerlegen. Leider geht es nicht anders.

Wir bekamen auch nur die lapidare (schriftliche) Mitteilung, Diabetes mellitus Typ 1 sei kein hinreichender Grund für Eingliederungsbedarf. Erst im Widerspruchsverfahren wurde dann überhaupt begründet! Und da war dann plötzlich klar, daß es eben doch ein Grund sein kann (aber nicht automatisch sein muß).

Zur reduzierten Gruppengröße: Auch in Hessen ist dies nur _eine_ Möglichkeit, aber die gebräuchlichste. Konkretes Gegenbeispiel: Dem Rollstuhlkind ist mit reduzierter Gruppenstärke nicht gedient, das braucht permanent jemanden an seiner Seite. Der Gesetzgeber schreibt ganz eindeutig vor, daß Eingliederungsmaßnahmen immer Einzelfallentscheidungen sind und daß sie sich immer am konkreten Bedarf orientieren müssen.

Viel Kraft, und bei Fragen gerne auch direkt, falls die Fragen sehr speziell werden und nicht mehr allgemein von Interesse sind.

Lieben Gruß

Gottwalt

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