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Integrations-Ablehnung nach dem 1. KiGa-Jahr

MsMudia
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29 Juli 2010 00:07 #39965 von MsMudia
Hallo,

nach langer Abstinenz melde ich mich auch mal wieder zu Wort.

Es geht mal wieder um das leidige Thema Integration. Nachdem wir im 1. Kindergartenjahr ohne weiteres vom Landesjugendamt (NRW) die Integration in einem Integrativen Kindergarten genehmigt bekommen haben, wurde genau diese im 2. Jahr abgelehnt. Mit der Begründung: das Kindergartenpersonal habe nach 1 Jahr genug Erfahrung und Routine sammeln können und sei nun allein ohne zusätzliche Integrationskraft in der Lage, meinen Sohn zu beaufsichtigen. Dass das lachhaft ist, muss ich hier ja zum Glück nicht betonen.
Mein Kindergarten hat es so hingenommen und hat keinen Widerspruch eingelegt. Da mein Sohn trotz nun größeren Aufwands aufgrund der fehlenden 3. Kraft weiterhin so gut betreut wurde wie vorher, bestand auch für mich kein Handlungsbedarf, den Kindergarten zum Widerspruch anzuregen.

Nun aber gehe ich ab September wieder fast vollzeit arbeiten und habe deshalb eine 45-Stunden-Betreuung im Kindergarten mit Mittagessen. Da gleichzeitig noch 10 andere Kinder zusätzlich zu den bisherigen zum Mittagessen bleiben werden, ist der Kindergarten nun nicht mehr in der Lage, mit dem vorhandenen Personal allen essenden Kindern gleichzeitig das Essen zu servieren UND gleichzeitig das Essen für meinen Sohn zu wiegen, die Kohlenhydrate, BE's und IE's auszurechnen und das Insulin über die Pumpe zu verabreichen. Die telefonische Anfrage der Kindergartenleitung beim Amt, ob aufgrund der veränderten Situation der Antrag vielleicht im 3. KiGa-Jahr doch verlängert wird, wurde vorab schon abgeschmettert.
Der Kindergarten bat mich zu prüfen, ob wir den Weg über den Antrag auf häusliche Pflege gehen können, so dass ein Pflegedienst mittags in den Kindergarten kommt und diese Dinge erledigt.

Das wäre an sich ja machbar, aber da sträuben sich mir die Haare. Das ist doch total widersinnig: da kommt ein Externer in den Kindergarten, obwohl IM Kindergarten eine Integrativkraft arbeitet, die aber nur noch 27 Stunden arbeiten darf, da nun das 3. Integrativkind fehlt (mein Sohn). Ich finde das so ungeheuerlich, dass ich nun den Kindergarten aufgestachelt habe, das nicht einfach so hinzunehmen und Widerspruch einzulegen. Ich möchte der Leitung dabei helfen, Unterlagen zu sammeln, die dabei hilfreich sind.

Habe nun schon mehrere Tage gesucht und einiges zusammengetragen, finde aber teiweise widersprüchliche Aussagen, daher habe ich einen erneuten Thread zu dem Thema aufgemacht. Auf der einen Seite gibt es hier Meinungen die sagen, dass nur der DM allein keinen Anspruch auf Integration gerechtfertigt. Auf der anderen Seite wurde aber auch auf SGB 12 §53 hingewiesen und dass man auf jeden Fall Anspruch darauf hat.

Kann mir einer sagen, wie die Rechtslage konkret aussieht? Wie gehe ich am besten vor, damit wir beim Amt den Antrag durchkriegen? Natürlich auch möglichst ohne lange Wartezeit vor Gericht, denn in 4 Wochen muss da jemand sein, der meinem Sohn mittags das Essen gibt.
Würde es helfen, wenn ich selber beim Amt mal vorstellig würde? Mit irgendwelchen Unterlagen und guten Formulierungen vom Arzt und/oder vom Kindergarten, die den Mehraufwand mal drastisch aufzeigen?

Wäre sehr dankbar über jeden Tipp!!!

LG
Martina

mit Marian (* 01.06.2005)
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Gottwalt
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29 Juli 2010 16:01 #39979 von Gottwalt
Hallo Martina,

erstmal ganz grundsätzlich: Die Entscheidung für oder gegen eine Integrationshilfe ist IMMER eine Einzelfallentscheidung. Selbst beim Rollstuhlfahrer.
Und wenn der Kindergarten sagt, daß sie die Betreuung jetzt schaffen, dann ist dies tatsächlich ein triftiger Grund, die Integration nicht weiter zu bewilligen.

Wenn es wirklich "nur" um die Berechnung und Überwachug des Mittagessens und die Verabreichung des Mahlzeiteninsulins geht, dann ist wirklich die Krankenkasse dran mit "häuslicher Krankenpflege im Kindergarten. Diese wird vom Kinderarzt oder Diabetologen verordnet und muß geleistet werden. Allerdings könnt Ihr mit der Krankenkasse sprechen, ob sie die Kosten für häusliche Krankenpflege nach § 37 Nr. 4 SGB 5 direkt Euch erstattet und Ihr mit diesem Geld dem Kindergarten ermöglicht, die Integrationshilfe entsprechend die nötigen Stunden zusätzlich zu beschäftigen.
In der Regel kann man das mit den Krankenkassensachbearbeitern ganz offen besprechen, benötigt aber die Bereitschaft des Kindergartens, es auf diese Weise zu übernehmen und die Bereitschaft des Diabetologen oder Kinderarztes, diesen Weg zu befürworten.

Lieben Gruß

Gottwalt

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MsMudia
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29 Juli 2010 17:58 #39983 von MsMudia
Vielen Dank für die aussagekräftige Antwort. Dass das immer eine Einzelfallentscheidung ist, hätte ich jetzt so nicht vermutet. Ich dachte immer, wenn eine Behinderung vorliegt (und mit 50 % und h im Ausweis ist das ja ganz offensichtlich), sei das Grund genug für eine Integration... Falsch gedacht.
Nur am Rande: mein Kindergarten hat natürlich NICHT gesagt, dass sie die Betreuung jetzt auch ohne die Integrativkraft schaffen - im Gegenteil, sie sind der Überzeugung, dass der Betreuungsaufwand bis zum Ende der Kindergartenzeit der gleiche bleibt. DAS AMT war lediglich der Meinung, ein Jahr müsse ausreichen.
Aber da wir wirklich super-liebes Personal im KiGa haben, betreuen sie meinen Sohn weiterhin wie bisher - sie könnten es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, ihn weniger zu beobachten, weil sie wissen, was zu niedrige oder zu hohe Werte für Auswirkungen haben.

Aber der Ansatz mit der Krankenkasse, dass das Geld direkt an uns gezahlt wird und wir das an den Kindergarten weitergeben - das ist ein super Denkansatz. Hätte nie geglaubt, dass so etwas möglich ist. Und dass man mit dem Krankenkassen-Sachbearbeiter so offen reden kann. Ich hoffe, dass es bei uns auch so ohne weiteres geht, mein Sohn ist nämlich privat versichert. Und das ist manchmal eine feine Sache, manchmal auch weniger gut, weil diese privaten Krankenkassen keine gesetzlichen Richtlinien haben, an die sie sich halten müssen. Ich hoffe, dass sie die Kosten für die häusliche Pflege genauso übernehmen wie die gesetzlichen... Werde morgen sofort unseren Diabetologen anrufen und eine Verordnung schreiben lassen...

Ich sag Bescheid, was daraus geworden ist! Also nochmals danke für den super Tipp mit der Krankenkasse!!

LG
Martina

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MarieR
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29 Juli 2010 21:28 #39989 von MarieR
Hallo Martina,
auf die telefonische Aussage bzw Ablehnung würde ich gar nichts geben, das Amt muß es Dir auf jeden Fall schriftlich geben! Stellt den Antrag und beschreibt auch, dass es ja bereits eine I-Kraft gibt, die aber nicht für Deinen Sohn zustädngi ist und deren Stundenzahl im Fall der Zusage lediglich aufgestockt werden müsste. Dass der Kiga bisher gut zurecht gekommen ist, würde ich nicht erwähnen, sondern zB schreiben, dass Du aufgrund der fehlenden I-Kraft ständig auf Abruf warst und zu Mahlzeiten & Co in den Kiga gekommen bist - dass das nicht so wahr, muß ja keiner wissen. Und dass Dir das demnächst halt nicht mehr möglich ist, weil Du ja arbeiten gehst und Dein Sohnemann daher länger im Kiga bleiben muß usw.
Gleichzeitig würde ich, wie Gottwalt schreibt, über die Krankenversicherung gehen und letzendlich die gleichen Argumente bringen.
Maja

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