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Nachteilsausgleich für Diabetiker





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20 März 2010 06:51 #36469 von
Guten Morgen!
Wir hatten diese Tage ein sehr interessantes Gespräch mit dem Jugendamt, das vielleicht einigen von Euch bei Problemen in der Schule, mit Integrationskräften etc. helfen könnte.
Bisher haben wir Unterstützung seitens der Schule und des Jugendamtes auf Grundlage des § 35a bekommen. Bei uns wurde er anerkannt, weil Julian neben der Diabetes auch andere Beeinträchtigungen wie Legasthenie und Dyskalkulie hat.Mit am Tisch saß eine Dame die das Lernverhalten von Julian im Unterricht beobachtet hat. Die Fachbezeichnung fällt mir leider nicht ein.
Die hat ziemlich entsetzt geguckt, als wir ihr erzählt haben, daß Julian wegen des §35 a diverse Unterstützungen und Hilfen in der Schule bekommt (über die Hilfen kann man sich beim besten Willen nicht beschweren).
Ihr Kommentar war sinngemäß: O
"Diabetikerkindern und allen anderen Kindern mit Behinderungen ist Nachteilsausgleich zu gewähren, und zwar in individueller Form, bis hin zum Integrationshelfer oder Begleitung zur Klassenfahrt."

Berufen hat sie sich auf den Paragraphen 126 SGB, Vielleicht hilft das hier jemandem. Leider kann ich keine Links setzen, aber wenn man bei google "Bildungsserver Rheinland Pfalz Nachteilsausgleich" eingibt, kann man alles nachlesen.

Sowohl Schule als auch Jugendamt war dieser Paragragh unbekannt.

Liebe Grüße
Marlene

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Gottwalt
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20 März 2010 21:54 #36493 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Aw: Nachteilsausgleich für Diabetiker
Nur zur Ergänzung, es handelt sich um das Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX, dort § 126) , und dieser bestimmt, daß Nachteilsausgleich zu gewähren ist, unabhängig davon, in welcher Form dies notwendig ist, und unabhängig davon, woher die Behinderung oder Benachteiligung rührt.
Das bedeutet, daß sich keine Dienststelle oder Behörde irgendwie auf "das gibts aber für Diabetiker nicht" oder "dafür ist die Krankenkasse zuständig" oder sonstige dumme Antworten herausreden darf, wenn Hilfe in welcher Form auch immer notwendig ist, damit die Kinder normal am Alltagsleben in Schule und Kindergarten und Berufsausbildung teilhaben können (also z. B. die vieldiskutierten Integrationshilfen oder Begleitung bei Klassenfahrten etc., das können aber auch auf diesem Wege Hilfsmittel wie Blutzuckersensor etc. sein!).

Lieben Gruß

Gottwalt

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AndreaH
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25 März 2010 16:16 #36689 von AndreaH
Vielen Dank für die Info! Solche Informationen sauge ich immer auf wie ein Schwamm.

Was ist aber, wenn man zwischen der städtischen Eingliederungsstelle (so heißt das bei uns) und der KK wie ein PingPong-Ball hin und her geworfen wird?

Andrea

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Gottwalt
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25 März 2010 19:38 #36698 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Aw: Nachteilsausgleich für Diabetiker
AndreaH schrieb unter anderem:

Was ist aber, wenn man zwischen der städtischen Eingliederungsstelle (so heißt das bei uns) und der KK wie ein PingPong-Ball hin und her geworfen wird?

Andrea


Du mußt einen schriftlichen ANTRAG stellen (das heißt, auf dem Schreiben muß dick und fett das Wort "Antrag" stehen), und Du mußt auf einen BESCHEID pochen.

Dann hast Du Rechtsmittel. Denn ein Antrag muß bearbeitet und beschieden werden, und wenn dies fehlerhaft geschieht, kann man dagegen Widerspruch einlegen. Wenn die Eingliederungsstelle nun bescheidet, daß die Krankenkasse zuständig ist, die Krankenkasse wiederum aber mitteilt, nicht leisten zu können, dann fällt die Aufgabe gem, der oben genannten Paragraphen einfach wieder an die Eingliederungsstelle zurück. Und dann dürfen die sich was ausdenken, wie sie die Hilfe gewähren.

Lieben Gruß

Gottwalt

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AndreaH
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26 März 2010 08:51 #36705 von AndreaH
@Gottwalt

Ja, ja, die Begrifflichkeiten. Daran muss ich denken!

Wir haben zwar z. Zt. kein Problem damit, aber vor ca. zwei Wochen war es (fast) so.

Vielen Dank!

Andrea

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enibas
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02 Apr. 2010 12:30 #37024 von enibas
Hallo,

unsere Tochter bekam tolle Unterstützung von der Krankenhausschule, als bei ihr die Erstmanifestation festgestellt wurde. Die zuständige Lehrerin kam zu ihr ins Krankenhaus und hat sich sofort mit der damaligen Grundschule schriftlich in Verbindung gesetzt. Dabei wurde ein Nachteilsausgleich ausgesprochen, der sich in Zeitzugaben bei schriftlichen Leistungsnachweisen, jederzeit Essen und Trinken, usw. ausdrückt.
Bis jetzt mussten wir noch keine Zeitzugaben in Anspruch nehmen und die jetzigen Lehrer am Gymnasium erinnern sie vor jeder Schulaufgabe oder Ex den Blutzucker zu messen, damit sie ja nicht in eine Unterzuckerung gerät.
Vielleicht hilft dir das weiter!
Liebe Grüße

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