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Brauche Hilfe für die Schule

volleyballbaby
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Neuling
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Brauche Hilfe für die Schule

08 März 2010 15:47
#36154
Liebe Mitglieder,
ich bin ganz neu hier und habe eine dringende Frage. Meine Tochter Janna (6 Jahre, Diabetes Typ 1 + Down-Syndrom) hat seit 2 Jahren Diabetes und besucht seit September die erste Klasse der Förderschule (in Bayern). Seit zwei Wochen sind wir nun aus der Reaha zurück, bei der Janna auf eine ICT umgestellt wurde, was bedeutet, das sie jetzt auch mittags immer gespritzt werden muss (mit PEN). Janna ist mittags immer in der Schule, so dass das die Schule übernehmen müsste. die Lehrerin und die Zweitkraft sind dazu auch bereit, haben allerdings Sorge, was ist, wenn eine von Ihnen krank ist oder ein Notfall mit einem anderen Kind eintritt o.ä. Gibt es da eine Möglichkeit, grundsätzlich eine Hilfe zu haben, speziell für das Spritzen?
Ausserdem möchte ich noch wissen, in wieweit ich die Lehrerin absichern kann, damit sie nicht mit einem Fuß im Gefängnis steht, wenn sie Janna spritzt, bzw. ihr auch mal ein Fehler unterläuft.
Ich hoffe, ihr könnt mir dabei weiterhelfen.
Liebe Grüße, Karin

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Re: Aw: Brauche Hilfe für die Schule

08 März 2010 18:15 - 18 März 2010 16:52
#36155
Hallo Karin,

schau dir hier den Beitrag mal an könnte Intersant für dein Anliegen sein.

www.diabetes-kids.de/forum/mitgliederfor...ergarten/schulhelfer

Liebe Grüße
Nadja und Celina
Letzte Änderung: 18 März 2010 16:52 von WebAdmin.

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Margret
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Re: Aw: Brauche Hilfe für die Schule

08 März 2010 19:04
#36156
@Nadja: Dein Link ist für das geschlossene Mitgliederforum und ist somit nur für Mitglieder sichtbar.

Gruß Margret

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Gottwalt
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Re: Aw: Brauche Hilfe für die Schule

08 März 2010 20:07
#36157
Hallo Karin,

wenn es sich nur ums Spritzen handelt, dann ist das eigentlich gar kein Problem: Euer Diabetologe kann einfach "Häusliche Krankenpflege" dafür verordnen. Dann kommt der Pflegedienst vorbei, mißt den Blutzucker, berechnet das Essen und spritzt das Insulin.

Hilft das weiter?

Lieben Gruß

Gottwalt

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Re: Aw: Brauche Hilfe für die Schule

09 März 2010 06:48
#36168
Wegen der eventuellen Konsequenzen, bei uns im Fall der Notfallspritze, haben wir im Sekreteriat ein Schreiben hinterlegt. In diesem steht, daß wir die Lehrer von allen rechtlichen Ansprüchen freistellen die als Folge einer falsch verabreichten Spritze entstehen können.
Viele Grüße,
Marlene

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Gottwalt
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Diamant Schreiber
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Re: Aw: Brauche Hilfe für die Schule

09 März 2010 10:35
#36172
Hallo Marlene,

jetzt bewege ich mich einigermaßen auf sehr dünnes Eis, und vielleicht sollte man das nochmal Herrn Ebert klären lassen, aber:

Die Notfallspritze ist eine Erste-Hilfe-Maßnahme, und jeder, der darüber bescheid weiß, muß sie anwenden. Gleichzeitig kann niemandem -wie bei anderen Erste-Hilfe-Maßnahmen auch- eine rechtliche Konsequenz drohen, wenn er dabei Fehler macht. Also, für die Notfallspritze ist eine Haftungsfreistellung weder notwendig noch sinnvoll noch wirksam, denn da gilt immer die "Samariter-Regelung", zumindest wurde mir das so erklärt.

Etwas ganz anderes ist es bei regelmäßiger, planmäßiger Medikamentengabe: Diese darf im Allgemeinen nur von Fachpersonal durchgeführt werden ("Behandlungspflege", deshalb erhalten wir dafür ja auch kein Pflegegeld, können aber jederzeit den Pflegedienst in Anspruch nehmen). Nimmt in Ausnahmefällen "unqualifiziertes" Personal diese Behandlungspflege vor (also z. B. Lehrer oder Kindergärtner), so müssen sie im Einzelfall eine geeignete Unterweisung erhalten haben. Dazu gehört auch, daß sie über die möglichen Konsequenzen einer Fehlbehandlung aufgeklärt wurden (also auch ganz klar, daß sie durch eine Überdosierung das Kind umbringen können, sowie durch eine Unterlassung über einen längeren Zeitraum zu einer ebenfalls u. U. tödlichen Ketoazidose beitragen können). Wenn die behandelnden Laien dies wissen, dann nützt auch keine Haftungsfreistellung mehr, dann haften sie dennoch.

Deshalb: Eine Haftungsfreistellung kann zwar die Handelnden beruhigen, rechtlich wirksam ist sie jedoch in keinem Fall. Denn im Falle der Ersten Hilfe (Notfallspritze) muß der Lehrer sowieso handeln, haftet aber wegen der Notsituation sowieso für seine Fehler nicht (außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit), und im zweiten Fall kann man ihm die Haftung nicht abnehmen, denn er darf sowieso nur dann handeln, wenn er genau weiß, was er tut. Und für Dinge, die man in genauer Kenntnis durchführt, haftet man. Denn jeder Fehler wäre dann vorsätzlich oder grob fahrlässig, und von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Fehlern kann man nicht haftungsentbunden werden.

Lieben Gruß

Gottwalt

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