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Schulhelferin weiterhin genehmigt
Wibbel
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Schulhelferin weiterhin genehmigt
01 Feb. 2010 17:16
Hallo ihr Lieben!
Die Schulhelferin bzw. Integrationshilfe für Mareile wurde ja zunächst nur für das 1. Halbjahr der 1. Klasse genehmigt. Das ist ja nun um...
Bereits Anfang Dezember habe ich die Verlängerung beantragt und zweimal hinterher telefoniert, was denn nun damit ist.
Die Schulhelferin sagte mir, dass sie auch gefragt habe, ob sie nun diese Woche weiter arbeiten kann oder nicht. Sie hat die Antwort bekommen, ja es ginge weiter. Wir hatten immer noch nichts Schriftliches...
Heute kam nun der Brief vom Sozialamt. Die Integrationshilfe ist jetzt für das Schuljahr 2010/2011 weiter genehmigt. Das heißt, für das 2. Halbjahr der 1 Klasse und das 1. Halbjahr der 2. Klasse.
Gibt`s nicht, oder?
Eigentlich möchten wir, dass Mareile die 2. Klasse dann schon allein bewältigt. Aber was wir haben, haben wir. Dann können wir jetzt beruhigt abwarten, wie sich alles entwickelt. Mit der Schulhelferin sind wir nämlich sehr zufrieden und es hat sich alles gut eingespielt.
Liebe Grüße
Nina
Die Schulhelferin bzw. Integrationshilfe für Mareile wurde ja zunächst nur für das 1. Halbjahr der 1. Klasse genehmigt. Das ist ja nun um...
Bereits Anfang Dezember habe ich die Verlängerung beantragt und zweimal hinterher telefoniert, was denn nun damit ist.
Die Schulhelferin sagte mir, dass sie auch gefragt habe, ob sie nun diese Woche weiter arbeiten kann oder nicht. Sie hat die Antwort bekommen, ja es ginge weiter. Wir hatten immer noch nichts Schriftliches...
Heute kam nun der Brief vom Sozialamt. Die Integrationshilfe ist jetzt für das Schuljahr 2010/2011 weiter genehmigt. Das heißt, für das 2. Halbjahr der 1 Klasse und das 1. Halbjahr der 2. Klasse.
Gibt`s nicht, oder?
Eigentlich möchten wir, dass Mareile die 2. Klasse dann schon allein bewältigt. Aber was wir haben, haben wir. Dann können wir jetzt beruhigt abwarten, wie sich alles entwickelt. Mit der Schulhelferin sind wir nämlich sehr zufrieden und es hat sich alles gut eingespielt.
Liebe Grüße
Nina
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Lili
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Re: Aw: Schulhelferin weiterhin genehmigt
02 Feb. 2010 10:07
Hallo Nina,
das freut mich für Euch, speziell natürlich auch für Mareile.
In Bayern gibt es ja keine Schulhelfer. Man muss sich entweder privat eine Krankenschwester besorgen (und natürlich selbst bezahlen, die KK übernimmt die Kosten nicht) oder hoffen, dass es ohne klappt.
Im Moment geht es eigentlich ganz gut bei Katharina. Sie misst sich in der Schule selbst, die Lehrerin muss nur einen Kontrollblick auf die Werte werfen, und da ihre Insulingaben morgens so geregelt sind, dass sie vormittags eher höhere Werte hat, droht eigentlich keine Unterzuckerung.
LG Lili
das freut mich für Euch, speziell natürlich auch für Mareile.
In Bayern gibt es ja keine Schulhelfer. Man muss sich entweder privat eine Krankenschwester besorgen (und natürlich selbst bezahlen, die KK übernimmt die Kosten nicht) oder hoffen, dass es ohne klappt.
Im Moment geht es eigentlich ganz gut bei Katharina. Sie misst sich in der Schule selbst, die Lehrerin muss nur einen Kontrollblick auf die Werte werfen, und da ihre Insulingaben morgens so geregelt sind, dass sie vormittags eher höhere Werte hat, droht eigentlich keine Unterzuckerung.
LG Lili
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Gottwalt
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Re: Aw: Schulhelferin weiterhin genehmigt
02 Feb. 2010 11:03 - 02 Feb. 2010 11:06
Lili schrieb:
Dem Glückwunsch will ich mich gleich mal anschließen! Und, ganz wichtig: Durch unsere Hartnäckigkeit ebnen wir den Weg für alle, die das auch benötigen.
Weshalb sollte es das in Bayern nicht geben? Das Sozialrecht ist Bundesrecht, selbstverständlich muß auch in Bayern Eingliederungshilfe in jeder sinnvollen Form geleistet werden ( hier § 54 Nr. 1 SGB 12 ) .
Und auch zum zweiten Teil: Weshalb übernimmt das die Krankenkasse nicht? S...s Schulbegleitperson wird ja auch von der Krankenkasse gezahlt, und auch die diesbezügliche Rechtsgrundlage ( § 37 Nr. 4 SGB 5 ) gilt selbstverständlich bundesweit!
Lieben Gruß
Gottwalt
Nachtrag: Daß eigentlich in allen Bundesländern -von wenigen löblichen Ausnahmen mal abgesehen- erstmal unrichtige, unqualifizierte Aussagen erfolgen im Sinne von "das gibts nicht" oder "das übernehmen wir nicht" etc. sollten wir ja alle inzwischen kennen. Umso wichtiger ist es, den Sachbearbeitern die Rechtslage zu erklären, damit sie richtig entscheiden können. Gelegentlich muß dies halt durchs Sozialgericht geschehen. Das ist für uns alle ja zum Glück gebührenfrei.
Hallo Nina,
das freut mich für Euch, speziell natürlich auch für Mareile.
Dem Glückwunsch will ich mich gleich mal anschließen! Und, ganz wichtig: Durch unsere Hartnäckigkeit ebnen wir den Weg für alle, die das auch benötigen.
In Bayern gibt es ja keine Schulhelfer. Man muss sich entweder privat eine Krankenschwester besorgen (und natürlich selbst bezahlen, die KK übernimmt die Kosten nicht) oder hoffen, dass es ohne klappt.
Weshalb sollte es das in Bayern nicht geben? Das Sozialrecht ist Bundesrecht, selbstverständlich muß auch in Bayern Eingliederungshilfe in jeder sinnvollen Form geleistet werden ( hier § 54 Nr. 1 SGB 12 ) .
Und auch zum zweiten Teil: Weshalb übernimmt das die Krankenkasse nicht? S...s Schulbegleitperson wird ja auch von der Krankenkasse gezahlt, und auch die diesbezügliche Rechtsgrundlage ( § 37 Nr. 4 SGB 5 ) gilt selbstverständlich bundesweit!
Lieben Gruß
Gottwalt
Nachtrag: Daß eigentlich in allen Bundesländern -von wenigen löblichen Ausnahmen mal abgesehen- erstmal unrichtige, unqualifizierte Aussagen erfolgen im Sinne von "das gibts nicht" oder "das übernehmen wir nicht" etc. sollten wir ja alle inzwischen kennen. Umso wichtiger ist es, den Sachbearbeitern die Rechtslage zu erklären, damit sie richtig entscheiden können. Gelegentlich muß dies halt durchs Sozialgericht geschehen. Das ist für uns alle ja zum Glück gebührenfrei.
Letzte Änderung: 02 Feb. 2010 11:06 von Gottwalt.
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wintermama
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Re: Aw: Schulhelferin weiterhin genehmigt
08 Feb. 2010 17:41
Wie läuft das denn so ab mit einer Integrationshilfe? Ist die den ganzen Tag über mit da oder nur zu bestimmten Zeiten? Bin nämlich auch am überlegen, halte es aber nicht für erforderlich, den ganzen Tag über jemand zusätzliches im Klasenzimmer sitzen zu haben. Wichtig wäre mir nur die Kontrolle in der Frühstücks und der Mittagspause, zum spritzen kommt dann ein Pflegedienst.
Außerdem haben wir heute einen Anruf der Schule bekommen, wir müssten zusätzlich zur Schuluntersuchung noch eine Untersuchung wegen der Integration machen lassen - immerhin wäre er behindert und eigentlich die Behindertenschule zuständig. Für mich völliger Schwachsinn.Bin mal gespannt, was da morgen raus kommt.
LG
Außerdem haben wir heute einen Anruf der Schule bekommen, wir müssten zusätzlich zur Schuluntersuchung noch eine Untersuchung wegen der Integration machen lassen - immerhin wäre er behindert und eigentlich die Behindertenschule zuständig. Für mich völliger Schwachsinn.Bin mal gespannt, was da morgen raus kommt.
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Gottwalt
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Re: Aw: Schulhelferin weiterhin genehmigt
08 Feb. 2010 17:58
Eine Integrationskraft nur für die Essenspausen? Das ist reichlich schwer darstellbar, außer es wird vom Pflegedienst geleistet. Denn wer sollte das sonst sein, und was sollte derjenige sonst machen, in der übrigen Zeit?
Grundsätzlich: Da unsere Kinder zwar behindert bzw. schwerbehindert sind (je nachdem ob 40% oder 50% als Grad der Behinderung anerkannt wurden) und durch die bei schlechter Blutzuckereinstellung vorhersehbaren weiteren Spätschäden unmittelbar von weiterer Behinderung bedroht sind, haben sie zwar Anspruch auf entsprechende Hilfe, aber es besteht kein Anlaß, sie auf eine Förderschule oder sonstige Einrichtung für seelisch und geistig behinderte Kinder zu schicken. Auch spezielle Schulen für Körperbehinderte wie Blinden- oder Taubstummenschulen sind ja für Diabetiker überflüssig. Im Gegenteil, dank der UN-Konvention, die von den Bundesländern ratifiziert wurde, haben alle Behinderten Anspruch auf größtmögliche Integration bei bestmöglicher Förderung.
Sicherlich kann eine Untersuchung wegen des notwendigen Integrationsbedarfes sehr hilfreich sein, wenn man sie gezielt nutzt und offen mit dem untersuchenden Schul- oder Amtsarzt spricht.
Lieben Gruß
Gottwalt
Grundsätzlich: Da unsere Kinder zwar behindert bzw. schwerbehindert sind (je nachdem ob 40% oder 50% als Grad der Behinderung anerkannt wurden) und durch die bei schlechter Blutzuckereinstellung vorhersehbaren weiteren Spätschäden unmittelbar von weiterer Behinderung bedroht sind, haben sie zwar Anspruch auf entsprechende Hilfe, aber es besteht kein Anlaß, sie auf eine Förderschule oder sonstige Einrichtung für seelisch und geistig behinderte Kinder zu schicken. Auch spezielle Schulen für Körperbehinderte wie Blinden- oder Taubstummenschulen sind ja für Diabetiker überflüssig. Im Gegenteil, dank der UN-Konvention, die von den Bundesländern ratifiziert wurde, haben alle Behinderten Anspruch auf größtmögliche Integration bei bestmöglicher Förderung.
Sicherlich kann eine Untersuchung wegen des notwendigen Integrationsbedarfes sehr hilfreich sein, wenn man sie gezielt nutzt und offen mit dem untersuchenden Schul- oder Amtsarzt spricht.
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