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Integrationsplatz Kindergarten

hjaccy
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27 Jan. 2010 21:13 #35177 von hjaccy
Integrationsplatz Kindergarten wurde erstellt von hjaccy
Hallo zusammen,

ich hab ein Problem bzw. ist es wohl eher so, dass unser Sozialhilfeträger ein Problem damit hat, dass unser Dennis einen Integrationsplatz in einem Kindergarten hat.

Als er letztes Jahr im April in den Kindergarten kam, hab ich den Integrationsantrag gestellt und innerhalb von 2 Tagen hatte ich die Bewilligung für ein Jahr. Jetzt wurden wir aufgefordert, einen Antrag für das kommende Jahr zu stellen. Nach unseren Recherchen und einem sehr "netten" Telefonat mit der Sachbearbeiterin kam heraus, dass sie angehalten wurde, Gelder zu sparen und wenn möglich, die Kosten für den Mehraufwand im Kindergarten an die Krankenkasse abzuwälzen. (Hintenrum haben wir erfahren, dass sie unbedingt noch einen Integrationsplatz in dem Kindergarten braucht, obwohl keiner mehr frei ist. Also versucht sie, uns von dem Platz zu kicken.)

Mit der Krankenkasse hab ich schon gesprochen. Die sehen sich vollkommen außer Stande, da in irgendeiner Weise einzuspringen. Wäre wohl nur möglich, wenn Dennis eine Pflegestufe hätte und die kriegt er nicht so ohne weiteres (was ich eigentlich auch nicht möchte).

Welche Möglichkeiten haben wir, um den Integrationsplatz zu behalten? Gibt es einen Rechtsanspruch? Ich weiß nicht, ob der Kindergarten bereit wäre, ihn auch ohne Integrationsplatz weiterhin zu betreuen, da der Mehraufwand ja in dem Falle nicht mehr vergütet würde.

Hilfe!!!

lg Jana

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Gottwalt
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Diamant Schreiber
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27 Jan. 2010 21:42 #35179 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Aw: Integrationsplatz Kindergarten
So, jetzt zäumen wir das Pferd von hinten auf:

Der Rechtsanspruch auf Integration besteht ( § 53 SGB 12, nachzulesen hier ) ganz ohne Frage, falls Euer Dennis sonst nicht mehr im Kindergarten betreut werden könnte oder falls die Einstellung sonst auf jeden Fall schlechter wäre.

Zur Krankenkasse: Die Krankenkasse kann nach Verordnung durch den Arzt (das muß nicht der Diabetologe verordnen, bei uns machte das der Kinderarzt) die Diabetes-Betreuung als häusliche Krankenpflege nach § 37 Nr. 4 SGB 5 direkt an Euch bezahlen. Ihr gebt dieses Geld dann dem Kindergarten, der dadurch die Zusatzbetreuung entgolten bekommt. Also ganz ohne Pflegestufe.

Soviel erstmal dazu.

Viel Erfolg, und weitere Fragen gerne an mich

Gottwalt

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