Hallo Heide,
erstmal herzlichen Glückwunsch, daß es bisher mit dem Kindergarten so gut läuft!
Zum Widerspruch: Den könnt Ihr erstmal "einfach so" einreichen, mit genau der Begründung, die Du hier beschrieben hast. Erst, wenn der Widerspruch abgelehnt wird, ist es u. U. notwendig, die zusätzlichen Kosten für einen spezialisierten Anwalt in kauf zu nehmen. Auch wenn ich hier nicht irgendwelche Anwälte empfehlen möchte, so hatten wir selbst doch großen Nutzen durch die Erfahrung des Rechtsanwalts Hohage aus der Kanzlei Hohage, May und Partner (
www.hohage-may.de
).
Vielleicht solltest Du beim Widerspruch folgende zwei Punkte betonen:
1. Falls Mats nicht so gut betreut wird wie bisher, führt dies zwangsläufig dazu, daß er von vielen Aktivitäten aufgrund seiner Behinderung ausgeschlossen wird.
2. Falls Mats nicht so gut betreut wird wie bisher, führt dies zwangsläufig dazu, daß er eine schlechtere Blutzuckereinstellung mit zwangsläufigen Spätschäden hat (und somit im Sinne des Gesetzes Behinderungen als Folge verweigerter Eingliederungshilfe).
Lieben Gruß
Gottwalt