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Diabetes im Kindergarten

crispa
Mitglied


Schreiber
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Beiträge: 29

Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 2007
Therapieform: ICT (Intensivierte konventionelle Therapie Mehr als 4 Spritzen am Tag)
Private Nachricht
23 Juli 2009 21:26 #31885 von crispa
Diabetes im Kindergarten wurde erstellt von crispa
Hallo!
Ich hatte bereits geschrieben das Denise (2,5 Jahre) an Typ1 erkrankt ist und nun daran arbeite das Kind in einem Kindergarten unterzubringen. AM ANfang waren alle begeistert und freuten sich wenn sie die Kleine sahen als ich Jessie in den Kiga brachte. Dann bekam sie eben DM und alle meinten das würde schon werden (die Erzieher im Kiga). Ich habe sie darauf dort angemeldet und auch Bescheid gesagt im Kiga. Da war auch noch nix zu merken. Jetzt fingen die Erzieherinnen an zu drängeln ob sie nun kommt. Nun habe ich heute noch mal deutlich nachgefragt. Sie wollen das Kind nicht, haben angeblich keine Zeit es im Auge zu behalten und das Essen ab zuwiegen. Gegen spritzen und messen haben sie sich gewhrt und gesagt machen wir nicht und heute haben sie die Aufnahme abgelehnt, obwohl ihre große Schwester dahin geht. Es kam auch keiner auf mich ein Schritt zu um nach einer Möglichkeit zu suchen wie man das machen könnte, damit beide dahin gehen können. Nun habe ich en echtes Problem. Ich hoffe das ich noch einen Kiga finde der nicht so ablehnend darauf reagiert. Es wäre nicht so schlimm für mich wennn ich einfach nur nachgefragt habe, dadurch aber meine mittlere dort ist, finde ich das schon krass.

Nicole

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Gottwalt
Mitglied


Diamant Schreiber
Diamant Schreiber

Beiträge: 1440

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2003
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
24 Juli 2009 14:07 #31901 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Re:Diabetes im Kindergarten
Hallo Nicole,

erstmal die rechtlichen Punkte:

1. Niemand darf Euer Kind ablehnen, weil es Diabetes hat. Auch kein Kindergarten. Denn das wäre Ablehnung aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung, und dem steht das Antidiskriminierungsgesetz entgegen.

2. Die Erzieher und Betreuer im Kindergarten müssen tatsächlich weder messen noch wiegen noch spritzen, und auch die Zusatz-Aufmerksamkeit kann von ihnen nicht regelmäßig verlangt werden (freiwillig dürfen sie dies allerdings meist leisten, aber man kann sie nicht dazu zwingen).

3. Wenn es "nur" ums messen, spritzen, Essen abwiegen geht, kann der Arzt "häusliche Krankenpflege verordnen, dann kommt ein Pflegedienst in den Kindergarten und erledigt dies.

4. Wenn es um die zusätzliche Beaufsichtigung geht, ist ggf. eine zusätzliche Betreuungskraft während der gesamten Aufenthaltsdauer Eurer Tochter im Kindergarten notwendig. Diese steht ihr aber gem. § 53 SGB 12 einfach zu, da habt Ihr einen unumstößlichen Rechtsanspruch, den Ihr beim Sozialamt geltend machen könnt (unabhängig von Einkommen und Vermögen!).

Also, nicht entmutigen lassen, darauf bestehen, daß sie in den Kindergarten darf, und ganz offen mit dem Kindergarten klären, welche Hilfen (Integrationskraft oder Pflegedienst oder einfach "nur" Schulung für die Betreuer) sie benötigen.

Lieben Gruß

Gottwalt

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