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Diabetes im Kindergarten
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Diabetes im Kindergarten
09 Juli 2009 14:24Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re:Diabetes im Kindergarten
09 Juli 2009 16:05unsere Tochter bekam mit 18 Monaten TYP 1 und sie sollte mit 2 Jahren in den Kindergarten kommen. Wir haben die Leiterin gefragt, ob sie weiterhin kommen kann. Dies wurde bejaht und ich habe gemeinsam mit der Dia-Ambulanz eine Schulung für die Erzieherinnen organisiert. Es kam extra eine Dia-Beraterin in den Kiga und die Erzieherinnen wurden 2 Stunden geschult. Den Rest habe ich ihnen selbst beigebracht. Ich habe mich im Kiga komplett zurückgehalten und habe sie alles machen lassen. Nachdem das BZ messen geklappt hatte, konnte ich beruhigt arbeiten gehen. Wir haben zusammen Regeln vereinbart und im Notfall bin ich jederzeit telefonisch erreichbar. Das Essen gebe ich immer bedarfsgerecht mit. Seitdem wir die Pumpe haben, bedienen sie auch diese und ich schreibe immer auf, wieviel sie bolen müssen. Das klappt sehr gut und ich bin sehr froh, dass die Erzieherinnen bereit waren die Verantwortung zu übernehmen und wir sie in unseren Wunschkindergarten geben konnten. Dort ist sie für alle Kim ein ganz normales Mädchen und die DM läuft nebenbei so mit.
Es ist daher gut, wenn Du in Deiner Dia-Ambulanz nachfragst, ob sie bereit sind im Kiga eine Schulung durchzuführen und dann würde ich die Kiga, die für Dich in frage kommen, anfragen, ob sie Deine Tochter aufnehmen würden, wenn sie entsprechend geschult werden.
Drücke Dir die Daumen, dass Du einen Kiga für Deine Tochter findest.
Viele Grüße
Tanja

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Re: Re:Diabetes im Kindergarten
09 Juli 2009 16:09mit welcher Begründung wurde die Eingliederungshilfe abgelehnt?
Grundsätzlich gilt folgendes: Der Kindergarten darf kein Kind aufgrund des Diabetes ablehnen. Aber: Der Kindergarten kann erklären, daß er mit der Betreuung des Diabetes überfordert ist. Dann muß geklärt werden, womit konkret der Kindergarten überfordert ist und welche geeignete Form der Hilfe gewählt werden muß.
Das kann z. B. ein Pflegedienst sein, der zum Messen und Spritzen (oder bolen) kommt, falls die sonstige Betreuung (bzw. die etwas engere Beobachtung) durch den Kindergarten geleistet werden kann. Das kann aber auch eine Begleitperson sein, die die ganze Zeit zusätzlich dabei ist und die Aufgabe hat, sich um die aus dem Diabetes resultierenden Zusatzbedürfnisse zu kümmern.
Und noch zum Rechtlichen: Ihr habt einen Rechtsanspruch auf Kindergartenbetreuung ab dem 3. Geburtstag. Durch die Schwerbehinderung (Grad der Behinderung 50%) habt Ihr Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 53 Sozialgesetzbuch 12. In welcher Form diese Eingliederungshilfe notwendig und leistbar ist, muß einvernehmlich zwischen allen Beteiligten (in diesem Fall Kindergarten, Eltern und Ärzten) geklärt werden.
Im Übrigen ist das gerade neu erschienene und hier vorne verlinkte Buch "S3-Leitlinie zum Kinder- und Jugenddiabetes" (siehe Artikel auf der Startseite) eine riesige Hilfe für uns Diabeteseltern, denn dort steht dies alles nochmal detailliert drin. Z. B. steht dort auch (und das erachte ich als extrem wichtig), daß stets die bestmögliche Einstellung anzustreben ist, und daß es keinen Hba1c gibt, der "gut genug" ist, solange die Einstellung noch oberhalb des "gesunden" Blutzuckerverlaufes ist.
Mit anderen Worten: Es ist nicht berechtigt zu fordern, das Kind halt den Kindergartentag über mit einem Zielwert irgendwo oberhalb von 150mg/dl (entsprechend 8,3mmol) laufen zu lassen, nur damit man sich die zusätzlichen Kosten und Mühen sparen kann und auf jeden Fall die Hypoglykämien vermeidet!
Also, Begründung der Ablehnung der Eingliederungshilfe verlangen und Widerspruch einlegen, unbedingt in Kooperation mit Kindergarten und Diabetologe!
Lieben Gruß
Gottwalt
p.s.: Mein Beitrag zu dem Thema hier www.diabetes-kids.de/artikel/grundsaetzl...und-schulbesuch.html versucht noch mal die Zusammenfassung der entsprechenden Rechtsgrundlagen und Möglichkeiten.
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Re: Re:Diabetes im Kindergarten
10 Juli 2009 12:56Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re:Diabetes im Kindergarten
10 Juli 2009 14:20 - 10 Juli 2009 14:24Du hast Dich schon richtig ausgedrückt, keine Sorge.
Das Amt bzw. die Amtsleiterin hat schlicht unrecht mit ihrer Aussage, am besten läßt Du Dir das vielleicht nochmal vom Anwalt hier im Forum erklären (weiter unten im Mitgliederbereich). Mach es der Amtsleiterin und Dir einfach: Denise ist vor dem Gesetz körperlich behindert! Deshalb hat sie Anspruch auf Eingliederungshilfe. Daß sie nicht im Rollstuhl sitzt macht die Behinderung nicht weniger wichtig. Oder andersherum, versuche es so zu erklären wie unser Amtsarzt das gehandhabt hat: Ein Diabetiker, der eine Hypoglycämie hat, ist in diesem Moment einem Menschem mit einem leichten Anfall gleichzusetzen, und ein Diabetiker, der eine Hyperglycämie hat, ist in diesem Moment einem Menschen mit leichter Verwirrtheit (geistiger Behinderung) gleichzusetzen. In beiden Fällen benötigt der Diabetiker Hilfe. Aber dann kommt noch etwas dazu: Es muß nach den beiden genannten Paragraphen 53 und 54 Sozialgesetzbuch 12 auch vermieden werden, daß später Schäden auftreten. Mit anderen Worten: Es muß kontinuierlich und zuverlässig für eine möglichst gute Blutzuckereinstellung gesorgt werden, um Spätschäden zu vermeiden! Dies ist im Sozialgesetzbuch 12 so festgesetzt worden und schlicht verbindlich, auch für Diabetiker.
Lieben Gruß
Gottwalt
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Re: Re:Diabetes im Kindergarten
12 Juli 2009 12:38meine Tochter war 21 Monate alt, als sie DM bekam.
Mit 3 Jahren sollte sie den KiGa besuchen, allerdings nur vormittags. Das bedeutete, dort einmal messen. Ich versuchte es erst in einem städtischen KiGa. Die sagten zunächst, sie dürften sie nicht messen. Ich habe mich dann bei der Stadt erkundigt und bekam die Mitteilung, messen dürften sie, nur spritzen nicht. Ich noch einmal in den KiGa. Die meinten dann, sie würden sie nehmen, könnten aber nicht garantieren, dass immer jemand Zeit hätte sie zu messen.
Das wollte ich nicht riskieren. Dann bin ich von Pontius zu Pilatus gelaufen, um meine Tochter unterzubringen. Schließlich bekam ich von einer Dame aus dem Referat, das für die KiGä zuständig ist, die Adresse eines KiGa des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. War ein echter Glücksgriff. Die Leiterin hat eine Nichte mit Typ1, eine Erzieherin eine Mutter mit Typ2. Die waren sofort bereit, meine Tochter zu nehmen. Ich habe allen Erzieherinnen das Messen erklärt und ein Merkblatt ausgehängt, was zu tun ist, wenn sie mal niedriger ist.
In den 3 Jahren, in denen meine Tochter jetzt den KiGa besucht, wurde ich nur einmal angerufen, weil sich die Erzieherinnen unsicher waren, ansonsten hat alles optimal geklappt. Ich hoffe, dass es in der Schule dann auch so gut klappt, zumal meine Tochter noch nicht selber messen kann.
LG Lili
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Re: Re:Diabetes im Kindergarten
12 Juli 2009 21:11Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re:Diabetes im Kindergarten
13 Juli 2009 14:25komme hier im Forum leider gar nicht zu recht.
Wie kann ich denn jetzt mit besagtem Anwalt Kontakt aufnehmen?

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Re: Re:Diabetes im Kindergarten
13 Juli 2009 15:26der Zugriff zum Expertenforum steht nur unserer Mitgliedern zur Verfügung. Näheres dazu unter www.diabetes-kids.de/mitgliederbereich.html
Viele Grüße
webmaster@Diabetes-Kids.de
www.diabetes-kids.com
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Re: Re:Diabetes im Kindergarten
15 Juli 2009 15:27Bei uns war die Reihenfolge etwas anders, darum vielleicht auch einfacher !?
Unser Sohn ghet seit August 2008 in die Kiat.
Im Januar 2009 wurde Diabetes Typ I festgestellt.
Wir hielten während des Krankenhausaufenthaltes ständig Kontakt mit der Kita. Als unser 11 tägiger Krankenhausaufenthalt vorbei war bekamen 2 Erzieherinnen von der Daiabetesberaterin der Klinik (wo wir auch tägliche Shculung hatten) eine Einweisung in Pumpe und das Messen.
Unser Sohn konnte dann gleich wieder hin. Mittags ging zur Sicherheit noch meine Mutter hin, wegen der Berechnug und dem abwiegen. (ca. 14 Tage)
Anschließend übernahmen die Erzieherinnen alles. Sie wissen, dass sie jederzeit anrufen können und bei unsicherheiten nachfragen können!
Erst im April konnte die Unteruchung wegen integration erfolgen (haben hier lange Wartezeit!).
Seit dem haben sie eine Integrationsstlle für unseren Sohn.
Vorher war bei seiner Kita gar nichts mit Integration!
Und er ist ja auch nicht geistig/körperlich Behindert!
Das verstehe ich nicht, warum das bei euch nicht gehen soll?!
Die Erziherinnen haben bislang alles gut im Griff. O.K. 1x wurde vergessen das Mittag zu bolen, aber das war nicht weiter schlimm, da wir ihn dann sowieso abholen!
Mit dem Messen und "spritzen" (haben eine Pumpe) gab es von anfang an keine Probleme.
Was sie allerdings nicht dürfen wäre ihm das Notfallmedikament zu spritzen! Das haben sie darum gar nicht erst.
lg
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