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Kindergartengebühr bei AUsfall des Kiga besuch

SandraH
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19 Sep. 2008 11:31 #25330 von SandraH
Hallo hab da mal ne ganz wichtige frage..

wie ist das eigtl geregelt, mir wurde mal erzählt das wen das kind weegn einer akuten chronishen erkrankung wie z.b Diabetes mehr mals im jahr und auch teils wochen nicht in den kiga gehn kann das man auch nciht verpflichtet ist die kiga gebühr zubezahlen da es ja voraussehbar und absehbar sei das ein Diabetisches KInd immer wieder klinikaufenthalte hat.

Bräuchte da ganz dringend Informationen....

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Annette
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19 Sep. 2008 11:48 #25331 von Annette
Hallo,

dass dir die Kindergartengebühren erlassen werden, glaube ich nicht, dann müsstest du das Kind richtig abmelden. Wir haben auch den Kigaplatz während unserer 4wöchigen Kur bezahlen müssen.

Aber warum soll ein Kind mit Diabetes öfter krank sein. Pauline ist sehr selten krank und lag seit 6 1/2 nur einmal im Krankenhaus, wegen einem Magen-Darm-Infekt.

Annette

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UlrikeD.
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19 Sep. 2008 12:40 #25332 von UlrikeD.
Hey Sandra

Sobald dein Kind den KIGA besucht,bezahlst du auch die Beiträge.Egal ob nun Krankheit,Urlaub, Ferien etc. das ändert nichts an deiner Beitragspflicht.
Selbst als Marcel aus dem KIGA als Schulkind entlassen wurde,mußten noch 1,5 Monate Beiträge gezahlt werden,da der Abschluß im Juni war und Schule erst im August begann.

Ulrike

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ClaudiaR
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20 Sep. 2008 10:12 #25338 von ClaudiaR
Hallo Sandra,

also, ich glaube auch nicht, das es da eine gesonderte Regelung gibt.
Als Hannah damals bei Erstmanifestation 14 Tage im Krankenhaus/zu Hause war hat unser KIGA zwar nur die halbe Gebühr für den Monat abgezogen, aber ich denke, das war eher eine Kulanzgeschichte. Ansonsten wenn Hannah krank ist, zahlen wir trotzdem den vollen Betrag.
LG
Claudia

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Spatzi
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21 Sep. 2008 23:12 #25366 von Spatzi
wir haben bei uns so ein heft bekommen als wir lena angemeldet haben. da stehen auch einige infos drin die unseren kiga betreffen. unter anderem stand dort was ... sinngemäß ... wenn lena mehr wie vier wochen am stück krank ist dann brauchen wir für die zeit den beitrag net zahlen, allerdings muß das halt natürlich auch nachgewiesen werden.

wir zahlen z.b. nur 11 monate beitrag, der 12. monat is beitragsfrei als ausgleich für ferien.

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Lili
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22 Sep. 2008 14:20 #25372 von Lili
Hallo SAandra,

unsere Kleine war nur im KH bevor sie in den KiGa kam, danach nicht mehr. Sie hat DM jetzt seit 3 Jahren.

Sie ist auch nicht häufiger krank, als andere Kinder im KiGa, manchmal fehlt sie ein paar Tage wg. Erkältung oder Magen-Darm. Da wird aber noch nicht der Beitrag gekürzt.

In den Statuten unseres KiGa steht: Falls ein Kind mindestens 4 Wochen am Stück fehlt, kann an eine Reduzierung des Beitrags gedacht werden.

LG Lili

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Margret
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22 Sep. 2008 15:02 #25374 von Margret
Hallo Sandra,

ich kenne es auch nur so, dass Kindergartenbeiträge auch bei Krankheit weiter bezahlt werden müssen.
Bei meiner älteren Tochter (kein DM) war das auch so. Es stand auch bei uns damals so im Vertrag, denn der Platz muss ja auch frei gehalten werden.

Ein DM-Kind muss ja nicht zwangsläufig öfter krank sein als ein "gesundes" Kind auch.

Gruß Margret

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SandraH
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23 Sep. 2008 19:58 #25401 von SandraH
erstmal danke für die vielen beiträge...

Laura ist alle 4-8 wochen 2tage nicht da, weil wir zur Kontrolle in die 100 km entfernte Klinik fahren müssen, Ebenso alle 6 Monate 1Woche. Zusätzlich darf Laura an manchen Tagen net kommen, weil sie keine ausreichende überwachung meines kindes gewährleisten können.

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Marianne
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24 Sep. 2008 07:41 #25409 von Marianne
SandraH schrieb:

erstmal danke für die vielen beiträge...

Laura ist alle 4-8 wochen 2tage nicht da, weil wir zur Kontrolle in die 100 km entfernte Klinik fahren müssen, Ebenso alle 6 Monate 1Woche. Zusätzlich darf Laura an manchen Tagen net kommen, weil sie keine ausreichende überwachung meines kindes gewährleisten können.


Also eure Kliniktermine sind euer "Privatvergnügen" ...allerdings, wenn der Kiga von sich aus die Betreuung an manchen Tagen verweigert, würde ich das als Mutter auch nicht zahlen wollen.

Bei uns ist es - wie bei manch anderen hier - auch so, dass bei einer Krankheit über 4 Wochen man auf Antrag die Gebühren erstattet bekommt. Wegen weniger Tage nicht.

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SandraH
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24 Sep. 2008 14:42 #25417 von SandraH
Naja Privatvergnügen nenn ich anders... malsehn wie das weitergeht, haben nächste woche endlich ein termin bekommen zur aussprache...

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