Nie wieder ein Forenthema verpassen. Der tägliche Forenupdate
Abonniert den täglichen Diabetes-Kids Forenupdate.
Dies ist ein Newsletter, der Euch täglich um ca. 17:00 Uhr über alle neuen Forenbeiträge hier im Forum informiert.
Wenn Ihr diesen Newsletter empfangen möchtet, dann könnt ihr Euch ganz einfach
unter diesem Link
dafür anmelden.
Frage zum Kindergarten
Mitglied

Beiträge: 34
Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2006
Therapieform:
Private Nachricht
Frage zum Kindergarten
18 Apr. 2008 15:58ich habe mir hier mal die Beiträge durchgelesen, die auf den Kindergarten hinzielen. Und da ist mir aufgefallen, dass hier von einem Bescheid als Integrationskind die Rede ist. Muss dieser Antrag vor Besuch des Kindergartens gestellt werden? Und wenn ja, wo und vor allem, wieso?
Dennis soll ab nächstes Jahr in den Kindergarten gehen, da ist er dann 3 Jahre alt. Die Leiterin wollte bis dahin abklären, ob sie eine Erzieherin einer Integrationsgruppe dazu "bewegen" kann, sich mit dem Messen und Spritzen anzufreunden und Dennis zu betreuen. Ich bin gespannt, was ich für ne Antwort bekomme. Die Unterstützung von meinem Arzt habe ich. Er würde sogar ne Schulung im Kindergarten machen, damit die Erzieherinnen Bescheid wissen.
Vielen Dank
LG Jana
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Mitglied

Beiträge: 76
Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2005
Therapieform:
Private Nachricht
Re: Re:Frage zum Kindergarten
18 Apr. 2008 16:45 - 18 Apr. 2008 16:46Der Integrationsantrag muß vom Kiga gestellt werden, die können Dir auch sagen wie und wo.
Ich habe im Kindergarten nach einem Integrationsplatz gefragt, da Felix eine sprachliche- und motorische Entwicklungsverzögerung hat. Daraufhin ist jetzt der Integrationsantrag vom KiGa gestellt worden, der auch wohl genemigt werden wird. Das Felix dann auch noch Dm bekommen hat, kam erst später. Aber in diesem Fall gut für uns, denn "nur" wegen Dm bekommt ein Kind normalerweise keinen Integrationsplatz.
Außerdem haben wir das Glück, das der KiGa schon öfters Dm-Kids hatte, und die eine Erzieherin hat keine Probleme damit, Felix zu messen oder zu spritzen. Bin ja echt mal gespannt, wie das wird. Er kommt im August in den KiGa.
Wünsche Euch trotzdem viel Glück beim Antrag!
Vg Barbara
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Re: Re:Frage zum Kindergarten
18 Apr. 2008 20:44Unser Christopher war schon im Ki-Ga als er DM bekam.
Wir waren ganz froh, dass er in der Gruppe bleiben konnte.
Er ist in einer ganz "normalen" Gruppe mit 25 Kindern und zwei Erzieherinnen. Am Anfang habe ich denen alles erzählt und aufgeschrieben was sie wissen müssen( eine Schulung gab es bei uns nicht). Ohne Probleme haben sie gemessen und gespritzt.
Irgendwann habe ich dann nochmal was unterschrieben, dass ich den Erzieherinnen das Messen und Spritzen erlaube.
Wir haben Glück, alles läuft super ! Und für alle Fälle bin ich immer zu erreichen. Kommt aber so gut wie nie vor;)
Wünsche Euch auch alles Gute und auch soviel Glück mit dem
Ki-Ga !!!
LG Maike
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Mitglied

Beiträge: 34
Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2006
Therapieform:
Private Nachricht
Re: Re:Frage zum Kindergarten
18 Apr. 2008 21:30Ich muss jetzt halt abwarten, was man mir sagen wird.
Trotzdem vielen Dank für die lieben Wünsche!
LG Jana
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Mitglied

Beiträge: 1504
Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2005
Therapieform: CSII + CGM (DIY Closed Loop Insulinpumpentherapie mit Glukosesensor)
Private Nachricht
Re: Re:Frage zum Kindergarten
19 Apr. 2008 00:46Im übrigen „abwinken“ dürfen sie nicht!
Denn: Seit 1996 gilt in Deutschland der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz (BVerfG im Urteil zum § 218 StGB).
Text des § 24 SGB VIII ab 01.01.2005:
Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Für Kinder im Alter unter drei Jahren und für Kinder im schulpflichtigen Alter sind nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen vorzuhalten. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, daß ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Solange ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen nach Satz 2 oder 3 noch nicht zur Verfügung steht, sind die Plätze vorrangig für Kinder, deren Erziehungsberechtigte erwerbstätig, arbeits- oder beschäftigungssuchend sind, zur Verfügung zu stellen.
Da gibt es gar keine Diskussion. Dein Kind wird den Kindergarten besuchen und fertig. Wenn Du den Antrag dort abgibst. Schreib gar nichts in der Hinsicht drauf . Erst als sie mir den Kindergartenplatz bestätigt haben, sagte ich ihnen das er Diabetes hat.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Benutzer

Beiträge: 1231
Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 1999
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
Re: Re:Frage zum Kindergarten
19 Apr. 2008 07:00Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Mitglied

Beiträge: 1504
Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2005
Therapieform: CSII + CGM (DIY Closed Loop Insulinpumpentherapie mit Glukosesensor)
Private Nachricht
Re: Re:Frage zum Kindergarten
19 Apr. 2008 21:57Danke für Deine Information Marianne.
Es wäre doch durchaus interessant auf welche Richtlinien sie der Gemeinderat beruft. Es muss da ja irgendwas, irgendwo geschrieben stehen. Willkürlich geht so etwas ja nicht. Es würde mich doch sehr interessieren, auf was für rechtliche Tatsachen man diese Entscheidung stützt.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Benutzer

Beiträge: 1231
Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 1999
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
Re: Re:Frage zum Kindergarten
20 Apr. 2008 10:26Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Benutzer

Beiträge: 1231
Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 1999
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
Re: Re:Frage zum Kindergarten
20 Apr. 2008 11:18 - 20 Apr. 2008 11:19...
§ 6
...
(4) Lehrkräfte treffen bei Unfällen die ihnen möglichen Hilfeleistungen und benachrichtigen unverzüglich die Schulleiterin oder den Schulleiter.
...
Ich denke mal, dass das sich so auf kommunale Einrichtungen übertragen lässt, was Notfälle angeht. Genauso kann kein "Fremder" gewungen werden, irgendwelche med. Maßnahmen an einem anderen vorzunehmen.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Mitglied

Beiträge: 1504
Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2005
Therapieform: CSII + CGM (DIY Closed Loop Insulinpumpentherapie mit Glukosesensor)
Private Nachricht
Re: Re:Frage zum Kindergarten
20 Apr. 2008 21:40Kann ein Kind den Kindergarten nicht besuchen wird es sicherlich nicht gleich zum Massenmörder, doch es ist ein wichtiger Bestandteil der Persönlichkeitsbildung!
Im Artikel 3 steht: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Da Kinder unter die Gattung Mensch fallen, sollten unser diabetischen Kinder gleichgestellt sein. Sind sie das dann wirklich?
Nun kommt aber das wichtigste:
3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Das steht so in unserem Grundgesetz! Schwarz auf weiß gedruckt! Für mich ist die Kindergartenverweigerung eindeutig ein Verstoß gegen dieses Gesetz. (mit einem Behindertenausweis wäre dies noch stärker zu untermauern)
Artikel 19
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten.
In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Weiterhin habe ich unter „Kindergarten - das sind Ihre Rechte“ folgendes gefunden:
„Wo können Eltern ihren Rechtsanspruch geltend machen? Bei der Kommune. Hat der Wunschkindergarten keinen Platz frei, muss sich das Jugendamt um einen anderen Platz kümmern. Bis zu einer halben Stunde pro Weg gilt als zumutbar. Zuständig ist prinzipiell nur die eigene Gemeinde, die Nachbarkommune muss das Kind nicht aufnehmen.“
Alles in allem scheint da ein großer Aufholbedarf zu bestehen. Als ich in der Mutter Kind Kur mit der Kinderpsychologin sprach hieß es, dass unsere Kinder erst ab dem 10 Lebensjahr wirklich begreifen und alles mit einander verbinden können um ihren Diabetes selbst zu behandeln. Weil erst dann das Gehirn in der Lage ist so komplizierte Denkvorgänge miteinander in Verbindung zu bringen. Das ist eine verdammt lange Zeit! Für viele Eltern bedeutet das die rote Karte im Beruf. Das kann es doch nicht sein? Oder?
Also, wenn es auch nur ein Kind gibt, dem der Kindergartenplatz aus solchen fadenscheinigen Begründungen aberkannt wird (Wahrscheinlich ist wohl eher, das sie das Geld für das Personal einsparen möchten.) ,dann werden oben genannte Grundrechte meines Erachtens mit den Füßen getreten.

Auf jeden Fall interessiert mich brennend wie es in diesem Fall weitergeht.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.