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Frage zum Kindergarten

hjaccy
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18 Apr. 2008 15:58 #22236 von hjaccy
Frage zum Kindergarten wurde erstellt von hjaccy
Hallo zusammen,

ich habe mir hier mal die Beiträge durchgelesen, die auf den Kindergarten hinzielen. Und da ist mir aufgefallen, dass hier von einem Bescheid als Integrationskind die Rede ist. Muss dieser Antrag vor Besuch des Kindergartens gestellt werden? Und wenn ja, wo und vor allem, wieso?
Dennis soll ab nächstes Jahr in den Kindergarten gehen, da ist er dann 3 Jahre alt. Die Leiterin wollte bis dahin abklären, ob sie eine Erzieherin einer Integrationsgruppe dazu "bewegen" kann, sich mit dem Messen und Spritzen anzufreunden und Dennis zu betreuen. Ich bin gespannt, was ich für ne Antwort bekomme. Die Unterstützung von meinem Arzt habe ich. Er würde sogar ne Schulung im Kindergarten machen, damit die Erzieherinnen Bescheid wissen.

Vielen Dank
LG Jana

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Babsi
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18 Apr. 2008 16:45 - 18 Apr. 2008 16:46 #22237 von Babsi
Babsi antwortete auf Re:Frage zum Kindergarten
Hallo Jana!!

Der Integrationsantrag muß vom Kiga gestellt werden, die können Dir auch sagen wie und wo.

Ich habe im Kindergarten nach einem Integrationsplatz gefragt, da Felix eine sprachliche- und motorische Entwicklungsverzögerung hat. Daraufhin ist jetzt der Integrationsantrag vom KiGa gestellt worden, der auch wohl genemigt werden wird. Das Felix dann auch noch Dm bekommen hat, kam erst später. Aber in diesem Fall gut für uns, denn "nur" wegen Dm bekommt ein Kind normalerweise keinen Integrationsplatz.

Außerdem haben wir das Glück, das der KiGa schon öfters Dm-Kids hatte, und die eine Erzieherin hat keine Probleme damit, Felix zu messen oder zu spritzen. Bin ja echt mal gespannt, wie das wird. Er kommt im August in den KiGa.

Wünsche Euch trotzdem viel Glück beim Antrag!

Vg Barbara
Letzte Änderung: 18 Apr. 2008 16:46 von Babsi.

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Famgaja
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18 Apr. 2008 20:44 #22243 von Famgaja
Famgaja antwortete auf Re:Frage zum Kindergarten
Hallo Jana !
Unser Christopher war schon im Ki-Ga als er DM bekam.
Wir waren ganz froh, dass er in der Gruppe bleiben konnte.
Er ist in einer ganz "normalen" Gruppe mit 25 Kindern und zwei Erzieherinnen. Am Anfang habe ich denen alles erzählt und aufgeschrieben was sie wissen müssen( eine Schulung gab es bei uns nicht). Ohne Probleme haben sie gemessen und gespritzt.
Irgendwann habe ich dann nochmal was unterschrieben, dass ich den Erzieherinnen das Messen und Spritzen erlaube.
Wir haben Glück, alles läuft super ! Und für alle Fälle bin ich immer zu erreichen. Kommt aber so gut wie nie vor;)
Wünsche Euch auch alles Gute und auch soviel Glück mit dem
Ki-Ga !!!
LG Maike

Christopher 10.10.02 , DM 07.06 ,Pumpe seit 10.12 (Veo)

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hjaccy
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18 Apr. 2008 21:30 #22244 von hjaccy
hjaccy antwortete auf Re:Frage zum Kindergarten
Oje, ich glaub nich, dass ich soviel Glück hab. Denn ich hab meinen großen Sohn auch in diesem Kindergarten, er ist 5. Ich hab seine Erzieherin schonmal gefragt, ob sie sich das zutrauen würde. Da hat sie sofort abgewunken und gemeint, sie darf das gar nicht, dafür bräuchten sie ausgebildete Erzieherinnen, die wohl gleichzeitig ne Ausbildung ähnlich ner Krankenschwester haben.
Ich muss jetzt halt abwarten, was man mir sagen wird.

Trotzdem vielen Dank für die lieben Wünsche!

LG Jana

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mibi74
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19 Apr. 2008 00:46 #22246 von mibi74
mibi74 antwortete auf Re:Frage zum Kindergarten
Hallo also mein Sohn kommt in 6 Wochen in den Kindergarten und gestern hatten wir das erste Gespräch. Es verlief soweit ganz gut und alle gaben sich sehr aufgeschlossen.
Im übrigen „abwinken“ dürfen sie nicht!
Denn: Seit 1996 gilt in Deutschland der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz (BVerfG im Urteil zum § 218 StGB).

Text des § 24 SGB VIII ab 01.01.2005:
Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Für Kinder im Alter unter drei Jahren und für Kinder im schulpflichtigen Alter sind nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen vorzuhalten. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, daß ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Solange ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen nach Satz 2 oder 3 noch nicht zur Verfügung steht, sind die Plätze vorrangig für Kinder, deren Erziehungsberechtigte erwerbstätig, arbeits- oder beschäftigungssuchend sind, zur Verfügung zu stellen.

Da gibt es gar keine Diskussion. Dein Kind wird den Kindergarten besuchen und fertig. Wenn Du den Antrag dort abgibst. Schreib gar nichts in der Hinsicht drauf . Erst als sie mir den Kindergartenplatz bestätigt haben, sagte ich ihnen das er Diabetes hat.

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Marianne
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19 Apr. 2008 07:00 #22247 von Marianne
Marianne antwortete auf Re:Frage zum Kindergarten
Erzieherinnen dürfen sich sehr wohl weigern, ein DM-Kind zu messen und zu spritzen. Unabhängig vom Rechtsanspruch auf eine Kindergartenplatz. Hier ist es ihnen vom Vorgesetzten in der Gemeindeverwaltung ausddrücklich untersagt worden, 2 km weiter im Nachbarort ist das kein Problem. Dort messen die Erzieherinnen und bedienen die Pumpe eines DM-Kindes freiwillig (nach Schulung natürlich)

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mibi74
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19 Apr. 2008 21:57 #22265 von mibi74
mibi74 antwortete auf Re:Frage zum Kindergarten
Hallo.

Danke für Deine Information Marianne.

Es wäre doch durchaus interessant auf welche Richtlinien sie der Gemeinderat beruft. Es muss da ja irgendwas, irgendwo geschrieben stehen. Willkürlich geht so etwas ja nicht. Es würde mich doch sehr interessieren, auf was für rechtliche Tatsachen man diese Entscheidung stützt.

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Marianne
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20 Apr. 2008 10:26 #22270 von Marianne
Marianne antwortete auf Re:Frage zum Kindergarten
Das sind medizinische Handlungen, die zum Teil (Blutzuckermessung und Spritzen) zu "Verletzungen" führen und daher dem "Laienpersonal" aus Haftungsgründen verboten. Und auch das Setzen des Hypokits ist eine medizinische Handlung.

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Marianne
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20 Apr. 2008 11:18 - 20 Apr. 2008 11:19 #22272 von Marianne
Marianne antwortete auf Re:Frage zum Kindergarten
@mibi74: Hab mich jetzt mal schlau gemacht. In der "Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" des hessischen Kultusministeriums steht wischiwaschi:
...
§ 6
...
(4) Lehrkräfte treffen bei Unfällen die ihnen möglichen Hilfeleistungen und benachrichtigen unverzüglich die Schulleiterin oder den Schulleiter.
...

Ich denke mal, dass das sich so auf kommunale Einrichtungen übertragen lässt, was Notfälle angeht. Genauso kann kein "Fremder" gewungen werden, irgendwelche med. Maßnahmen an einem anderen vorzunehmen.
Letzte Änderung: 20 Apr. 2008 11:19 von Marianne.

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mibi74
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20 Apr. 2008 21:40 #22284 von mibi74
mibi74 antwortete auf Re:Frage zum Kindergarten
Hm. Das ist eine verzwickte Sache, denn eigentlich steht im Grundgesetz: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.“
Kann ein Kind den Kindergarten nicht besuchen wird es sicherlich nicht gleich zum Massenmörder, doch es ist ein wichtiger Bestandteil der Persönlichkeitsbildung!

Im Artikel 3 steht: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Da Kinder unter die Gattung Mensch fallen, sollten unser diabetischen Kinder gleichgestellt sein. Sind sie das dann wirklich?

Nun kommt aber das wichtigste:
3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Das steht so in unserem Grundgesetz! Schwarz auf weiß gedruckt! Für mich ist die Kindergartenverweigerung eindeutig ein Verstoß gegen dieses Gesetz. (mit einem Behindertenausweis wäre dies noch stärker zu untermauern)

Artikel 19
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten.

In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Weiterhin habe ich unter „Kindergarten - das sind Ihre Rechte“ folgendes gefunden:
„Wo können Eltern ihren Rechtsanspruch geltend machen? Bei der Kommune. Hat der Wunschkindergarten keinen Platz frei, muss sich das Jugendamt um einen anderen Platz kümmern. Bis zu einer halben Stunde pro Weg gilt als zumutbar. Zuständig ist prinzipiell nur die eigene Gemeinde, die Nachbarkommune muss das Kind nicht aufnehmen.“
Alles in allem scheint da ein großer Aufholbedarf zu bestehen. Als ich in der Mutter Kind Kur mit der Kinderpsychologin sprach hieß es, dass unsere Kinder erst ab dem 10 Lebensjahr wirklich begreifen und alles mit einander verbinden können um ihren Diabetes selbst zu behandeln. Weil erst dann das Gehirn in der Lage ist so komplizierte Denkvorgänge miteinander in Verbindung zu bringen. Das ist eine verdammt lange Zeit! Für viele Eltern bedeutet das die rote Karte im Beruf. Das kann es doch nicht sein? Oder?

Also, wenn es auch nur ein Kind gibt, dem der Kindergartenplatz aus solchen fadenscheinigen Begründungen aberkannt wird (Wahrscheinlich ist wohl eher, das sie das Geld für das Personal einsparen möchten.) ,dann werden oben genannte Grundrechte meines Erachtens mit den Füßen getreten.:angry:

Auf jeden Fall interessiert mich brennend wie es in diesem Fall weitergeht.
:cheer:

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