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Was habe ich für Rechte, wenn die Kur nichts ist?

mibi74
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Was habe ich für Rechte, wenn die Kur nichts ist?

13 Nov. 2015 10:54 - 13 Nov. 2015 10:58
#98544
Was kann ich tun, wenn die Kur ein Reinfall wird?

Was ist, wenn das Therapieziel nicht beachtet, das Personal mangels Kenntnissen Beträuung verweigert oder auf die Begleitpersonen abwälzt?
Was habe ich für Rechte, wenn ich mit der Kurklinik nicht zufrieden bin?
Darf ich, habe ich dann das Recht auf eine neue Kur mit Wunschklinik?
Letzte Änderung: 13 Nov. 2015 10:58 von mibi74.

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Wenke
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Re: Was habe ich für Rechte, wenn die Kur nichts ist?

13 Nov. 2015 15:59
#98551
Hallo Mibi,

das klingt ja übel. :(

Das wird schwierig werden, denn es dürfte sowohl was das "Gelingen" der Kur als auch was die Schuld für ein mögliches "Nichtgelingen" anbetrifft, Aussage gegen Aussage stehen.

Vielleicht befragst du dazu mal "unseren" Rechtsexperten.

Persönlich habe ich zwar schon von einigen Kur-Reinfällen (meist aus den gleichen Gründen, die du anführst) gehört, aber noch nie davon, dass jemand Ersatz bekommen hätte. Andererseits kann ich mich auch nicht, entsinnen, dass es schon mal jemand ernsthaft versucht hätte.

Viel Glück und liebe Grüße
Heike
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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mibi74
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Re: Was habe ich für Rechte, wenn die Kur nichts ist?

13 Nov. 2015 20:37
#98556
Man soll ja nicht den Teufel an die Wand malen. Bis jetzt sind die Kuren alle gut verlaufen. Da waren wir aber immer in der gleichen. Jetzt wurde uns eine auferlegt. Bei der letzten hatte ich Widerspruch eingelegt, weil sie nicht wußten, ob sie eine Gruppe mit Diabeteskindern zusammen bekamen. Danach wurde uns die Wunschklinik gewährt. Dieses Mal hat sich das alles gut angehört und unser Sohn ist ja auch reichlich älter. Warum also nicht auch mal etwas Neues ausprobieren.

Mir kam nur der Gedanke, was wäre wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt, wie im Forum gelesen, dass man ständig herzitiert wird um, etwas einzugeben, weil das Personal zwar geschult aber rechtlich nichts abgeben darf. Das wäre extrem doof. Unser Sohn kommt nächstes Jahr auf eine weiterführende Schule und die Kur ist unsere Chance herauszufinden wie er sich macht, wenn die Eltern nicht in der Nähe sind. Und das auf einen längeren Zeitraum.

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elgrupo
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Re: Was habe ich für Rechte, wenn die Kur nichts ist?

13 Nov. 2015 22:41
#98562
mibi74 schrieb: Bis jetzt sind die Kuren alle gut verlaufen. Da waren wir aber immer in der gleichen.

da du uns natürlich nicht sagen wirst, um welche Kur es sich diesmal handeln soll, kannst uns wenigstens verraten mit welcher Kur ihr sonst zufrieden wart ;)

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mibi74
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Re: Was habe ich für Rechte, wenn die Kur nichts ist?

14 Nov. 2015 00:42 - 14 Nov. 2015 00:45
#98566
:laugh:
Die 1. war Mutter-Kind-Kur in Bad Gaissach.
Die 2. Kinderreha auch in Bad Gaissach.
Die 3. in einer Woche auch Kinderreha in Scheidegg. Die hoffentlich so gut, wie die ersten beiden werden wird.
Letzte Änderung: 14 Nov. 2015 00:45 von mibi74.

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Wenke
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Re: Was habe ich für Rechte, wenn die Kur nichts ist?

15 Nov. 2015 10:16
#98576
Bei einer Kinderreha habe ich persönlich noch nicht gehört, dass Mütter/Väter ständig herbei zitiert wurden, weil das Personal nicht machen darf oder will (womit ich nicht sagen will, dass nicht auch dieser Fall vorkommt).

Die Klagen darüber kenne ich eigentlich nur von Mutter-Kind-Kuren. Da sollen sich ja eigentlich die Mütter mal vom (Diabetes)Alltag erholen und genau das ist so ziemlich unmöglich, wenn man in der Kur genau all das regeln muss, was zu Hause zu erledigen ist.

Viel Glück für eure Reha.
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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