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Übernahme Kosten Begleitperson durch Stiftungen?

lichtundschatten
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Übernahme Kosten Begleitperson durch Stiftungen?

12 Mai 2011 19:41
#55479
Liebe Leute,

wir suchen einen privaten Träger, der die Kosten für die Begleitperson für ein Ferienlager übernehmen könnte, da das Jugendamt schon abgelehnt hat.
Wer weiss was, hat Erfahrungen oder kennt jemanden?

Herzlichen Dank für euren Rat!

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iffi27
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Re: Aw: Übernahme Kosten Begleitperson durch Stiftungen?

13 Mai 2011 06:20
#55480
Hallo lichtundschatten,

ich habe beruflich viel mit Stiftungen zu tun. Für den Zweck, den du ansprichst, eignen sich am besten so genannte Bürgerstiftungen. Such doch mal unter deinem Stadt/Kreisnamen und Bürgerstiftung, ob du da fündig wirst. Eventuell kann dir auch die Stadtverwaltung weiterhelfen. Hier in Essen werden eine Reihe von Stiftungen von der Stadt betreut.

Es kann auch sein, dass du als Privatperson kein Stiftungsgeld bekommen kannst. Vielleicht gibt es einen Verein bei euch, der solche Mittel beantragt.

Allerdings würde ich die Ablehnung des Jugendamtes nicht so einfach auf mir sitzen lassen. ihr habt, Schwerbehinderung vorausgesetzt, Anspruch auf Integrationshilfe. Hier ist das Versorgungs/Integrationsamt zuständig. Such mal hier im Forum unter Integrationshilfe, vielleicht bekommst du da noch weitere Tipps.

*daumendrückend*
Steffi

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Gottwalt
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Re: Aw: Übernahme Kosten Begleitperson durch Stiftungen?

13 Mai 2011 06:25 - 13 Mai 2011 06:26
#55481
Hallo,

das Jugendamt ist dafür auch der falsche Ansprechpartner. Es handelt sich dabei entweder um sog. Eingliederungshilfe nach den Paragraphen 53 und 54 SGB 12 oder um sog. Häusliche Krankenpflege nach Paragraph 37 SGB 5.
Ersteres wird vom Sozialhilfeträger (ja, auch wenn man keine Sozialhilfe erhält ist dies die zuständige Stelle) und zweites von der Krankenkasse geleistet. Im Zweifelsfall kann es am einfachsten sein, sich die Begleitung als "häusliche Krankenpflege" vom Arzt verordnen zu lassen und dann der Krankenkasse die Arbeit zu überlassen, sich die Kosten ggf. anteilig vom Sozialhilfeträger zurückzuerstreiten.
Eine Begleitung von der Krankenkasse kann auch eine Privatperson oder eine privat organisierte Hilfe sein, gem. paragraph 37 Nummer 4 Sozialgetzbuch 5.

Hoffentlich hilft das weiter, sonst gerne mehr über persönlichen Kontakt.

Lieben Gruß

Gottwalt
Letzte Änderung: 13 Mai 2011 06:26 von Gottwalt.

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