Hallo Marion,
die Rechtsgrundlage für Mutter-Kind-Kuren findest Du einerseits hier
bundesrecht.juris.de/sgb_5/__23.html
und
bundesrecht.juris.de/sgb_5/__24.html
zusammengefaßt z. B. nochmal hier
www.g-ba.de/downloads/62-492-249/RL-Reha-2007-12-20.pdf
Mit anderen Worten: Du hast einen Rechtsanspruch auf eine Mutter-Kind-Kur, wenn durch diese Maßnahme drohende Erkrankung bzw. Erschöpfung vermieden werden kann oder die Folgen derselben gelindert werden müssen (dann wäre aber auch über eine Reha nachzudenken). Die Entscheidung wird von der Krankenkasse auf Grundlage der Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen gefällt, diese bewerten die von Deinem Arzt eingereichten Unterlagen. Im Zweifelsfall ziehen sie noch weitere Gutachter hinzu.
Um einen Widerspruch erfolgreich durchzuführen ist es sinnvoll, die Stellungnahme des MDK, aufgrundderer abgelehnt wurde, anzufordern und im Einzelnen dazu Stellung zu nehmen.
Nochwas: Selbst wenn Du der Krankenkasse die Diabetes-Erstmanifestation mitteiltest, kam das höchstwahrscheinlich beim MDK nicht an und wurde dort nicht berücksichtigt. Deshalb wirst Du ggf. um einen Neuantrag mit den geänderten Bedingungen nicht drumrum kommen.
Hoffentlich hilft Dir das weiter
Lieben Gruß
Gottwalt