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Hilfe, unsere Mutter-Kind-Kur wurde abgelehnt.

Diabetesmama
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Beiträge: 27

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2002
Therapieform: CT (Konventionelle Therapie 2-4 Spritzen am Tag)
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25 Feb. 2009 14:09 #28539 von Diabetesmama
Hilfe, unsere Mutter-Kind-Kur wurde abgelehnt. wurde erstellt von Diabetesmama
Hallo ins Forum,

letzte Woche wurde ich telefonisch von der DAK benachrichtigt,
dass meine beantragte Mutter-Kind-Kur abgelehnt worden ist.
Den Antrag hatte ich im November 2008 gestellt, also bevor die
Erkrankung Diabetes Typ 1 bei Tim im Dezember ausbrach. Anfang
Januar hatte ich die KK telefonisch und schriftlich darüber
informiert, dass jetzt noch die 24-Stunden-Betreuung meines Sohnes, aufgrund seiner chron. Erkrankung, dazukommt und wir
auch noch eine 2-jährige Tochter haben. Davon abgesehen hatte
ich noch nie eine Kur beantragt.
Trotzdem... abgelehnt. Jetzt werde ich auf Anraten des Kinder-
arztes, der übrigens die Ablehnung nicht versteht, Widerspruch
einlegen. Es gäbe einen Paragraphen, der beinhalten soll, dass
jeder Mutter eine Mutter-Kind-Kur zustehe. Er wußte leider nicht
mehr welcher Paragraph das ist und konnte es auf die schnelle
auch nicht finden.
Kann mir von Euch in der Sache jemand weiterhelfen? Und
wie formuliert man am besten den Widerspruch. Lt. Kinderarzt
dürften sie nach dem Widerspruch die Kur nicht ablehnen.

Vielen Dank schon mal im voraus. Diabetesmama.

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Gottwalt
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Diamant Schreiber
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Beiträge: 1440

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2003
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
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25 Feb. 2009 17:33 #28545 von Gottwalt
Hallo Marion,

die Rechtsgrundlage für Mutter-Kind-Kuren findest Du einerseits hier
bundesrecht.juris.de/sgb_5/__23.html und
bundesrecht.juris.de/sgb_5/__24.html
zusammengefaßt z. B. nochmal hier
www.g-ba.de/downloads/62-492-249/RL-Reha-2007-12-20.pdf

Mit anderen Worten: Du hast einen Rechtsanspruch auf eine Mutter-Kind-Kur, wenn durch diese Maßnahme drohende Erkrankung bzw. Erschöpfung vermieden werden kann oder die Folgen derselben gelindert werden müssen (dann wäre aber auch über eine Reha nachzudenken). Die Entscheidung wird von der Krankenkasse auf Grundlage der Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen gefällt, diese bewerten die von Deinem Arzt eingereichten Unterlagen. Im Zweifelsfall ziehen sie noch weitere Gutachter hinzu.
Um einen Widerspruch erfolgreich durchzuführen ist es sinnvoll, die Stellungnahme des MDK, aufgrundderer abgelehnt wurde, anzufordern und im Einzelnen dazu Stellung zu nehmen.
Nochwas: Selbst wenn Du der Krankenkasse die Diabetes-Erstmanifestation mitteiltest, kam das höchstwahrscheinlich beim MDK nicht an und wurde dort nicht berücksichtigt. Deshalb wirst Du ggf. um einen Neuantrag mit den geänderten Bedingungen nicht drumrum kommen.

Hoffentlich hilft Dir das weiter

Lieben Gruß

Gottwalt

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Diabetesmama
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25 Feb. 2009 19:30 #28549 von Diabetesmama
Hallo Gottwalt,

ganz herzlichen Dank an Dich für die ausführlichen Informationen. Du hast mir sehr geholfen und ich
hoffe, dass klappt dann auch.

Danke-Danke-Danke und einen schönen Abend.

Diabetesmama:)

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