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Schulschwimmen im 2. Schuljahr

Wenke
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Schulschwimmen im 2. Schuljahr

12 Juli 2011 08:49
#57198
Hallo,

ich frage das jetzt mal so mitten ins Sommerloch hinein und hoffe, dass nicht alle, die mir helfen könnten, gerade vereist sind:

Im 2. Schuljahr wird Lars (zurzeit noch 1. Klasse, wird Ende September 7) in der Schule auch Schwimmen habe. Mich gruselt! Ich habe nämlich keine blasse Ahnung, wie wir dann das Pumpenproblem lösen.

Vielleicht beherrscht er das an- und wiederabkoppeln bis dann selbst, vielleicht aber auch nicht. Und selbst wenn, ich habe keine Ahnung, wo die Pumpe bleibt, während geschwommen wird. An der Schule wechseln die Sportlehrer mittlerweile praktisch alle 2 Monate, inzwischen ohne dass wir Eltern vorher davon erfahren. Sollte eine Lehrerin sich hilfsbereit zeigen, kann das bei der nächsten ganz anders sein.
Außerdem was, wenn nach dem Schwimmen die Kanüle raus ist?

"PapaW" hat mir erzählt, dass seine Frau vor und nach dem Schwimmen hinfährt und das nötige erledigt.
Ehrlich gesagt, da sehe ich keine Möglichkeit. Ich habe noch ein Kind (1,5), dass noch nicht in den Kiga geht (und wenn Arne (4) mal nicht in den Kiga kann, müsste ich den auch noch mitschleppen).
Ich stelle mir gerade vor, bei dem sich wehrenden und vor Angst schreienden Lars einen neuen Katheter setzen zu müssen, während ich geichzeitig aufpassen muss, dass Jette nicht irgendwo im Schwimmbad auf Nimmerwiedersehen verduftet...
Schon bei dem Gedanken kriege ich Schweißausbrüche!

Wer hat Kinder in ähnlichem Alter, die auch noch nicht allein zurecht kommen und Schulschwimmen haben? Ist das ein Fall für einen ambulanten Pflegedienst?

Lars ist übrigens leidenschaftlicher Nichtschwimmer (hat erfolglos einen Schwimmkurs belegt) und wasserscheu. Wahrscheinlich würde er gern ganz aufs Schulschwimmen verzichten (zumal einige Freunde schon Bronze- oder gar Silberabzeichen haben und er neben denen doof dasteht), was ich aber eigentlich nicht für eine so tolle "Lösung" halte.

Wer hat Tipps?

LG Heike
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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Gottwalt
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Re: Aw: Schulschwimmen im 2. Schuljahr

12 Juli 2011 09:24
#57200
Hallo Heike,

sprich doch die Schulleitung darauf an!

Das wäre einer der Klassiker für eine Eingliederungshilfe in Form einer Begleitperson.

Lieben Gruß

Gottwalt

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Wenke
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Re: Aw: Schulschwimmen im 2. Schuljahr

13 Juli 2011 09:06
#57215
Gottwalt schrieb: Hallo Heike,

sprich doch die Schulleitung darauf an!

Das wäre einer der Klassiker für eine Eingliederungshilfe in Form einer Begleitperson.

Lieben Gruß

Gottwalt

Danke für die Antwort Gottwalt. :) Das werde ich machen.

Aber so einfach ist das doch nicht, oder?

LG Heike
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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Gottwalt
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Re: Aw: Schulschwimmen im 2. Schuljahr

13 Juli 2011 10:57 - 13 Juli 2011 10:59
#57217
Na ja, im Grunde ist das schon einfach:

Jeder Diabetiker ist behindert UND von Behinderung bedroht. Insofern hat er Anspruch auf jede Hilfe, die ihm die Teilhabe am Leben der Gesellschaft und insbesondere an möglichst normaler Schul- und Ausbildung ermöglicht, ohne daß er ausgegrenzt wird. Bedingung dabei ist immer, daß die Hilfe "angemessen" ist und daß sie "wirksam" ist.
Angemessen bedeutet, sie ist nicht erheblich teurer als andere Maßnahmen, die zum selben Ziel führen, und wirksam bedeutet, das Ziel muß dank der Hilfe auch erreicht werden.

In Eurem Fall heißt das also: Wenn er durch eine Begleitperson, die sich um die Diabetesbelange kümmern kann (also Pumpe an- und abkoppeln, ggf. Zusatz-BEs geben, im Ernstfall einen neuen Katheter setzen etc.) am Schwimmunterricht teilnehmen kann, dann ist die Hilfe wirksam. Wenn es keine erheblich billigere Alternative gibt, dann ist sie auch angemessen. Und im Moment ist ja keine echte Alternative zu sehen.

Also kann die Schule zusammen mit Euch die Eingliederungshilfe in Form einer geeigneten Begleitung beim Schwimmunterricht beantragen, und das wird dann auch bewilligt. Entscheidend ist hierbei der § 54 Nr. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch 12:
(1) Leistungen der Eingliederungshilfe sind neben den Leistungen nach den §§ 26, 33, 41 und 55 des Neunten Buches insbesondere
1.
Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu; die Bestimmungen über die Ermöglichung der Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht bleiben unberührt,

Lieben Gruß

Gottwalt
Letzte Änderung: 13 Juli 2011 10:59 von Gottwalt.

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Re: Aw: Schulschwimmen im 2. Schuljahr

13 Juli 2011 13:45
#57221
Hallo!

Nur mal interessehalber und grundsätzlich:

Wenn man sich in einem Antrag (z.B. wie hier Einngliederungshilfe) auf das SGB beruft (was wir ja auch schon hinter uns haben), MUSS man da eigentlich vorher die Annerkennung des Behindertenstatus mit Gdb durch das Versorgungsamt haben, oder reicht da z.B. eine Art Attest,dass das Kind DM hat?

Wäre ja vielleicht nochmal für diejenigen interessant, die keinen Schwerbehindertenstatus für ihr Kind möchten.

LG, Cordula

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Wenke
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Re: Aw: Schulschwimmen im 2. Schuljahr

13 Juli 2011 14:21
#57223
Gottwalt schrieb: Na ja, im Grunde ist das schon einfach:

Jeder Diabetiker ist behindert UND von Behinderung bedroht. Insofern hat er Anspruch auf jede Hilfe, die ihm die Teilhabe am Leben der Gesellschaft und insbesondere an möglichst normaler Schul- und Ausbildung ermöglicht, ohne daß er ausgegrenzt wird. Bedingung dabei ist immer, daß die Hilfe "angemessen" ist und daß sie "wirksam" ist.
Angemessen bedeutet, sie ist nicht erheblich teurer als andere Maßnahmen, die zum selben Ziel führen, und wirksam bedeutet, das Ziel muß dank der Hilfe auch erreicht werden.

In Eurem Fall heißt das also: Wenn er durch eine Begleitperson, die sich um die Diabetesbelange kümmern kann (also Pumpe an- und abkoppeln, ggf. Zusatz-BEs geben, im Ernstfall einen neuen Katheter setzen etc.) am Schwimmunterricht teilnehmen kann, dann ist die Hilfe wirksam. Wenn es keine erheblich billigere Alternative gibt, dann ist sie auch angemessen. Und im Moment ist ja keine echte Alternative zu sehen.

Also kann die Schule zusammen mit Euch die Eingliederungshilfe in Form einer geeigneten Begleitung beim Schwimmunterricht beantragen, und das wird dann auch bewilligt. Entscheidend ist hierbei der § 54 Nr. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch 12:
(1) Leistungen der Eingliederungshilfe sind neben den Leistungen nach den §§ 26, 33, 41 und 55 des Neunten Buches insbesondere
1.
Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu; die Bestimmungen über die Ermöglichung der Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht bleiben unberührt,

Lieben Gruß

Gottwalt

Nochmal danke. Immer gut, wenn jemand Ahnung bzw. Erfahrung hat.

Da hoffe ich mal, die Ämter sind nicht der Meinung, das das wesentlich teurer wäre, als wenn ich "einfach" jedesmal vor und nach dem Schwimmen antanze. In deren Augen arbeite ich ja nicht (habe noch Elternzeit bis 09.12.2012). Dass ich noch zwei andere, kleinere Kinder habe, ist in Amtsaugen ja keine Tätigkeit (das es kein Geld und keine Steuern einbringt), wie ich schon öfters (besonders im Zusammenhang mit dem Tod meiner Eltern im letzten Jahr, aber neuerdings eben auch wegen Lars Diabetes) spüren musste.

Morgen früh lasse ich mir einen Termin bei der Rektorin geben. Ahne allerdings, dass das vor den Ferien (gehen Ende nächster Woche in NRW los) nichts mehr wird. Sie ist terminmäßig immer ziemlich ausgebucht. Egal, das muss ja geklärt werden.

LG Heike
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Re: Aw: Schulschwimmen im 2. Schuljahr

13 Juli 2011 17:34
#57233
Nur informationshalber: Nein, der Ausweis oder Antrag beim Amt ist keine Bedingung für Eingliederungshilfe, er erleichtert lediglich die Antragstellung.

Die gesetzliche Definition für "behindert" ist eindeutig, die ist bei Diabetes mellitus Typ 1 zweifelsfrei erfüllt, insofern benötigt man da nicht die Bestätigung vom Versorgungsamt. Höchstens die Bestätigung vom Arzt, daß es tatsächlich Diabetes mellitus Typ 1 ist und daß dies nach derzeitigem Wissensstand (leider) nicht heilbar ist.

Man kann dann netterweise die versorgungsmedizinischen Grundsätze auszugsweise dazugeben, aus denen ja zweifelsfrei ein GdS von 50 hervorgeht beim Pumpenträger.

Lieben Gruß

Gottwalt
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Re: Aw: Schulschwimmen im 2. Schuljahr

13 Juli 2011 18:48
#57236
Gottwalt schrieb: Hallo Heike,

sprich doch die Schulleitung darauf an!

Das wäre einer der Klassiker für eine Eingliederungshilfe in Form einer Begleitperson.

Lieben Gruß

Gottwalt

Ich bezweifle allerdings, dass sich der Junge von einer fremden Begleitperson einen neuen Katheter setzen lassen würde.

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Re: Aw: Schulschwimmen im 2. Schuljahr

13 Juli 2011 20:29
#57247
Marianne schrieb: Ich bezweifle allerdings, dass sich der Junge von einer fremden Begleitperson einen neuen Katheter setzen lassen würde.

Da ist wohl was dran. Er macht ja schon bei mir einen Aufstand. Aber vielleicht gibt sich das ja mal. Vorhin ging's ausnahmsweise mal erstaunlich locker...

Es käme wohl auf einen Versuch an. Dass ich auch noch dauernd im Schwimmbad antanze, geht jedenfalls nicht. Ich bin jetzt schon am Rande der Belastbarkeit und werde im nächsten Schuljahr noch oft genug in die OGS gerufen werden (wenn sie ihn nicht wieder rauswerfen, bevor er richtig drin ist...). Und je nachdem, wann der Schwimmunterricht aus wäre, könnte das obendrein mit den Abholzeiten im Kindergarten des Bruders kolidieren. Und der Kiga ist da absolut unflexibel. Die Kinder, die nicht dort essen, sind zwischen 12.15 Uhr und 12.30 Uhr abzuholen, nicht früher und nicht später... ganz egal, ob nun die Bude brennt oder irgendwo ein Erdbeben ist oder sonst was... da haben sich schon andere die Zähne ausgebissen. :evil:
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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Re: Aw: Schulschwimmen im 2. Schuljahr

14 Juli 2011 10:27
#57253
Update:
Habe eben mit der Rektorin gesprochen. Sie kümmert sich um eine Begleitung für Lars. Außerdem geht sie selber sowieso (zusammen mit der Sportlehrerin) auch mit, sodass schonmal 2 Lehrer dabei sind.

Das An- und Abkoppeln würde sie auch selbst übernehmen (über Katheter setzen haben wir jetzt nicht näher gesprochen...), es wäre ihr aber lieber, wenn noch jemand dabei ist.
Ferner wird sie sich um eine vernünftige Aufbewahrungsmöglichkeit für die Pumpe während des Schwimmens kümmern.

Sie sorgt auch dafür, dass Lars' Klasse erst im 2. Halbjahr schwimmt (die Parallelklasse kommt dann zuerst dran), sodass wir alle noch etwas Zeit haben.

Lars wird künftig in der Schule als "KB" (körperbehindert) geführt, was ich nicht als Problem ansehe, da es ja zutreffend ist.

LG Heike
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