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Behinderungsgrad bei Volljährigkeit

Malia
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Behinderungsgrad bei Volljährigkeit

24 Feb. 2025 11:18
#128988
Hallo!
Meine Tochter wird bald 18 Jahre. Seit 2014 ist sie Diabetikerin Typ 1.
Ihr wurde damals (2014) ein Grad der Behinderung von 40 mit Merkzeichen H zugesprochen. Im Bescheid wurde keine Frist oder ähnliches angegeben. Auch wurde darin nicht vermerkt, dass das Merkzeichen lediglich bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres gilt. Es wurden einfach diese beiden Merkmale festgelegt. Im Laufe der Jahre hat sich das Amt auch nie wieder gemeldet.
Nun meine Frage: Endet der GdB bzw. das Merkzeichen irgendwann automatisch? Ist es so, dass der GdB einmal unbefristet festgelegt, dauerhaft weiter gilt? Muss ich bzw. meine Tochter ab dem 18. Lebensjahr irgendwas neu beantragen?
Ich hatte zuvor im Internet so verschiedene Meinungen gelesen, dass ich gar nicht weiß, was nun eigentlich richtig ist. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
VG E.
 

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Re: Behinderungsgrad bei Volljährigkeit

24 Feb. 2025 13:02
#128989
Hallo @Malia,

das ist in der Regel (teils) unbefristet, denn normal hast ja 50 mit einem Ausweis und dieser ist oft bei Kinder Zeitlich begrenzt, nicht GdB und um dem GdB halt irgendwo anwenden zu können brauchst halt ein aktiven Ausweis.
Das hast ja alles mit 40 nicht, da hast ja kein Ausweis und so lang im bescheid nichts andre drin steht, gilt das, bis die sich melden, das ist eindeutig.

Wenn die euch vergessen haben, ist das nicht dein Problem aber die Chance ist gleich 0, da werden sie vielleicht die Überprüfung zum 16 übersprungen durch Überlastung aber spätestens in dem Jahr wo 18 wird, kommt sehr sicher, mindest eine Streichung des H.
(aber dran denken, da H kannst für dieses Steuer Jahr natürlich noch mal voll anwenden)

Cheffchen
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Re: Behinderungsgrad bei Volljährigkeit

24 Feb. 2025 13:44
#128990
Dankeschön für die Antwort!
Ok. Das kann natürlich sein, dass man vom Amt aus die Überprüfung beim 16. Lj ausgelassen hat.
Die Angabe des GdB 40 hat uns dennoch schon manchmal geholfen, auch wenns nicht viel ausmacht, z. B. bei der Schule, die dann vorrangig Kinder mit GdB aufgenommen haben.
Ich stand tatsächlich jetzt vor dem Problem, wie ich das nun bei der Steuererklärung angebe und auch bei der Bewerbung um einen Studentenwohnheimplatz.
Herzlichen Dank! Hat mir weiterholfen!
Eine Frage hätte ich dann aber noch:
Wenn eine Überprüfung zum 18. Lj stattfindet, wird dann in der Regel der GdB von 40 für Diabetiker Typ 1 weiterbewilligt oder könnte dieser auch wegfallen?

E.

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Re: Behinderungsgrad bei Volljährigkeit

24 Feb. 2025 16:51
#128991
Hallo,

wegfallen geht ja eh nicht, so lang Diabetes nicht geheilt wird, also kann max auf 30 Reduziert werden aber da schon nur 40 habt, ist die Chance recht groß das es so bleibt.

Cheffchen
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Re: Behinderungsgrad bei Volljährigkeit

24 Feb. 2025 18:56
#128992
Wie von den Vorschreibenden schon gesagt müsst Ihr im Bescheid schauen, ob eine Befristung enthalten ist. Was einem an GdB zusteht ist ist aus der VersmedV mit insb der Anlage 2 zu lesen ( www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200008.html ).

Nach Anlage 2 Teil A. Nr 5 jj) wird Hilflosigkeit bei Kindern mit Diabetes bis zum sechzehnten Lebensjahr angenommen. Was dem Menschen mit Diabetes an GdB an sich zusteht bestimmt sich nach Teil B Nr. 15.1.
Eigentlich könnt Ihr mit Typ I kaum unter einen GdB von 40 fallen (ohne Gewähr). Viel Erfolg!

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Malia
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Re: Behinderungsgrad bei Volljährigkeit

25 Feb. 2025 09:40
#128996
Vielen Dank für die Anworten! Hat mir weitergeholfen!
LG E.

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