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Pflegegrad 2 nach Änderung Richtlinien des medizinischen Diensts

Jubili
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Neuling
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Pflegegrad 2 nach Änderung Richtlinien des medizinischen Diensts

07 Apr. 2024 20:09
#125556
Hallo,

wir haben gerade unser Gutachten aufgrund der Diagnose Diabetes bei unserer 8 jährigen Tochter bekommen. 20 Punkte, kein Pflegegrad. Wir werden natürlich Widerspruch einlegen.Bei der Vorbereitung fiel mir auf, dass die Richtlinien zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit im 2023 mehrfach geändert haben. 

Bei der Vorschrift zur Diät steht jetzt explizit drin, dass damit nicht die Vorbereitung oder Durchführung geht, sondern nur um die mentale Einsichtsfähigkeit.

Hat schon jemand Erfahrung wie das in den Gutachten gehandhabt wird? Bei uns wurde das nämlich als selbstständig gewertet, weil sie ja die Notwendigkeit einsehen würde...

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Cheffchen
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Diamant Schreiber
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Re: Pflegegrad 2 nach Änderung Richtlinien des medizinischen Diensts

07 Apr. 2024 22:49
#125565
Hallo @Jubili,

ja es gab eine neue Veröffentlichung zur MDK Begutachtung, da haben sich aber keine Richtlinien geändert, nur einige beschreibungstexte wurden angepasst und das war nur 1x und nicht mehrfach.

Das mit Diät einhalten war auch schon immer so.
Das ist aber nur der erst teil mit dem "einzusehen", es geht da ja dann weiter (Stoffwechselstörung) und das ein Kind mit 8-10 Jahre das selbständig einhalten kann, kann keiner ernst nehmen und geht auch nicht vor Gericht durch.
Da ist überwiegend selbständig eher Minimum bis hin zu überwiegend unselbständig, je nach Kind und verhalten.

Cheffchen
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Jubili
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Re: Pflegegrad 2 nach Änderung Richtlinien des medizinischen Diensts

07 Apr. 2024 22:55
#125566
Dankeschön!

Ich versuch dann mal mein "Glück" im Widerspruch.

Im nächsten Leben werd ich Gutachter...Ich bin immernoch sauer...

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