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Pflegegrad 1 und GdB 40 (H)

Angie_Leo
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Pflegegrad 1 und GdB 40 (H)

15 März 2024 19:20
#123887
Hallo,

mein Sohn hat im Januar 2024 die Diagnose Diabetes Typ 1 bekommen. Der Sozialarbeiter im Krankenhaus hat gesagt, wir sollen den Pflegegrad und GdB beantragen. Alles gemacht. Pflegegrad 1 wurde uns zugesprochen. Ich weiß aber nicht was das bedeutet und was man damit machen kann. Des Weiteren haben wir heute den Feststellungsbescheid zum GdB erhalten...40 (H).
Mein Sohn ist ja schon 12. Ist der Pflegegrad 1 ok oder sollte man dagegen vorgehen. Genauso verhält sich beim GdB.

Vielen lieben Dank und viele Grüße
Angie und Leo

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Cheffchen
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Diamant Schreiber
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Re: Pflegegrad 1 und GdB 40 (H)

15 März 2024 21:48
#123888
Hallo @Angie_Leo,

PG1 bedeutet eigentlich nur die Nachteile, hast 40€ Apo für eine Handvoll Sachen, die kaum gebrauchen kannst und dann halt noch die 125€ für unterstützung, wo für 3-4h/Monat Haushaltshilfe vorbei kommen kann.
Erst ab PG2 wird es Finanziell interessant mit mt über 300€ Pflegegeld ausgezahlt und einige Tausen € Ersatzleistung die abrechnen kannst.
Das sollte aber Sozialarbeiter erklärt haben, wenn noch in der Frist bist und Gutachten punkte siehst, die nicht passen, solltest Widerspruch einlegen.
Die Hauptbeitrag hast im Forum gefunden.

Bei GdB ist das H zwar grundsätzlich das wichtigste aber ohne 50 gibts kein Bus/Bahn Frei und andere kleine Sachen wie weiterführende Wunschschule und später dann, wenn das H gelöscht, dann 50 zu bekommen und damit die vollen vorteile bei Lehre und Arbeit zu bekommen fast ausgeschlossen.
Also wenn da in Frist, schauen das Widerspruch schreibt, inkl Einschränkungen die er so im Tag hat.

Cheffchen
Nächstes Treffen 14.06.2025, Berlin Marzahn/Ahrensfelde

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