Abonniert den täglichen Diabetes-Kids Forenupdate.
Dies ist ein Newsletter, der Euch täglich um ca. 17:00 Uhr über alle neuen Forenbeiträge hier im Forum informiert.
Wenn Ihr diesen Newsletter empfangen möchtet, dann könnt ihr Euch ganz einfach
unter diesem Link
dafür anmelden.
Daten zum Kind: Geschlecht: Junge Geburtsjahr: 2011 Therapieform: ICT (Intensivierte konventionelle Therapie Mehr als 4 Spritzen am Tag) Private Nachricht
mein Sohn hat im Januar 2024 die Diagnose Diabetes Typ 1 bekommen. Der Sozialarbeiter im Krankenhaus hat gesagt, wir sollen den Pflegegrad und GdB beantragen. Alles gemacht. Pflegegrad 1 wurde uns zugesprochen. Ich weiß aber nicht was das bedeutet und was man damit machen kann. Des Weiteren haben wir heute den Feststellungsbescheid zum GdB erhalten...40 (H).
Mein Sohn ist ja schon 12. Ist der Pflegegrad 1 ok oder sollte man dagegen vorgehen. Genauso verhält sich beim GdB.
PG1 bedeutet eigentlich nur die Nachteile, hast 40€ Apo für eine Handvoll Sachen, die kaum gebrauchen kannst und dann halt noch die 125€ für unterstützung, wo für 3-4h/Monat Haushaltshilfe vorbei kommen kann.
Erst ab PG2 wird es Finanziell interessant mit mt über 300€ Pflegegeld ausgezahlt und einige Tausen € Ersatzleistung die abrechnen kannst.
Das sollte aber Sozialarbeiter erklärt haben, wenn noch in der Frist bist und Gutachten punkte siehst, die nicht passen, solltest Widerspruch einlegen.
Die Hauptbeitrag hast im Forum gefunden.
Bei GdB ist das H zwar grundsätzlich das wichtigste aber ohne 50 gibts kein Bus/Bahn Frei und andere kleine Sachen wie weiterführende Wunschschule und später dann, wenn das H gelöscht, dann 50 zu bekommen und damit die vollen vorteile bei Lehre und Arbeit zu bekommen fast ausgeschlossen.
Also wenn da in Frist, schauen das Widerspruch schreibt, inkl Einschränkungen die er so im Tag hat.
Cheffchen
Nächstes Treffen 14.06.2025, Berlin Marzahn/Ahrensfelde
---
Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
tslim x2 CIQ / Dexcom BYODA / xDrip / Nightscout