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PFLEGESACHLEISTUNG

Malen
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Junior Schreiber
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PFLEGESACHLEISTUNG

22 Jan. 2024 14:43
#123470
Hallo zusammen,
Wir wohnen in Freiburg und haben für unseren 4-jährigen Sohn glücklicherweise Pflegegrad 2 zugesprochen bekommen. 
Wir hatten gerade eine Pflegeberatung.
Kaum ist er weg. Bin ich mir unsicher:

Eine Haushaltshilfe wird unter Plegesachleistung abgerechnet oder geht diese vom Entlastungsbetrag ab. 

Nehmen wir Pflegesachleistungen in Anspruch vermindert dies dann den Anspruch auf Verhinderungspflege? 

Wisst ihr mehr? 
Lieben Dank und Grüße 

 

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Cheffchen
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Diamant Schreiber
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Re: PFLEGESACHLEISTUNG

22 Jan. 2024 23:42
#123476
Hallo @Malen,

Haushaltshilfe läuft über Entlastungsbeitrag 125€.
Pflegesachleistung ist so ein punkt, der normal gar nicht genutzt wird, deswegen gibt da die Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags 40%, wo das Entlastungsgeld erhblich erhöhen kannst, auch wenn dann Ausgezahlte Pflegegeld etwas reduziert wird.
Da musst halt schauen, hast dann klar € zur Verwendung aber wenige € direkt auf Konto.

hier mal aus ein älteren Beitrag die Rechnung:
bei PG2 125€ Entlastungsleistung die kaum einer nutzt weil kaum was bringt und gleichzeitig hast Pflegesachleistungen von 689€ die nicht nutzen kannst, da von kannst 40% zur Entlastungsleistung schieben 275,60 € ABER da durch wird das Pflegegeld 316 €, was ausgezahlt wird etwas gekürzt auf 189,60 € aber in Summe bekommst 275,60+189,60=465,20 € anstelle 316,00 €.

Cheffchen
Nächstes Treffen 29.11.2025, Berlin Marzahn/Ahrensfelde

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Malen
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Junior Schreiber
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Re: PFLEGESACHLEISTUNG

24 Jan. 2024 16:22
#123485
Super vielen Dank!!

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