Wie Widerspruch begründen nach Pflegestufe 1?
Mama_2020
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12 Sep. 2023 11:18 #122596
von Mama_2020
Wie Widerspruch begründen nach Pflegestufe 1? wurde erstellt von Mama_2020
Hallo zusammen,
wir haben nach dem ersten Gutachten Pflegestufe 1 erhalten für unsere fast 3 jährige Tochter (mit 20 Punkten...). Nun wollen wir auf jedenfall Widerspruch einlegen, da wir die Entscheidung nicht nachvollziehen können und es nicht gerechtfertig finden...
Wie habt ihr Widerspruch eingelegt, mit welcher kurzen Begründung? Habt ihr konkret auf Punkte verwiesen, die für euer Kind nicht vergeben wurden?
Herzlichen Dank!!
Charlotte
wir haben nach dem ersten Gutachten Pflegestufe 1 erhalten für unsere fast 3 jährige Tochter (mit 20 Punkten...). Nun wollen wir auf jedenfall Widerspruch einlegen, da wir die Entscheidung nicht nachvollziehen können und es nicht gerechtfertig finden...
Wie habt ihr Widerspruch eingelegt, mit welcher kurzen Begründung? Habt ihr konkret auf Punkte verwiesen, die für euer Kind nicht vergeben wurden?
Herzlichen Dank!!
Charlotte
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Cheffchen
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12 Sep. 2023 16:48 #122597
von Cheffchen
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---
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Cheffchen antwortete auf Wie Widerspruch begründen nach Pflegestufe 1?
Hallo @Mama_2020,
na da solltest die Punkte im Detail aufschreiben welche "Entscheidung nicht nachvollziehen können und es nicht gerechtfertig finden".
Am besten mit den genauen Punkten und was eher für richtig halten würdet und warum.
Mit kurz wird da nichts, da dann einfach kurz gesagt wird, so wie Gutachten und nichts ändert sich, also musst schon konkret werden und selbst dann wird das oft ignorieret.
Cheffchen
na da solltest die Punkte im Detail aufschreiben welche "Entscheidung nicht nachvollziehen können und es nicht gerechtfertig finden".
Am besten mit den genauen Punkten und was eher für richtig halten würdet und warum.
Mit kurz wird da nichts, da dann einfach kurz gesagt wird, so wie Gutachten und nichts ändert sich, also musst schon konkret werden und selbst dann wird das oft ignorieret.
Cheffchen
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Evo
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12 Sep. 2023 18:43 #122599
von Evo
Evo antwortete auf Wie Widerspruch begründen nach Pflegestufe 1?
Es ist Wichtig die Punkte anzusprechen, die den Unterschied zum Verhalten eines gesunden Kindes ausmachen. Modul 2,3 und 6 beziehen sich auf die Verhaltensweisen. Als Beispiel wichtig zu wissen, dass zum Beispiel die Angst vor den Injektionen und die daraus resultierende Abwehrreaktion als ganz normal einzuordnen ist. Das das Kind die Spritzen benötigt mit allem was dazu gehört ist ja bereits im Modul 5 erfasst. Mehr als 20 Punkte geht da halt nicht. Im Alleingang ist es also fast unmöglich in den PG2 zu kommen, wenn keine zusätzliche Diagnose vorliegt (Autismus, ADHS, Psychische Störungen o.ä) Ich empfehle hier eine professionelle Pflegeberatung über den Pflegestützpunkt oder Compass private Pflegeberatung ( beides kostenlos)
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Alleswirdgut
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12 Sep. 2023 18:52 #122600
von Alleswirdgut
Alleswirdgut antwortete auf Wie Widerspruch begründen nach Pflegestufe 1?
Hallo Charlotte,
wir haben in zwei Wochen eine erneute Begutachtung. Ich habe ausführlich alles widerlegt und begründet, was meiner Meinung nach nicht bzw. falsch bewertet wurde. Bei uns kam jetzt noch eine weitere Diagnose hinzu und auch dafür habe ich Gutachten zusammengestellt. Mal sehen. Es ist nur mit Diabetes Diagnose leider schwierig, aber dennoch hatten ja einige Erfolg und die tägliche Arbeit durch den Diabetes ist einen Versuch Wert denke ich.
Viel Glück!
wir haben in zwei Wochen eine erneute Begutachtung. Ich habe ausführlich alles widerlegt und begründet, was meiner Meinung nach nicht bzw. falsch bewertet wurde. Bei uns kam jetzt noch eine weitere Diagnose hinzu und auch dafür habe ich Gutachten zusammengestellt. Mal sehen. Es ist nur mit Diabetes Diagnose leider schwierig, aber dennoch hatten ja einige Erfolg und die tägliche Arbeit durch den Diabetes ist einen Versuch Wert denke ich.
Viel Glück!
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Mama_2020
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15 Sep. 2023 09:08 #122628
von Mama_2020
Mama_2020 antwortete auf Wie Widerspruch begründen nach Pflegestufe 1?
Vielen Dank Euch allen für die Rückmeldungen! Wir haben es jetzt auch alles detailliert schriftlich begründet und warten auf das was kommt!
Viele Grüße
Viele Grüße
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