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Pflegegeld, ab wann rückwirkend?

MamavonMilo



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26 Juni 2023 21:03 #121993 von MamavonMilo
Pflegegeld, ab wann rückwirkend? wurde erstellt von MamavonMilo
Hallo, ich hatte letzte Woche Mittwoch Besuch vom medizinischen Dienst bezüglich der Beantragung zum Pflegegrad.

Heute rief mich die AOK zwecks eines zukünftigen Beratungsgesprächs an und teilte mir dabei mit, dass mein 6-jähriger Sohn Pflegegrad 2 bekommt 🤗

Meine Frage wäre nun, ab wann der Antrag rückwirkend gilt.
Den Antrag auf Pflegegrad habe ich mir mitte April direkt bei der AOK bei einem Gespräch vor Ort mitgeben lassen.
Diesen Antrag habe ich allerdings erst um den 20.05.23 unterschrieben und bei der AOK abgegeben.

Kann mir jemand sagen, welches Datum dann rückwirkend zählt?


Vielen Dank im Voraus, Alexandra 😊

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Cheffchen
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26 Juni 2023 22:10 #121995 von Cheffchen
Cheffchen antwortete auf Pflegegeld, ab wann rückwirkend?
Hallo @MamavonMilo,

ab den Tag wo das eingereicht hast, also nach 20.05.

Cheffchen

Nächstes Treffen 20.04.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde

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Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
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Lu



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27 Juni 2023 21:07 #122004 von Lu
Hallo.
Darf ich Fragen wie ihr Pflegegrad 2 erreicht habt? 
Wo habt ihr Punkte bekommen?
Kannst mir gerne privat schreiben.
Wir kämpfen um Pflegegrad 2
Vielen Dank schon mal. 
 

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MamavonMilo



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30 Juni 2023 13:30 #122038 von MamavonMilo
MamavonMilo antwortete auf Pflegegeld, ab wann rückwirkend?
Ich habe das Gutachten nun per Post erhalten.

Ich hatte wohl Glück, der Antrag wurde ab dem 21.04.23 genehmigt 

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An Lu:
Mit dem Pflegegrad ist es wahrscheinlich von Kind zu Kind unterschiedlich.
Mein Sohn ist 6 Jahre, noch recht unselbständig, hat Probleme mit dem Essverhalten (auch Untergewicht), eine sozio-emotionale Entwicklungsstörung und eine Sprachentwicklungsstörung.

Wir haben in verschiedenen Modulen Punkte erhalten, aber nur in Modul 5 und 6 waren es die 'gewichteten Punkte' die letztendlich für die 27,5 Punkte gezählt haben, keine Ahnung wie das letztendlich gewertet wird.

In Modul 2 haben wir z. B. 1 Einzelpunkt, aber es wurde mit 0 'gewichtete Punkte' gewertet.
So auch in Modul 4, da haben wir 2 Punkte erhalten, aber wieder 0 gewichtete Punkte.


Wir haben in Modul 5 dann aber die vollen 20 gewichteten Punkte bekommen.
- Ich weiß nicht wie alt dein Kind ist, aber man sollte eigentlich immer auf die vollen 20 Punkte kommen bei Diabetes Typ-1.
​​​​
In Modul 6 'Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte' haben wir 7,5 gewichtete Punkte bekommen.
- Bei meinem Sohn ist es ärztlich bestätigt.


In einem anderen Thread hier im Forum bekommt man aber auch super Tipps für die restlichen benötigten 7 Punkte.

Modul 3 zum Beispiel
4.3.8 'Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen' 
- Da haben wir 0 Punkte bekommen, obwohl das Wechseln der Katheter und Sensoren jedes Mal ein riesen Theater ist.
Danach hat mich der Medizinische Dienst aber auch gar nicht wirklich gefragt.

Wichtig ist wahrscheinlich, dass du dir alles von eurem Diabetologen oder Kinderarzt schriftlich bescheinigen lässt.
Auch der Punkt 'Diät' soll wohl gut Punkte bringen, da du ja alles abwiegen musst, es in die Insulinpumpe eingeben musst. Aber hier hat man wahrscheinlich bessere Chancen, wenn das Kind unter 9 ist, wo es noch nicht rechnen kann.


Auf jeden Fall wünsche ich dir und auch allen anderen Familien mit der Diagnose Diabetes Typ-1 viel Glück für die Beantragung von Pflegegrad 2.
Dass es ein erheblich pflegerischer und zeitlicher Mehraufwand ist, sollte keine Frage sein und erst recht kein ZUSÄTZLICHER Kampf werden.

Liebe Grüße, Alexandra 

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