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Finanzamt: weil Behind.pauschbetrag kein Pflegepauschbetrag !?!?
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Finanzamt: weil Behind.pauschbetrag kein Pflegepauschbetrag !?!?
28 Apr. 2023 20:27 - 28 Apr. 2023 20:28kennt sich jemand mit dem Nachteilsausgleich bei den Steuern aus?
in meinem Steuerbescheid wurde der Pflegepauschbetrag nicht berücksichtigt mit der direkten Begründung, dass ja der Behindertenpauschbetrag gewährt wurde.
aber das ist doch keine entweder-oder-Angelegenheit? Wonach wird denn sowas geregelt?
ich dachte ich könne Behindertenpauschbetrag UND Pflegepauschbetrag UND Fahrtkostenpauschbetrag geltend machen.
Der Knirps hat GdB 50 mit H und PG 2.
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Re: Finanzamt: weil Behind.pauschbetrag kein Pflegepauschbetrag !?!?
28 Apr. 2023 23:27klares nein, für diese Schlussfolgerung ist mir kein § oder Absatz bekannt.
Das einzige was eine dieser Pauschalen aushebeln würde, wäre wenn bei Außergewöhnliche Belastung was einzeln in der Pflege abrechnest, was ja so nicht geht da doppelt.
Da solltest also mit dein Steuerberater noch mal reden oder halt Finanzamt auf welchen § die sich beziehen.
Cheffchen
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Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
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Re: Finanzamt: weil Behind.pauschbetrag kein Pflegepauschbetrag !?!?
02 Mai 2023 10:03das sind beides völlig verschiedene Normen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Der Behindertenpauschbetrag beträgt mit einem "H" (GdB ist dann unbeachtlich) derzeit 7.400 € (§33b Abs. 6 EstG). In diesem Fall kann der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 3 S. 2 EstG nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden (das ist der mit dem GdB).
Zusätzlich kriegt ihr über § 33 Abs. 2a Nr. 1 EStG die Behindertenbedingte Fahrtkostenpauschale von 4.500 €. Diese fließt in die Berechnung der Belastungsgrenze für außergewöhnliche Belastungen rein. Das bedeutet mit diesem Betrag kommt man ggf über seine eigene individuelle Belastung und kann dadurch dann zusätzlich noch alle selbst getragenen Arzt- oder Medikamentenkosten bei der Steuer anbringen (schön die Rechnungen sammeln.).
Unabhängig von dem Ganzen gibt es den Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EstG. Die bis 2020 gültige Voraussetzung des "H" ist ab VZ 2021 entfallen. Dieser PB hängt nur noch am PG. Und diesen gibt es nur noch ab PG 2. PG 1 geht leer aus.
Ich hoffe das hilft dir weiter.
Lg
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Re: Finanzamt: weil Behind.pauschbetrag kein Pflegepauschbetrag !?!?
02 Mai 2023 10:11zwei kleine Nachfragen hätte ich noch zur Fahrtkostenpauschale.
Kann ich die 4.500€ Fahrtkostenpauschale geltend machen, auch wenn ich nicht sicher bin ob ich die 4.500€ verbraucht habe?
Kann man die Fahrtkostenpauschale auch geltend machen, wenn man kein Auto hat? Also alle Fahrten mit dem ÖPNV oder Mietwagen oder Rad macht?
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Re: Finanzamt: weil Behind.pauschbetrag kein Pflegepauschbetrag !?!?
02 Mai 2023 13:01Achte darauf ob du über deine "zumutbare Belastung" kommst und denke dann daran weitere Arztkosten/Medikamente mit einzureichen. Das müssen nicht die vom Kind mit Dia sein, sondern die der gesamten Familie (Igelleistungen, Zahnreinigung...was so anfällt). Die zumutbare Belastung stellt nämlich auf das Familieneinkommen ab.
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Re: Finanzamt: weil Behind.pauschbetrag kein Pflegepauschbetrag !?!?
02 Mai 2023 13:47Ich habe in der letzten Steuererklärung die Fahrtkostenpauschale nicht geltend gemacht, das werde ich dieses Jahr ändern. Eine Frage noch dazu: Gilt die Pauschale pro Person oder pro Familie? Also kann ich die Pauschale bei beiden Kindern angeben?
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Re: Finanzamt: weil Behind.pauschbetrag kein Pflegepauschbetrag !?!?
02 Mai 2023 15:45Die Fahrtkostenpauschale beantragst du zu deinem jeweiligen Kind auf der "Anlage Kind" unter "Übertragung der behinderungsbedingten Fahrrtkostenpauschale". Folglich bekommst du die Pauschale für Fahrtkosten auch für jedes Kind mit einem "H". Gleiches gilt auch für die anderen Pauschalen.
Hinsichtlich der Schwerbehindertenausweises kann man noch bedenken....wenn ihr nicht gleich bei Diagnose einen Schwerbehindertenausweis beantragt habt, sondern erst ein/zwei Jahre später, dann könnt ihr die rückwirkende Ausstellung beim Versorgungsamt beantragen (dafür reicht der Nachweis das ihr Lohnsteuer in den jeweiligen Jahren bezahlt habt).
Beim Finanzamt stellt der Bescheid des Versorgungsamtes einen Grundlagenbescheid dar, so dass der Steuerbescheid auch nach Bestandskraft noch nach § 175 AO geändert werden kann.
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Re: Finanzamt: weil Behind.pauschbetrag kein Pflegepauschbetrag !?!?
02 Mai 2023 19:15Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Finanzamt: weil Behind.pauschbetrag kein Pflegepauschbetrag !?!?
02 Mai 2023 20:17Danke für die wertvollen Tipps!!
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Re: Finanzamt: weil Behind.pauschbetrag kein Pflegepauschbetrag !?!?
31 Mai 2023 16:10Wenn uns jemand etwas zur Pauschalbetrag erklären kann?
Unser Sohn hat gdb 50 und H.
Grüße
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