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Hallo liebes Forum,
bei unserem Sohn wurde im Sommer 2018 Diabetes Typ 1 festgestellt. Seit dem stehen wir nun mit der Krankenkasse, dem Sozialamt und der Unfallversicherung im ständigen Briefwechsel, um evtl. Leistungen (Pflegestufe, GdB, Invaliditätsleistung aus der Unfallversicherung) abzurufen bzw. einzufordern.
Ich überlege im Moment, ob es nicht sinnvoll ist, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, um bei einem eventuellen Rechtsstreit auf der sicheren Seite zu sein. Ich habe aber auch gelesen, dass verschiedenes über das Sozialgericht verhandelt werden kann.
Wie ist das bei euch? Hat jemand Erfahrungen Rechtsschutzversicherungen? Die "Streitfälle" sind ja auch alle schon in Bearbeitung, greift da die Versicherung eh nicht mehr ein?
Über Eure Meinungen dazu wäre ich sehr dankbar, ich sehe hier im Moment noch nicht richtig durch.
ja, das meiste(alles) geht über das Sozialgericht, da greift bei bedarf Prozeskostenhilfe, was aber natürlich nicht vor Klage hilft, bei Schreiben.
Rechtsschutzversicherung ohne wartezeit gibts auch, das wird dir aber auch nicht helfen, denn ohne wartezeit heist, ab sofort, neu, ohne Aktuelle oder absehbare streitigkeiten.
Also da schon Antrag gestellt hast bei Behörde X, wird das schon drunter laufen und folge sachen wie bei widersprüche wird das wohl auch nicht mehr helfen.
Also ohne Rechtsanwalt zu sein, würde ich sagen, für das Aktuelle ist alles zu spätt.
Cheffchen
Nächstes Treffen 27.09.2025, Berlin Marzahn/Ahrensfelde
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Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
tslim x2 CIQ / Dexcom BYODA / xDrip / Nightscout
eine neue Rechtschutz wird in der Regel die "angefressenen" Angelegenheiten nicht decken, sondern nur die neuen Sachen. Z.b. bei einem Verschlimmerungsantrag, späterer Überprüfung durch MDK oder Integrationsamt etc.
Die Rechtschutz trägt im allgemeinen nicht die Kosten im Antrags- oder Widerspruchsverfahren, sondern tritt i.d.R. erst ab Klageerhebung beim Sozialgericht ein. Das Kostenrisiko ist überschaubar, Gerichtskosten fallen nicht an, die Kosten des ersten Gutachtens werden von der Staatskasse getragen, die Rechtschutz ist aber von Vorteil, wenn ein 2.-Gutachten gebraucht wird.
Solltest Du Kosten eines Rechtsanwaltes/-in nicht tragen können, kannst Du beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen, Dein Kosteanteil beträgt dann i.d.R. 15 €. Für ein gerichtliches Verfahren kann ggf. Prozeß-/Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Verliert die Gegenseite hat sie die außergerichtlichen Kosten zu tragen.