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Entlastungsbetrag und/oder Verhinderungspflege für Privatperson einsetzen?

Sandra2016



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Entlastungsbetrag und/oder Verhinderungspflege für Privatperson einsetzen?

09 Sep. 2018 20:53 - 09 Sep. 2018 21:57
#109575
Hat jemand Erfahrung damit, den Entlastungsbetrag des Pflegegeldes (-> ab Pflegegrad 1 möglich) oder ggf. ergänzend oder alternativ das Budget für stundenweise Verhinderungspflege (-> ab Pflegegrad 2 möglich) bei einer gesetzlichen Krankenversicherung für die Leistungen einer Privatperson einzusetzen, also nicht für die Leistung über einen Pflegedienst (wie dies z.B. in Form von Hilfe im Haushalt o.ä. möglich wäre)?
Nach meiner Recherche zu niedrigschwelligen Entlastungsleistungen müsste dies eigentlich möglich sein. Aber wie genau (Voraussetzungen, Antragsverfahren etc.)? Vielleicht hat es schon mal jemand probiert? Anfrage bei der betreffenden Pflegeversicherungwurde bereits gestellt, aber bisher ohne Rückmeldung.
Danke im Voraus!
Letzte Änderung: 09 Sep. 2018 21:57 von Sandra2016.

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Cheffchen
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Re: Entlastungsbetrag und/oder Verhinderungspflege für Privatperson einsetzen?

09 Sep. 2018 23:35
#109576
Hallo,
selber nicht.
Was man so gelesen hat.
Entlastungsbetrag ist ja noch relativ einfach, die paar euro nehmen viele für Haushaltshilfe für paar stunden in Monat oder alle zwei Wochen eine Art Spielbetreuung für ein zwei Stunden, viel mehr ist ja mit 125€ nicht möglich.
Verhinderungspflege ist ja ein ganz anderes Thema, als alternative/ergnänzung für Budget geht ja nicht, da ja alleine die Zeitliche begrenzung dagegen spricht, geht ja nur für ein paar wochen im Jahr.
im grunde sind ja 2418€ Verhinderungspflege inkl Kurzzeitpflege möglich, ein Teil reicht Stunden Zettel und für ein Teil brauch man mehr als nachweis wie Verdienstausfall oder reale Fahrtkosten.
Ein wichtiger Punkt ist das Stundenweise zu machen mit max 7:59 Stunden, denn wenn mehr wird Pflegegeld gekürzt.

Cheffchen
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Re: Entlastungsbetrag und/oder Verhinderungspflege für Privatperson einsetzen?

13 Nov. 2018 21:44
#110023
Soweit mir bekannt ist, kann man den Entlastungsbetrag nur durch einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Bei der Verhinderungspflege kann aber natürlich eine Privatperson eingesetzt werden.

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XanderR
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Re: Entlastungsbetrag und/oder Verhinderungspflege für Privatperson einsetzen?

18 Nov. 2018 20:04
#110050
Hallo Sandra. Seid nun fast einem Jahr ist der Disbetes Typ 1/ Insulinpumpe jetzt unser Begleiter. Acht Monate dauerte es sich den Pflegegrad 2 zu erkämpfen! Ich nutze seid kurzem die monatlichen Sachleistungen über eine Nachbarschaftshilfe nach Paragraph 45b SGB XI. Ein Pflegedienst kam für mich und meinen 4 1/2 jährigen Sohn auch u.a. nicht in Frage. Ich habe eine 25 jährige Krankenschwester gefunden, die mich in meinem alleinerziehendem Alltag toll unterstützt und entlastet. Ich hatte mich vorab von einem neutralen Pflegeberater beraten lassen. Wir haben von der Krankenkasse einen Antrag auf Nachbarschaftshilfe ausgefüllt und es musste die Urkunde der abgeschlossenen Gesundheits-und Krankenpflegerin vorgelegt werden. Zur Zeit sind wir noch in der Einarbeitung und es läuft wirklich gut, ein echter Glücksgriff für uns. Zudem dank Ausbildung/Berufserfahrung weder Pflegekurs noch Diabetesschulung erforderlich waren. Gruß und einen schönen Abend, Simone

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