Zum Hauptinhalt springen

Werde unser Facebook Fan

Nie wieder ein Forenthema verpassen. Der tägliche Forenupdate

Abonniert den täglichen Diabetes-Kids Forenupdate.
Dies ist ein Newsletter, der Euch täglich um ca. 17:00 Uhr über alle neuen Forenbeiträge hier im Forum informiert.
Wenn Ihr diesen Newsletter empfangen möchtet, dann könnt ihr Euch ganz einfach unter diesem Link dafür anmelden.

Pflegepauschbetrag nach §33b Abs. 3

MarvinF
Mitglied


Junior Schreiber
Junior Schreiber

Beiträge: 5

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2006
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht

Pflegepauschbetrag nach §33b Abs. 3

02 Mai 2017 15:27
#105133
Hallo,

ich habe ein Problem. Seit 2006 hat unser Sohn Diabetes. Ich setzte in der Einkommenssteuererklärung immer den Pflegpauschbetrag von 924 € an. Mein Lebensgefährte (Vater des Kindes) überträgt mir diesen zu 100 %, da ich der Hauptverdiener bin. Das Finanzamt hat die ganzen Jahre diese 924 € anerkannt.
Bis zur letzten Steuererklärung. Hier hat mir das Finanzamt nur 462 € anerkannt mit der Begründung der Pflegepauschbetrag auf die Personen aufgeteilt wird, die im Haushalt leben (Mein Lebensgefährte und Ich)
Leider habe ich im Gesetz und im Netz auch keine andere Information erhalten.

Ist hier jemand im Bilde?

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

SuSanne36
Mitglied


Platinum Schreiber
Platinum Schreiber

Beiträge: 368

Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 2009
Therapieform: CSII + CGM (Insulinpumpentherapie mit Glukosesensor)
Private Nachricht

Re: Pflegepauschbetrag nach §33b Abs. 3

02 Mai 2017 19:11
#105138
Ja , das ist korrekt .
Wenn du nicht alleine im Haushalt lebst , ist
das so .
Grüße Susanne
Ähnlich verhält es sich bei 50% mit Merkzeichen
H.
Selbst wenn die Eltern nicht verheiratet sind ,
die Mama alleinerziehend ist , dann werden die 3.700€ auf beide aufgeteilt.
Hier kann man aber eine Einzelfallentscheidung
beantragen auf den vollen Betrag mit großen Erfolgs Aussichten .
Noch ein Hinweis dazu:
Viele Finanzämter übertragen den Betrag nicht automatisch ins nächste Jahr .
Dieser muss leider im Oktober immer wieder
( stellen wir leider oft fest) beantragt werden .

Die Finanzämter begründen dies, da der Freibe-
Betrag vom Kind auf Muttet oder Vater über-
tragen wird .

Grüße Susanne

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

MarvinF
Mitglied


Junior Schreiber
Junior Schreiber

Beiträge: 5

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2006
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht

Re: Pflegepauschbetrag nach §33b Abs. 3

03 Mai 2017 15:16
#105140
Danke für die Info.
Aber warum wird es erst all die Jahre anerkannt und nun nicht mehr?
Es geht mir nur um den Pflegpauschbetrag von 924,00 €. Der Rest ist kein Problem. Die 3.700,00 € werden ohne Probleme auf mich übertragen.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Raphael
Mitglied


Schreiber
Schreiber

Beiträge: 49

Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 2006
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht

Re: Pflegepauschbetrag nach §33b Abs. 3

03 Mai 2017 16:40
#105143
Hallo, ich hätte dazu einmal eine Frage. Unsere Tochter hat keine Pflegestufe, aber einen Schwerbehindertenausweis GdB 50 mit Merkzeichen H. Eingetragen wurde bisher immer der Behindertenpauschbetrag 3.700 EUR, sowie Privatfahrten bei Behinderung pauschal 900 EUR. Wurde vom Steuerprogramm vorgegeben und auch immer bewilligt. Einen Pflegepauschbetrag haben wir nie eingetragen. Sehe ich das richtig, dass wir den auch eintragen können? Sitze zufällig gerade an der Steuererklärung :-)

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

SuSanne36
Mitglied


Platinum Schreiber
Platinum Schreiber

Beiträge: 368

Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 2009
Therapieform: CSII + CGM (Insulinpumpentherapie mit Glukosesensor)
Private Nachricht

Re: Pflegepauschbetrag nach §33b Abs. 3

03 Mai 2017 17:26
#105146
Halo ,
nein du kannst entweder den Pauschbetrag ( 924€)
eintragen oder du hast Nachweise über die erbrachten Fahrten, Pflegeleistungen etc. und kommst über 924€. Dann kannst du auch den Betrag angeben . (Dann sind aber auch
Nachweise ZWINGEND erforderlich.

Folgende Benutzer bedankten sich: Raphael

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Moderatoren: WebAdminEgonManholdmibi74Wenke
Ladezeit der Seite: 0.790 Sekunden