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Aberkennung des Merkzeichen " H" anfechtbar ??
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Aberkennung des Merkzeichen " H" anfechtbar ??
09 März 2017 17:45 - 09 März 2017 17:46Meiner Tochter soll das Merkzeichen " H" aberkannt werden, soll aber 50 GdB behalten. Ist eine Anfechtbarkeit sinnvoll,.... wenn ja mit welcher Begründung ? ...... würden das Merkzeichen wenigstens bis zum 18. Lebensjahr halten wollen ( wird im April 17 ).
Danke schön mal für Eure Antworten.
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Re: Aberkennung des Merkzeichen " H" anfechtbar ??
09 März 2017 21:26"H" über die Vollendung des 16. Lebensjahrs hinaus gilt als sehr umstritten, vor allem, weil mit 17 die meisten Jugendlichen den Führerschein machen wollen. Autofahren und gleichzeitig hilflos sein, passt irgendwie nicht so gut zusammen.
Andererseits habe ich aber auch noch von niemandem gehört, dem speziell das "H" beim Führerschein hinderlich war. Wieder andererseits könnte das natürlich auch daran liegen, dass fast niemand mit "nur" Diabetes mit 17 noch das "H" hat.
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Re: Aberkennung des Merkzeichen " H" anfechtbar ??
10 März 2017 16:59ich sehe das genau so wie @Wenke und ersparre dir lange Texte, ausser ein Jo.
Ach so, je Bundesland kann sein das SBA vorzeigen muss, was sonnst nicht schlimm ist aber wenn da halt ein H drauf steht ???
Wenn das halt nicht wollt, musst Lageso sagen wo zu dein Kind im vergleich zu gleichaltrigen nicht in der Lage ist und damit hilflos ist.
Habe selber schon von H bis 18 gehört aber hat es auch echt gebraucht und nicht nur DM.
Cheffchen
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Suche aus/in/um Berlin Kids bzw. Eltern für vielleicht mal auf eine Diät Cola ;O).
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Re: Aberkennung des Merkzeichen " H" anfechtbar ??
11 März 2017 18:45bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, bei fortbestehender unausgeglichener Stoffwechsellage bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist bei Diabetes mellitus Hilflosigkeit anzunehmen und deshalb das Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis einzutragen. Hintergrund ist die erforderliche ständige Überwachung wegen der Gefahr hypoglykämischer Schocks, der strengen Einhaltung der Diät und der Dosierung des Insulins sowie im Hinblick auf die notwendigen körperlichen Betätigungen.
Ab diesem Alter ist davon auszugehen das dein Kind keine andauerende Betreung benötigt.
Den normalen Alltag können sie dann auch ohne dauerende Betreuung managen.
Siehe auch:
www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Di...behinderung-163.html
Klaus
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Re: Aberkennung des Merkzeichen " H" anfechtbar ??
12 März 2017 09:25Will man das? Besteht bei deinem Kind tatsächlich eine besondere Problematik? Ansonsten finde ich das H über 16 für den Betroffenen eher hinderlich ...
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Re: Aberkennung des Merkzeichen " H" anfechtbar ??
12 März 2017 09:41Aber: Mit 17 ist man eigentlich nicht mehr hilflos, wenn es wirklich nur um den Diabetes geht. (Und wenn wir noch ehrlicher sind, mit 15 und 16 auch nicht mehr, es sei denn, der DM ist frisch manifestiert, das wäre für mich nochmal was anderes)
Unsere Fahrschule bzw. das Straßenverkehrsamt nahm das sehr genau. Da passen Gefahr durch Hypos und BF17 oder grundsätzlich ein Führerschein nicht zusammen.
Ich hab dem H und dem GDB 50 auch etwas hinterhergeheult, aber andererseits sind wir doch froh, dass sie in dem Alter schon fast alles komplett alleine machen. So soll es sein. Da passt kein H mehr, auch wenn die Problematik pubertäre Schusseligkeit ist wie bei uns manchmal :pinch:
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Re: Aberkennung des Merkzeichen " H" anfechtbar ??
12 März 2017 17:44es ist auch eine pädagogische Frage: Ist es ein richtiges Zeichen, den Jugendlichen bzw. fast jungen Erwachsenen weiter als "hilflos" zu bezeichnen (außer bei frischer Manifestierung). Unser Sohn wehrte sich schon sehr massiv gegen einen Behindertenausweis an sich, denn er "sei nicht behindert und fühlt sich auch nicht so".
Sollten wir unseren Kindern, losgelöst von unseren finanziellen Nachteilen, wirklich vermitteln, dass sie nicht allein zurechtkommen?
Loslassen fällt auch mir manchmal schwer, aber irgendwann müssen wir die Verantwortung den Kids übertragen, zumindest schrittweise.

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Re: Aberkennung des Merkzeichen " H" anfechtbar ??
30 Mai 2017 14:04Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.