In einer Woche ist Weihnachten - in zwei Wochen gelten die neuen Pflegegrade.
Eines vorab: Einen Antrag auf Pflegegeld hatten wir bereits gestellt. Nach Feststellungen des MdK (Erstgutachten: 27 min, Zweitgutachten: 35 min) sind wir in die Klage gegangen. Der vom Sozialgericht beauftragte Gutachter hat uns auf 12 min runtergeschrieben. Auch wenn dieser Gutachter ein fragwürdiges Vorgehen und eine zweifelhafte Befähigung hatte: Der Richter empfahl die Rücknahme der Klage allein aufgrund des Ergebnisses. Das haben wir auch gemacht. Nützt ja nichts.
Nun kommen
2017 die
neuen Pflegegrade. Erstmals wird die "Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen" mit berücksichtigt. Aber reicht dies künftig, das um die erforderlichen Punkte zu erreichen? Hat sich schon jemand damit beschäftigt oder detailliertere Informationen bzgl. Diabetes bei Kindern erhalten? Oder hat jemand alternativ die 247 Seiten der "Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit" durchgearbeitet... :blink: :S Alternativ gibt es die "Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit" mit 28 Seiten, aber die sind eben recht oberflächlich und weit interpretierbar.
Was nun? :huh: Im Januar 2017 einen Antrag auf Pflegegeld stellen?