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Behindertenpauschbetrag bei 40 und Hilflos

klusou



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17 Juli 2014 12:09 - 17 Juli 2014 12:11 #92731 von klusou
Behindertenpauschbetrag bei 40 und Hilflos wurde erstellt von klusou
Hallo,

ich weiß nicht ob ich hier richtig bin aber z.Zt. suche ich etwas Hilfe bei der Auslegung des Steuergesetzes:

Ich möchte gerne den Behindertenpauschbetrag anrechnen lassen. Viele Quellen schreiben das das kein Problem ist z.B. www.diabeteskinder-typ1.de/seite2_typ1/p...taatliche_Hilfen.pdf . Auch hier www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon...l?currentModule=home wird bei Hilflosigkeit unter anderem geschrieben:
Die Gewährung des erhöhten Behinderten-Pauschbetrages ist vom Grad der Behinderung unabhängig, kann also auch bei einem GdB von unter 50 erfolgen (z.B. bei Diabetes mellitus von Kindern).

Jedoch sind im Absatz 2 im EStG §33b ( www.steuernetz.de/aav_steuernetz/home/ge...=EStG¶graph=33+b )
Eigentlich pauschal alle Kinder ohne mindestens GdB 50 pauschal ausgeschlossen.
Mein Kind erhält weder Rente noch hat es eine Berufskrankheit.

Wie kommen also die Oben genannten dazu so etwas zu behaupten. Absatz 1 koppelt eindeutig die Pauschale an Absatz 2 Wo ist der Zaubertrick mit dem ich am Absatz 2 vorbeikomme ?


Danke für die Hilfe.


David
Letzte Änderung: 17 Juli 2014 12:11 von klusou. Begründung: rechtschreibung

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benni66
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17 Juli 2014 16:20 #92734 von benni66
Hallo David,
wir sind damals gleich in Widerspruch gegangen (zumal wir wussten, dass das Amt, welches für den Landkreis zuständig ist, Kinder generell mit 50 und H einstuft).
H konnte ja dann auch erst in Zusammenhang mit dem Schwerbehindertenausweis für Bus- und Bahnfahrten genutzt werden. Den Ausweis fand das Kind zwar anfangs doof, kostenlos fahren wird aber mittlerweile ausgiebig genutzt ;) .
Wie das mit den Steuern war, weiß ich allerdings nicht mehr. Ich glaube aber, auch da war die "50" wichtig. Aber da bekommst du hier bald Antworten von anderen Nutzern.
Schöne Grüße, Kerstin

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Cheffchen
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17 Juli 2014 17:15 #92735 von Cheffchen
Hallo @klusou,

klusou schrieb: Wo ist der Zaubertrick mit dem ich am Absatz 2 vorbeikomme ?


Kein, sondern genau drauf halten.

Abs2 punkt 2b der erst teil spielt da glaube ich rein.
glaube das muss man so sehen, entweder über 50% oder H.

Hier mal ein anderer Beitrag der genau auf das abziehlt:
www.diabetes-kids.de/forum/offene-foren/...werbehinderung-54485

Und hier ein andere Aktueller wo es um grundsätzliches ging:
www.diabetes-kids.de/forum/offene-foren/...hinderungsgrad-74800

Cheffchen

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klusou



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17 Juli 2014 18:02 #92736 von klusou
Hm,

das kann ja nur auf den teil abspielen:

"die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat"

Ist das automatisch gegeben ?
5 Spritzen
4 mal Messen

Körperliche Beweglichkeit ? Was soll das denn heißen ?

Also Sportlich ist die Junge Dame fit
Natürlich ist ihre körperliche Beweglichkeit in sofern eingeschränkt das sie Planen muss für alle Eventualitäten.
Das ist natürlich teil der anerkannten "Hilflosigkeit"

Gibt es da keine fertige Argumentierung die anerkannt ist ?

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