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Schwerbehinderungsgrad
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Schwerbehinderungsgrad
06 Juli 2014 22:00 - 06 Juli 2014 22:23Mein Sohn hat seit dem 19.12.13 Diabetes und wir haben im Februar einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Es wurden "nur" 40 % gegeben, ein Wiederspruch wurde abgelehnt. Ich habe hier gelesen das andere Kinder 50 % bekommen haben. Woran liegt das? Sollten wir Klage dagegen einreichen?
Im voraus schonmal vielen Dank für Antworten.
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Re: Schwerbehinderungsgrad
06 Juli 2014 22:27Ja ihr solltet klagen. Wir haben die 50% auch erst im Klageverfahren bekommen.
Es gab aber kein Urteil. Das Versorgungsamt hat nach Klageeinreichung anerkannt.
Man muss leider um alles kämpfen.
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Re: Schwerbehinderungsgrad
07 Juli 2014 06:35Bevor man einen Klageweg eingeht habe ich nochmal eine Frage: Welchen Vorteil hat man bei 50 % ? Einen Steuervorteil hat man ja schon durch das H , welches man für unter 16jährige bekommt.
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Re: Schwerbehinderungsgrad
07 Juli 2014 07:44 - 07 Juli 2014 07:45Ich bin schon glücklich mit 400 Euro Fahrkartenersparnis pro Jahr.
Schau mal hier: www.diabeteskinder-typ1.de/seite2_typ1/p...taatliche_Hilfen.pdf
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Re: Schwerbehinderungsgrad
07 Juli 2014 15:49wir haben 60% bekommen. Das hängt auch davon ab, was der Arzt schreibt, die Tagebücher Moritz hatte in der Zeit zwei fette Bronchitiden, die haben viele Schwankungen gemacht;-(, wohl gelegentlich von Vorteil!) und wir haben vom Allergologen noch was hinzugefügt wegen seiner vielen Bronchitiden.
Allerdings ist Moritz auch erst sechs. vielleicht macht das auch was aus...
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Re: Schwerbehinderungsgrad
09 Juli 2014 12:37wir haben seit Jahren 50% und das Merkmal: H erhalten.
Das hilft hier und da mal, beim Eintritt oder bei der Steuer so kann man eine
Pauschale absetzen von ca. 2.000€/Jahr.
Da wir eh nie darüber hinaus kommen
kann man sich so das ganze Belege sammeln sparen.Mit einer zusätzlichen "Freimarke" (kostenlos) fährt mein Sohn noch kostenlos Bus und Bahn (nur Nahverkehr). Eine KFZ Befreiung haben wir nicht beantragt, da dann mein Sohn ja immer mitfahren müsste und das ist ja nicht oft der Fall und wenn man ohne ihn fährt gibt's nur Probleme.
Silas ist jetzt 11J., wie wir in Zukunft mit dem Ausweis umgehen weiß ich noch nicht, Stichwort Führerschein z.B.
Grüße und viele Gute werte
Stephan
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Re: Schwerbehinderungsgrad
09 Juli 2014 19:22Die Vorteile wegen des Personennahverkehrs bekommt man nur bei 50% und dem Merkzeichen H.
Das Merkzeichen H fällt meistens mit 16 Jahren weg. Dann gelten die Kinder nicht mehr als hilflos, sondern sind normalerweise so reif, dass sie ihren Diabetes alleine managen können.
Mit 16 Jahren wird nur der Status neu überprüft.
Den Ausweis einfach wieder abgeben kann man nicht.
Wir hatten auch erst mit der ICT (und Pens) 40% und das Merkzeichen H. Die 50% bekam sie dann bei der Überprüfung mit 16, da sie dann mittlerweile eine Pumpe hatte.
Bei der Befreiung der KFZ Steuer muss der Behinderte der KFZ Halter sein.
Beim Zusatzmerkmal H stehen einem Steuerermäßigungen bis zu 3700,-€ zu. Für einen GdB von 40% 430€ und bei 50% 570 €.
Es kann eine Haushaltshilfe geltend gemacht werden, so kann das zu versteuernded Einkommen der Eltern bis zu 5228,-€ gesenkt werden.
Bei täglich mindestens vier Insulininjektionen, und die Anpassung der Insulindosis an den Blutzucker, Dokumentation der BZ Messungen und erhebliche Einschnitte in der Lebensführung erhält man normalerweise den GdB von 50.
Beim Führerschein muss man Diabetes angeben, wenn danach gefragt wird, unabhängig davon, ob man einen SBAusweis hat oder nicht.
Gruß Vera
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Re: Schwerbehinderungsgrad
09 Juli 2014 20:19Passt jetzt nur ansatzweise zum Thema, ist aber vielleicht doch für den einen oder anderen - der ggf. wie wir Urlaub an der Ostsee machen wird - interessant:
Moritz hat ebenfalls Merkzeichen H bei 50%, so dass ich mich eben wirklich gefreut habe, als ich auf der Homepage vom Hansapark/Sierksdorf die Eintrittspreise für "Besucher mit Handicap" gelesen habe:
bei 50 % und Merkzeichen B ODER H hat der Besucher FREIEN EINTRITT,
Begleitpersonen zahlen bei 50% und Merkzeichen B ODER H 26,00 EUR statt 32,00EUR.
Für Moritz(9 Jahre) müssten wir ohne den Ausweis sonst immerhin schon 26,00 EUR zahlen.
D.h, wir nehmen nicht ganz so viel Verpflegung mit und gönnen uns dann dort den Luxus, auch mal völlig überteuert zu essen. Kommt ihm ja auch zugute, wenn er sich etwas "Leckeres" kaufen kann
LG Alex
Insulin Novorapid, Medtronic G780 (seit 05/2022); CGM (seit Nov 2017)
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Re: Schwerbehinderungsgrad
10 Juli 2014 13:09M. M. nach ist 40 % eigentlich ideal! Durch das Merkzeichen H hast du alle steuerlichen Vorteile, ohne eine SBH-Ausweis zu haben. Man könnte sich gleichstellen lassen, aber eigentlich fällt alles unter 50 % unter den Tisch.
Wir haben 40 % und das H ist dieses Jahr nun weggefallen. Aber meine Tochter hat damals geheult wie ein Schlosshund und verkündet, sie wird auf gar keinen Fall mit einem SBH-Ausweis Bus fahren - dann könnte ich ihr auch gleich einen roten Pfeil auf den Kopf machen. Für uns war das Grund genug, nichts weiter zu unternehmen. Meine Tochter möchte unter allen Umständen "normal" sein. Und auch ich bin der Meinung, man kann nicht in allen Bereichen dafür kämpfen, dass unsere Kinder alles können, alles mitmachen dürfen ... und auf der anderen Seite dann selbst sagen, sie sind aber schwerbehindert!
Ich stehe mit dieser Meinung meist alleine da. Meine Tochter soll aber später selbst entscheiden, ob sie schwerbehindert sein möchte (und die Vorteile nutzen möchte) oder nicht. Wir hatten mit 40 % und H eine großzügige Steuerersparnis und damit ist für mich auch gut. Meine Tochter fühlt sich "gesund" und dafür zahle ich gern alle Eintritte und Busfahrkarten dieser Welt!
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