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Herabstufung mit 16 von 50 auf 40 GdB, ist das ok?

JanaH
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26 Nov. 2013 09:56 #87628 von JanaH
meine Tochter wurde im August 16 Jahre jung, und nun bekamen wir einen Brief vom Versorgungsamt, das ab Januar 2014 eine Herabsetzung erfolgen soll um 10%. Ist man vielleicht der Ansicht ab 16 wird's besser? Ich hab eher das Gefühl es wird von Jahr zu Jahr schwieriger. Von null Bock- Stimmung und nicht messen wollen, und so weiter. Es ist ein blödes Alter für Eltern :(
Muss ich den Bescheid so hinnehmen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

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Tigerflocke
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26 Nov. 2013 10:59 #87633 von Tigerflocke
Hallo,
auf jeden Fall Wiederspruch einlegen!!!
Sie probieren immer wieder erstmal alles abzulehnen, in der Hoffnung das die Patienten das so hinnehmen.

Die 50% stehen, meines Wissens jedem Diabetiker zu der mind. 4-5 mal am Tag Insulin spritzt. Und das ist bei T1 ja immer der Fall.

Wir haben das Problem das sie uns nun das H aberkennen wollen.
Auch dagegen versuchen wir Wiederspruch einzulegen.
Würden es gerne noch mind. 2 Jahre behalten.
Zumal ich auch der Meinung bin, das gerade in der Pubertät alles schwierig ist.

Grüßchen
Tigerflocke

Ich bin nicht gestört!!!
Ich bin Verhaltensoriginell.
;o)
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Juli
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04 Dez. 2013 15:01 #87749 von Juli
Ganz so ist es nicht ... es muss auch eine "erhebliche Beeinträchtigung der Lebensführung" nachgewiesen werden. Aber auch das kann man ja durch Tagebuchdokumentationen mit Kontrollmessungen, etc. gut nachweisen. Also die 50 % solltet ihr eigentlich durch bekommen.

Herunter setzen geht aber meiner Meinung nach nicht, wenn sie schon mal 50 % anerkannt haben. Denn wie du sagst: Das verschwindet ja nicht und es wird mit 16 erst recht nicht besser. ;)
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Juli
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04 Dez. 2013 15:02 #87750 von Juli
PS: Trotzdem würde ich da ein wenig aufpassen. Jetzt ist dein Kind 16 und du pochst auf 50 % und besondere Einschränkungen. Mit 17 will es vielleicht seinen Führerschein machen ... und dann pochst du auf keine Einschränkungen im Straßenverkehr?!? Ist für mich immer ein sehr zweischneidiges Schwert und ich weiß oft auch nicht, was da richtig ist.

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Frankenstein
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04 Dez. 2013 23:07 #87760 von Frankenstein
Zum Tehma führerschein kann ich nur sagen. Man muss es nicht angeben. Man kann da einfach ankreuzen das du gesund bist und die dürfen dagegen nichts sagen. Wenn dunes angibst gib es soweit ich es weiß. Das du alle 2 Jahre ein Attest vom Arzt brauchst. Ich habe es nicht angegeben. Wenn es allerdings zu einem Unfall kommt wo der Diabetes ins Spiel gebracht wird steht es dann drin.
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Wenke
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06 Dez. 2013 13:33 #87793 von Wenke

Frankenstein schrieb: Zum Tehma führerschein kann ich nur sagen. Man muss es nicht angeben. Man kann da einfach ankreuzen das du gesund bist und die dürfen dagegen nichts sagen. Wenn dunes angibst gib es soweit ich es weiß. Das du alle 2 Jahre ein Attest vom Arzt brauchst. Ich habe es nicht angegeben. Wenn es allerdings zu einem Unfall kommt wo der Diabetes ins Spiel gebracht wird steht es dann drin.


Hallo Dennis,

wo hast du das her, dass man es nicht angebeben muss?

Soviel ich weiß, muss man beim Führerschein schon wahrheitsgemäß antworten. Allerdings sind die Fragen, die man beantworten muss in jeder Kommune ein bisschen anders.
Je nach Formulierung der Frage, kann es dann Auslegungssache sein, was man angeben muss und was nicht. Ich musste 1993 explizit erklären, dass ich keinen Diabetes (und noch ein paar andere Krankheiten auch nicht) habe.

Ja und was dann passiert, ist auch überall anders. In manchen Kommunen passiert gar nichts, anderswo muss man einmalig zur Untersuchung und wieder anderswo leider in regelmäßigen Abständen.

Trotzdem würde ich auch auf 50% pochen. Die Einschränkungen bei Diabetes haben erstmal nicht viel mit dem Führersein zu tun. Auch Menschen mit GDB 100 dürfen Autofahren.

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
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JanaH
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09 Dez. 2013 14:57 #87889 von JanaH
Vielen Dank für eure Antworten. Wir haben einen Widerspruch eingelegt. Aber das Versorgungsamt will das letzte Tagebuch haben. nun führt sie wieder ihr Buch. Zum Führerschein will sie ihr DM nicht angeben, weil ein Bekannter ihr abgeraten hat. Er muss regelmäßig zur Kontrolle und findet die Gebühren extrem hoch. Und da er finanziell das schlecht tragen kann, findet er es als Schikane.
Ältere Leute mit DM müssen auch nicht zur Kontrolle.
Allen eine schöne Vorweihnachtszeit.

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Juli
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09 Dez. 2013 17:28 #87895 von Juli
Uuuhhhh ... achtung: Bei einer offiziellen Behörde - und das ist die Führerscheinbehörde - muss man das sehr wohl wahrheitsgemäß angeben. Ansonsten kann das im schlimmsten Fall dazu führen, dass dein Kind im Nachhinein den Führerschein wieder aberkannt bekommt. Klar - wo kein Kläger, da kein Richter und wenn alles ruhig läuft, alles gut. Aber der Teufel ist ein Eichhörnchen und wer weiß das schon. Strittig ist, ob die Behörde eine solche Frage überhaupt stellen darf. Aber wenn sie sie stellt, dann ist sie wahrheitsgemäß zu beantworten - anders als im Vorstellungsgespräch.

Noch ist es so, dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, aber die seien wohl gerade dran, das zu vereinheitlichen. Bei uns ist das zwischenzeitlich wohl so strief, dass ich von Fällen weiß, wo bei einem Hba1c von 7,5 kein positives Gutachten erstellt wurde. Das ist natürlich völlig kontraproduktiv, denn wir wollen doch die Hypos beim Autofahren gerade vermeiden! Alles sehr unschön gerade und ich weiß ehrlich gesagt auch noch nicht, ob wir das angeben werden oder nicht ... aber wir haben noch 1,5 Jahre Zeit.
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