50% schon wieder abgelehnt...kann jemand helfen?
andreanan
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29 Mai 2013 19:01 #82526
von andreanan
50% schon wieder abgelehnt...kann jemand helfen? wurde erstellt von andreanan
Hallo Ihr Lieben,
ich benötige mal Ratschläge zum Thema Schwerbehindertenausweis. Mein Sohn Marvin (13) DM seit dem 3. Lebensjahr hat damals auch nach Widerspruch nur 40% und Hilflosigkeit anerkannt bekommen.
Vor einigen Monaten bekam ich nun ein Schreiben zwecks Neufeststellung und habe die 50% wieder beantragt, da Marvin ja inzwischen das meiste selbst managen muss und wir außerdem auf Novorapid und Lantus umgestellt haben und somit mehr Injektionen und Berechnungen anfallen als es mit Actrapid war. Natürlich wurden die 50% wieder abgelehnt und nach Widerspruch bekam ich heute nun WIEDER eine Ablehnung und bin entsprechend enttäuscht...Sie begründen es damit dass keine Verschlechterung zu erkennen sei und der tägliche Aufwand der Krankheit entspricht. Sein Arzt meinte nur zu mir: "Da haben wir keine Chance vor Gericht"
Was meint ihr, lohnt es vor Gericht zu ziehen und welche Chancen haben wir? Wir wohnen in Sachsen Anhalt. Danke schon mal für mögliche Ratschläge
ich benötige mal Ratschläge zum Thema Schwerbehindertenausweis. Mein Sohn Marvin (13) DM seit dem 3. Lebensjahr hat damals auch nach Widerspruch nur 40% und Hilflosigkeit anerkannt bekommen.
Vor einigen Monaten bekam ich nun ein Schreiben zwecks Neufeststellung und habe die 50% wieder beantragt, da Marvin ja inzwischen das meiste selbst managen muss und wir außerdem auf Novorapid und Lantus umgestellt haben und somit mehr Injektionen und Berechnungen anfallen als es mit Actrapid war. Natürlich wurden die 50% wieder abgelehnt und nach Widerspruch bekam ich heute nun WIEDER eine Ablehnung und bin entsprechend enttäuscht...Sie begründen es damit dass keine Verschlechterung zu erkennen sei und der tägliche Aufwand der Krankheit entspricht. Sein Arzt meinte nur zu mir: "Da haben wir keine Chance vor Gericht"
Was meint ihr, lohnt es vor Gericht zu ziehen und welche Chancen haben wir? Wir wohnen in Sachsen Anhalt. Danke schon mal für mögliche Ratschläge
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Wenke
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29 Mai 2013 19:16 - 29 Mai 2013 21:13 #82528
von Wenke
Das halte ich eigentlich beides für Quatsch.
Was ist denn das für eine Begründung?! "Der Aufwand entspricht der Krankheit"?
Da können sie auch einen Querschnittgelähmten der im Rollstuhl sitzt, die Schwerbehinderung ablehnen, weil es bei Querschnittlähmung ja normal ist im Rollstuhl zu sitzen, also kein ungewöhnlicher Aufwand.
Und dass ihr keine Chance habt, denke ich auch nicht (gerade weil die Begründung so hanebüchen ist). Euer Arzt möchte vermutlich nicht so gern, dass ihr vor Gericht zieht, weil das für ihn dann auch Aufwand bedeutet. Er müsste sicher das ein oder andere Gutachten schreiben und könnte auch als Zeuge geladen werden.
Wenn ihr die 50% wollt, würde ich es mit einer Klage versuchen.
Viel Glück!
LG Heike
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
Wenke antwortete auf 50% schon wieder abgelehnt...kann jemand helfen?
andreanan schrieb: H...Sie begründen es damit dass keine Verschlechterung zu erkennen sei und der tägliche Aufwand der Krankheit entspricht. Sein Arzt meinte nur zu mir: "Da haben wir keine Chance vor Gericht"
Das halte ich eigentlich beides für Quatsch.
Was ist denn das für eine Begründung?! "Der Aufwand entspricht der Krankheit"?
Da können sie auch einen Querschnittgelähmten der im Rollstuhl sitzt, die Schwerbehinderung ablehnen, weil es bei Querschnittlähmung ja normal ist im Rollstuhl zu sitzen, also kein ungewöhnlicher Aufwand.
Und dass ihr keine Chance habt, denke ich auch nicht (gerade weil die Begründung so hanebüchen ist). Euer Arzt möchte vermutlich nicht so gern, dass ihr vor Gericht zieht, weil das für ihn dann auch Aufwand bedeutet. Er müsste sicher das ein oder andere Gutachten schreiben und könnte auch als Zeuge geladen werden.
Wenn ihr die 50% wollt, würde ich es mit einer Klage versuchen.
Viel Glück!
LG Heike
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
Letzte Änderung: 29 Mai 2013 21:13 von Wenke.
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tonja
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29 Mai 2013 22:07 #82533
von tonja
tonja antwortete auf 50% schon wieder abgelehnt...kann jemand helfen?
Vom Versorgungsamt ist es nur konsequent. Wenn ihr vorher auch nur 40% GdB hattet, warum sollte es jetzt wo er älter ist, mehr sein.
Versucht es doch einfach mit einer Klage. Das Risiko ist doch nicht so hoch.Die Versorgungsämter lassen sich nicht anwaltlich vertreten, so dass ihr auch wenn ihr verliert der Gegenseite keine Kosten erstatten müsst.
Bei uns hat es im letzten Jahr auch erst nach Klage mit den 50% geklappt. Das VA hat nach Klage anerkannt. Es gibt also kein Urteil.
Wichtig ist, dass du darlegt, dass sich dein Sohn mindestens 4 x am Tag in Abhängigkeit von BZ und Nahrungsaufnahme Insulin geben muss.Basal zählt nicht.
Außerdem musst du sehr detailliert darlegen, dass dein Kind durch den DM erheblich beeinträchtigt ist.
Problematisch ist, dass der “normale Therapieaufwand“ Nicht zählt. Es muss mehr an Beeinträchtigung sein.
Es reicht also nicht zu sagen, ich muss mein Essen berechnen und SPRITZEN. Das ist halt die Therapie.
Ihr müsst detailliert herausarbeiten, wie sehr der DM das Leben bestimmt und was alles anders als bei Gesunden ist.
Für meinen Sohn hatte ich u.a. folgende Nachteile herausgestellt:
-nächtliches Messen, kein Durchschlafen
-kein Ferien Lager
-ständige Beaufsichtigung, kein Freiraum
-keine Ferien bei Großeltern
-kein spontanes Essen
-ständiges Kontrollmessen in Schule, Hort, Verein,
Versucht es doch einfach mit einer Klage. Das Risiko ist doch nicht so hoch.Die Versorgungsämter lassen sich nicht anwaltlich vertreten, so dass ihr auch wenn ihr verliert der Gegenseite keine Kosten erstatten müsst.
Bei uns hat es im letzten Jahr auch erst nach Klage mit den 50% geklappt. Das VA hat nach Klage anerkannt. Es gibt also kein Urteil.
Wichtig ist, dass du darlegt, dass sich dein Sohn mindestens 4 x am Tag in Abhängigkeit von BZ und Nahrungsaufnahme Insulin geben muss.Basal zählt nicht.
Außerdem musst du sehr detailliert darlegen, dass dein Kind durch den DM erheblich beeinträchtigt ist.
Problematisch ist, dass der “normale Therapieaufwand“ Nicht zählt. Es muss mehr an Beeinträchtigung sein.
Es reicht also nicht zu sagen, ich muss mein Essen berechnen und SPRITZEN. Das ist halt die Therapie.
Ihr müsst detailliert herausarbeiten, wie sehr der DM das Leben bestimmt und was alles anders als bei Gesunden ist.
Für meinen Sohn hatte ich u.a. folgende Nachteile herausgestellt:
-nächtliches Messen, kein Durchschlafen
-kein Ferien Lager
-ständige Beaufsichtigung, kein Freiraum
-keine Ferien bei Großeltern
-kein spontanes Essen
-ständiges Kontrollmessen in Schule, Hort, Verein,
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Mssn69
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29 Mai 2013 23:04 - 29 Mai 2013 23:07 #82536
von Mssn69
Mssn69 antwortete auf ...kann jemand helfen?
Wieso gibt es nur solche, die das ablehnen ?
Ich will jetzt nicht das Versorgungsamt beleidigen, aber :
"Die haben doch auch keine Ahnung von Typ 1 Diabetes" =bezieht sich auf euer Versorgungsamt .
Habt ihr auch angegeben, dass ihr am meisten spritzt (waren glaube ich ab 4 mal pro Tag ) ?
Unter folgendem Link kann man auch eine Tabelle hierzu einsehen :
www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Di...behinderung-163.html
Demnach dürfte es auch keine Probleme mit der Schwerbehinderung ab 16 Jahren geben ....
Ich würde mich auch Wenke anschließen und es "mit einer Klage versuchen" ...
Ich will jetzt nicht das Versorgungsamt beleidigen, aber :
"Die haben doch auch keine Ahnung von Typ 1 Diabetes" =bezieht sich auf euer Versorgungsamt .
Habt ihr auch angegeben, dass ihr am meisten spritzt (waren glaube ich ab 4 mal pro Tag ) ?
Unter folgendem Link kann man auch eine Tabelle hierzu einsehen :
www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Di...behinderung-163.html
Demnach dürfte es auch keine Probleme mit der Schwerbehinderung ab 16 Jahren geben ....
Ich würde mich auch Wenke anschließen und es "mit einer Klage versuchen" ...
Letzte Änderung: 29 Mai 2013 23:07 von Mssn69.
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andreanan
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30 Mai 2013 08:56 #82539
von andreanan
andreanan antwortete auf ...kann jemand helfen?
Guten Morgen
eigentlich hatte ich dem Amt alle Einschränkungen (meines Wissens nach) detailliert schriftlich erklärt und auch die Injektionen. Die Erhöhung des GdB habe ich damit begründet dass die 40% ja anerkannt wurden als Marvin 3 war und komplett durch mich versorgt wurde und jetzt mit 13 (fast) alles selbst managen muss (ein bisschen übertrieben natürlich, bei vielen Sachen helfe ich ihm immer noch).
Ich habe nun mal auf den alten Bescheid geschaut, der läuft zum 16. Lebensjahr ab. Wie läuft das denn dann weiter, muss ich dann sowieso alles neu beantragen? Dann überlege ich ernsthaft ob ich mir eine Klage antue Ich bin auch innerlich noch hin und her gerissen ob ihm der Schwerbehindertenausweis später bei der Lehrstellensuche vielleicht eher im Wege steht als nutzt...hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht?
LG und einen schönen Tag euch allen
eigentlich hatte ich dem Amt alle Einschränkungen (meines Wissens nach) detailliert schriftlich erklärt und auch die Injektionen. Die Erhöhung des GdB habe ich damit begründet dass die 40% ja anerkannt wurden als Marvin 3 war und komplett durch mich versorgt wurde und jetzt mit 13 (fast) alles selbst managen muss (ein bisschen übertrieben natürlich, bei vielen Sachen helfe ich ihm immer noch).
Ich habe nun mal auf den alten Bescheid geschaut, der läuft zum 16. Lebensjahr ab. Wie läuft das denn dann weiter, muss ich dann sowieso alles neu beantragen? Dann überlege ich ernsthaft ob ich mir eine Klage antue Ich bin auch innerlich noch hin und her gerissen ob ihm der Schwerbehindertenausweis später bei der Lehrstellensuche vielleicht eher im Wege steht als nutzt...hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht?
LG und einen schönen Tag euch allen
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30 Mai 2013 09:19 #82540
von andreanan
andreanan antwortete auf ...kann jemand helfen?
Und noch eine Frage, wieso bekommt er dann ausgerechnet mit 16 die 50% und ist das sicher?
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