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Schwerbehindertenausweis wie lange gültig?

stern72
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08 Mai 2013 18:25 #81921 von stern72
Schwerbehindertenausweis wie lange gültig? wurde erstellt von stern72
Hallo!

Ich möchte mich ganz kurz vorstellen, wir sind jetzt auch seit Anfang Januar diesen Jahres dabei.Mein Sohn, 7 Jahre ist von mir mit Verdacht auf Harnwegsinfekt zum Kinderarzt geschleppt worden, weil wir wegen seiner Schwester eh grad da waren, tja, und da war die Sache schnell klar. Nach dem ersten Schock sind wir eigentlich ganz gut in den Alltag zurückgekehrt.

Ich habe auch ziemlich zügig einen Antrag auf Feststellung des Grades der Schwerbehinderung gestellt. Bei der Sozialberatung und beim VdK sagte man uns, dass wahrscheinlich 40 % oder so und Kennbuchstabe H rauskommt.

Ich wollte den Antrag zuerst nicht stellen, weil ich mich so schwer getan habe, dass mein Kind jetzt unter der Kategorie "behindert" läuft. Ausserdem hatte ich Angst, dass er später mit Schwerbehindertenausweis Probleme bei der Arbeitssuche bekommt. Naja, letztendlich habe ich mich dann überwunden und den Antrag gestellt, u. a. auch deshalb, weil ich davon ausgegangen bin, dass mein Sohn mit 40 % ohnehin keinen Ausweis bekommt, wir aber wohl die Steuervorteile und ich gehört hatte, dass der Ausweis nur befristet bis zum 18. Lebensjahr gültig ist und er dann selbst entscheiden kann, ob er das möchte oder nicht.
So. Lange Vorrede, heute kommt der Brief vom Versorgungsamt und als erstes fällt mir der Ausweis entgegen. Dahinter der Bescheid, dass er 50 % bekommen hat und H.
Irgendwie kam mir natürlich die ganze Behinderungsgeschichte wieder hoch. Wie auch immer, es hat ja natürlich viele Vorteile. Aber dennoch würde ich gerne wissen, ob jemand weiss, ob der Ausweis bis 18 Jahre begrenzt ist, oder sozusagen für immer?

Ich weiss, dass viele hart kämpfen müssen beim Versorgungsamt für jede Prozentstufe, deswegen erscheint mein Problem für manchen bestimmt blöd, ich weiss. Es fällt mir einfach schwer, dass man so hart für die Normalität des Kindes kämpft und dann so "kategorisiert" wir. Bin halt doch noch nicht so lange dabei.

Vielen Dank für eine Antwort.

Grüsse Antje

Antje mit F. *06/2005; Diabetes seit 01/2013; Animas Vibe mit Novorapid

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Wenke
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08 Mai 2013 21:02 #81924 von Wenke
Hallo Antje,

da Typ-1-Diabetes eine Krankheit ist, die bisher definitiv unheilbar ist, bleibt auch die (Schwer)behinderteneigenschaft bestehen. Es ist aber wohl möglich später mal eine Herunterstufung aus GdB 40 zu beantragen. Habe schon von Leuten gehört, die es so gemacht haben.

Probleme bei der Arbeitssuche sind aber eigentlich nicht zu befürchten. Man muss eine Schwerbehinderung nicht angeben, außer wenn der Diabetes für den Beruf von Bedeutung ist. Aber dann müsste er auch ohne Schwerbehindertenausweis angegeben werden.

Ich sage immer: behindert ist man nicht, behindert wird man! Und mein Sohn wird nicht durch diesen Ausweis behindert, (manchmal aber durch seine Mitmenschen).

LG Heike

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
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stern72
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08 Mai 2013 21:32 #81927 von stern72
Liebe Heike!

Vielen Dank für deine Antwort. Das hat mich wirklich aufgemuntert! Dank dir!

LG Antje

Antje mit F. *06/2005; Diabetes seit 01/2013; Animas Vibe mit Novorapid

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Eileen
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10 Mai 2013 15:30 #81952 von Eileen
Ich bin nun fast 19 und bin zu 50% 'Behindert' und mein Ausweis ist bis 2017 Gültig =)

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Wenke
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10 Mai 2013 15:51 #81954 von Wenke

Leen schrieb: Ich bin nun fast 19 und bin zu 50% 'Behindert' und mein Ausweis ist bis 2017 Gültig =)


Ja, aber 2017 wird nur dieses Dokument (also der Ausweis) ungültig und die musst einen neuen beantragen. Aber auch wenn du das nicht tust, bist du in den Akten noch als schwerbehindert geführt.

Aber ob mit oder ohne Ausweis, es steht in den Akten, es wird nicht am Rathaus angeschlagen. :)

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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Eileen
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10 Mai 2013 17:27 #81955 von Eileen
Ich weiß. Mein Ausweis musste ich verlängern dieses Jahr. Habe 4 Jahre verlängerung bekommen!

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