Hallo Susu,
ich glaube mich zu erinnern, dass man da etwas ankreuzen konnte auf dem Antrag, ob man wünscht, dass der Schwerbehindertenstatus rückwirkend ab Eintritt der Schwerbehinderung anerkannt wird.
Wir hatten die Diagnose im November 2010. Ich weiß nicht mehr ganz genau, wann wir den Antrag gestellt haben, bin mir aber sicher, dass es noch im Jahre 2010 war, weil ich irgendwann Ende Januar oder Anfang Februar 2011 dachte "Allmählich könnte mal eine Antwort kommen, Weihnachten und Neujahr gehen so langsam als Entschuldigung für die lahme Bearbeitung nicht mehr durch. Jedenfalls erinnere ich mich genau an die Sache mit der rückwirkenden Anerkennung, weil mich die Diabetologin extra darauf hingewiesen hat.
Musstet ihr auch so etwas ankreuzen und habt es vielleicht übersehen? Oder das Versorungsamt hat es übersehen? (Ämter sind nach meinen Erfahrungen ganz groß im Übersehen, man könnte sagen, sie haben das Übersehen erfunden!)
Ich würde auch, wie Cordula es empfielt mal anrufen und nachfragen. Solltet ihr Widerspruch einlegen müssen, werden sie es dir sagen.
LG Heike
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
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