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Anspruch auf einen Sitzplatz ...

Mssn69
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Anspruch auf einen Sitzplatz ...

08 Mai 2012 13:18 - 08 Mai 2012 13:25
#68556
Hallo ,

vor kurzem haben wir einen Schwerbehindertenausweis ( 50 ) mit Merkzeichen H erhalten .

Nun habe ich folgende Frage(n) :

1. : - Hat man in einem Bus Anspruch auf einen Sitzplatz ?
Wenn ja , wo und wie ? Einfach die , die dort sitzen freundlich bitten frei zu machen ? oder beim Busfahrer ? Braucht man das Original ? Oder reicht eine kopie ( farblich) ?

Wäre schön , wenn jemand von euch damit schon Erfahrung gemacht hat .

2. : - Was bedeutet es , wenn auf dem Merkzeichen B viele X-e sind ( ganze spalte ) ?

Vielen Dank und

Mit freundlich Grüßen Mssn69
Letzte Änderung: 08 Mai 2012 13:25 von Mssn69.

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Re: Aw: Anspruch auf einen Sitzplatz ...

08 Mai 2012 14:13 - 08 Mai 2012 14:20
#68557
Hallo Maximilian,

weshalb sollst du denn einen Anspruch auf einen Sitzplatz haben. Bist du denn gehbehindert?
Selbstverständlich haben Diabetiker, die nicht gleichzeitig das Merkzeichen G für Gehbehindert haben, KEINEN ANSPRUCH auf einen Sitzplatz.

Die vielen XX beim B bedeuten, das du offensichtlich nicht blind bist.

Viele Grüße
Michael Bertsch
webmaster@Diabetes-Kids.de
www.diabetes-kids.com
Letzte Änderung: 08 Mai 2012 14:20 von WebAdmin.
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Mssn69
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Re: Aw: Anspruch auf einen Sitzplatz ...

08 Mai 2012 15:55
#68560
Ich dachte nur ,

zwecks der Unterzuckerungsgefahr , die ja überall ( auch im Bus )besteht .

Als Benachteiligung dafür [ ... ] , dass ich Insulin spritze und im Bus umfallen könnte .!?

Mssn69

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Re: Aw: Anspruch auf einen Sitzplatz ...

09 Mai 2012 09:29
#68580
Hallo

Michael hat recht wenn du kein G hast dann hast du auch keinen Anspruch darauf.Und beim Busfahrer zu sitzen geht auch nicht,denn da sitzt er selbst.Der Ausweis muß im Original und mit Wertmarke sein.Und das X kann auch bedeuten das Du keine Begleitung frei hast und so selbst für dich sorgen kannst.Es ist eine Selbstverständlichkeit wenn es einem nicht gut geht das mann Platz macht.Das hast du ja bestimmt auch so gelernt. ;) Und falls du mal umfallen wirst im Bus ruft mit Sicherheit der Fahrer oder ein Fahrgast sofort den Notarzt.Die Gefahr einer Unterzuckerung besteht überall,deswegen sollte man viel lernen
um das möglichst auszuschliesen.Da muss man sich eben selbst bemühen. :whistle:

Gruß
Elisabeth und Günther
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iffi27
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Re: Aw: Anspruch auf einen Sitzplatz ...

09 Mai 2012 21:52
#68607
Hallo,

einen Anspruch auf einen Sitzplatz für Behinderte haben Personen, die gehbehindert oder außergewöhnlich gehbehindert sind (Merkzeichen: G oder aG).

Unser Sohn hatte G, B und H. Wobei das B für "Begleitung" stand, die dann in der Regel kostenlos mit Öffentlichen Verkehrsmitteln fahren konnte. Mit 16 Jahren wurden die Merkmale nicht mehr anerkannt.

Warum er das "G" hatte, hat sich uns nie erschlossen. Und er hat auch niemals im Bus einen Sitzplatz beansprucht. Bei einer Unterzuckerung kann er ja auch woanders im Bus sitzen und muss dafür nicht den Behindertenplatz für Gehbehinderte blockieren ;-)

Besser ist es natürlich, im Bus gar keine Unterzuckerung zu erleiden.

Liebe Grüße
Steffi
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Lena DM 08
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Re: Aw: Anspruch auf einen Sitzplatz ...

10 Mai 2012 15:19 - 10 Mai 2012 15:20
#68643
Hallo
Da ich sehr viel in meinem Beruf mit den Ausweisen zu tun habe weiss ich eben was damit geht und was nicht.
Lg
Letzte Änderung: 10 Mai 2012 15:20 von Lena DM 08.
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