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SBA bei Diabetes und Zöliakie und Frage zu Pflgeld

pumpentasche.de
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22 Okt. 2010 14:29 #42835 von pumpentasche.de
SBA bei Diabetes und Zöliakie und Frage zu Pflgeld wurde erstellt von pumpentasche.de
Ich denke es passt ganz gut hier her. Habe jetzt auch schon gegoogelt und hier gelesen aber nichts für mich passendes gefunden. Für den Diabtes ist der SBA auf 50% beantragt. Wenn eine Zöliakie dazu kommt erhöht sich dieser dann auf 70%?? Habe nämlich gestern gelesen das man bei Zö. auch 20 oder gar 30 % bekommt.

Ich hoffe das das Ergebnis neg. wird aber informiert zu sein kann ja vorab nicht schaden.

Pflegegeldantrag: Ich wollte in den nächsten Tagen bei der DAK anrufen und einen Antrag zuschicken lassen. Nun habe ich ja gestern erfahren, das er eventuell auch noch Zö hat. Würdet ihr warten falls die Zöliakie sich bestätigt und lieber danach einen stellen?? Damit steigt ja der Pflegebedarf denke ich, habe aber auch keine Ahnung ob die Zö. beim Pflegebedarf relevant ist? Habe ja auch keine Ahnung wie der MDK so reagiert, habe da schon die diversesten Sachen gelesen. :unsure:

Bin also gespannt auf Antworten, von Menschen denen es ebenso geht.

Viele Grüße Andrea

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Gottwalt
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22 Okt. 2010 14:40 #42837 von Gottwalt
Hallo Andrea,

inwieweit die Grade addiert werden hängt davon ab, ob sie voneinander unabhängige Behinderungen darstellen. Da sowohl bei der Zöliakie als auch beim Diabetes eine Behinderung in der kontrollierten Nahrungsaufnahme besteht denke ich nicht, daß die komplett addiert werden, sondern würde eher davon ausgehen, daß im Bescheid z. B. 30 für die Zöliakie und 50 für den Diabetes, gesamt aber 60 anerkannt werden.

Zum Pflegegeldantrag: Die Bearbeitung dauert ja (zumindest war das bei uns so) relativ lange. Bis da wirklich ein Gutachter zu Euch nach hause kommt sollte wohl die Zöliakie-Diagnostik abgeschlossen sein. Allerdings gehe ich auch da nicht davon aus, daß aufgrund der Zöliakie erheblicher zusätzlicher Grundpflegeaufwand besteht. Die Haupt"arbeit" bei Zöliakie ist ja (zumindest bei unserem Kleinen) die konsequente Kontrolle der Nahrungsaufnahme, und die Zubereitung ohne Kontakt mit glutenhaltiger Nahrung (also z. B. eigenes Brotschneidebrett).

Generell ist der Pflegegeldantrag bei kleinen Kindern problematisch, da hier häufig argumentiert wird, daß der Grundpflegebedarf sich nicht wesentlich vom sowieso noch altersgemäß hohen Grundpflegebedarf kleiner Kinder unterscheidet. Wir waren mit dem Pflegegeldantrag erfolgreich weil wir geltend machen konnten, daß S... sich eigentlich selbst aus- und ankleiden kann, sich aber aus Angst, den Katheter zu reißen, einfach nicht traut. Und dies auch beim Toilettengang. Kleine Kinder benötigen aber grundsätzlich Hilfe beim Aus- und Ankleiden, hier wäre z. B. höchstens der Mehraufwand durch Kanüle, Katheter und Verstauen der Pumpe zu berücksichtigen. Die gesamte Behandlungspflege (also messen, bolen etc.) wird ja leider überhaupt nicht berücksichtigt, da sie nicht zur Grundpflege gehört.

Lieben Gruß

Gottwalt

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pumpentasche.de
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25 Okt. 2010 20:07 #43024 von pumpentasche.de
Danke Gottwalt das hilft mir doch schon etwas weiter. Wir haben das eigentlich schon abgeschrieben, aber man kann es ja dennoch versuchen. Hier in der Klinik gibt es 250 Kinder mit Diabetes davon haben 4 oder 5 die Pflegestufe 1. Da kann man sich ja ausrechnen welche Chancen man hat.

Meine Sozialarbeiterin meinte ich solle ruhig mal Tränen fließen lassen, manch einem hätte das schon geholfen. :blush: Na mal gucken was da noch auf uns zu kommt.

VG Andrea

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