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Termin beim Landessozialgericht steht an !!!

engelchen2812
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12 Sep. 2010 23:31 #41227 von engelchen2812
Termin beim Landessozialgericht steht an !!! wurde erstellt von engelchen2812
Hallo,
nun ist es bald soweit. Der Termin beim Landessozialgericht steht fest. Am 29. Oktober um 12 Uhr. Nächste Woche (20.10.) kommt wieder einmal ein Gutachter vorbei um sich die Pflegebedürftigkeit hier vor Ort anzugucken. Bestimmt hat der die gleiche Sprüche auf Lager wie der vorherige. Bin etwas deprimiert deswegen. Aber nun bin ich schon bis hier gegangen. Jetzt geb ich nicht auf. Habe diese Woche noch mal angefangen ein Pflegetagebuch zu führen. Wenn hier jemand von den Klageerprobten noch ein paar hilfreiche Tips hätte wäre ich sehr dankbar. Man ist ja doch immer etwas emotional wenn es um die eigenen Kinder geht. Was nicht immer hilfreich ist. Hier zählen ja nur die trockenen Fakten.
Ich bin auf alle Fälle schon mal gespannt. Vor dem Prozess beim Sozialgericht war ich noch voll guter Dinge. Das sieht jetzt leider anders aus. Nach den schlechter Erfahrungen dort bin ich auf das übelste eingestellt. Aber immerhin wird verhandelt. Das hab ich ja auch schon anders gelesen. Also vielleicht doch ne klitzeklein Chance.

LG von Manu

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Mic69
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13 Sep. 2010 10:10 #41232 von Mic69
Hi Manu,

wir haben in der Verhandlung gegen die DAK damals die Klage gewonnen, weil das Gericht einen gerichtlichen Gutachter mit einem "neutralen" Gutachten beauftragt hat.

In der Klagebegründung sind wir allerdings konkret darauf eingegangen, dass

1. wir die Gutachter des MDK für befangen halten (Abhängigkeitsverhältnis von den Pflegekassen als Auftraggeber des MDK)und

2. Gutachten anderer Ärzte von den Pflegekassen nicht zur Entscheidung herangezogen werden.

Das Gutachten des Gerichtsgutachters kam zu dem Ergebnis, dass uns die Pflegestufe zusteht und nur auf das Gutachten des Gerichtsarztes hat sich der Richter berufen. Das Erst-, Zweit- und Drittgutachten des MDK lies er völlig unbeachtet.

Ich weiß nicht, ob bei euch ein entsprechendes neutrales Gutachten erstellt wurde. Ansonsten könntet ihr sowas ja noch beantragen. Dauert dann wieder eine Weile, ist aber meiner Meinung nach erfolgversprechend.

Gruß
Mic

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engelchen2812
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13 Sep. 2010 15:48 #41257 von engelchen2812
Hallo Mic,

woher weiss man den was man für einen Gutachter hat? Die erste Tante kam vom MDK. Vor dem Sozialgerichtstermin in Lübeck hatten die einen Gutachter bestellt. Das war ein Arzt aus der Umgebung. Und nun steht in der Ladung vom Landessozialgericht nun wieder ein "Sachverständiger". Diesmal ein Arzt aus Schleswig für Innere Medizin und Psychiatrie. Ich habe heute schon mit einem Rechtsanwalt telefoniert. Und einen Termin nächste Woche Montag vormittag vereinbart. Der war natürlich nicht ganz so begeistert das ich bis hierhin alles alleine gemacht habe. Spruch: eine Mauer die nicht von einem Maurer gebaut wurde kann man eigentlich nur abreissen. Na ja, mal sehen was da nächste Woche bei rauskommt.
Meinst du es handelt sich bei den Ärzten um einen Gerichtsgutachter?

LG Manu

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Gottwalt
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13 Sep. 2010 19:23 #41266 von Gottwalt
Hallo Manu,

ein "Gerichtsgutachter" ist immer ein Gutachter, der vom Gericht bestellt wurde. Ein Gutachter, der vom MDK angestellt oder beauftragt wurde, ist immer ein Parteigutachter (also immer tendenziell einseitig im Sinne des Auftraggebers, der Krankenkasse).

Ist denn der Anwalt ein Fachanwalt für Sozialrecht oder zumindest sehr erfahren in medizinischem Gebiet? Denn das ist unbedingt notwendig, sonst wird das nicht so leicht was.

Lieben Gruß

Gottwalt

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engelchen2812
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13 Sep. 2010 20:07 #41270 von engelchen2812
Hi Gottwalt,
ja es ist ein Fachanwalt für Sozialrecht. Darum war er ja wohl auch nicht so begeistert von meinem bisherigen Tun. Man muss ja als Anwalt lange studieren hat er mir gesagt. Na mal sehen was er zu meiner "Akte" sagt.
Das mit dem Gutachter beruhigt mich ja in gewisser Weise. Obwohl der Typ vor dem Termin in Lübeck auch nicht das berücksichtigt hat was ich ihm gesagt hatte. Habe gerade gestern Abend noch mal sein Gutachten durchgelesen. Schön echt übel was diese Menschen da so von sich geben. Und das Schreiben was unser Diabetologe geschrieben hat wurde von ihm auch null berücksichtigt. Aber der Brüller ist, ich habe auch schon von Gutachtern gelesen die den Angaben der Eltern gefolgt sind. Diese wurden aber vor Gericht von der Gegenseite nicht anerkannt. Man hat sein Gutachten einfach nicht anerkannt! Was hier so alles möglich ist!!! :huh:

LG Manu

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Mic69
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14 Sep. 2010 07:32 #41278 von Mic69
Hi Manu,

zum Thema Rechtsanwalt habe ich eine ganz eigene Meinung. Und das ist nicht die beste...Ich habe mich bzw. meinen Sohn vor dem Sozialgericht selbst vertreten. Mein Vorteil ist aber, dass ich beruflich täglich mit dieser Materie zu tun habe und mich da besser auskenne als mancher Anwalt. "Fachanwalt" ist auch so ein toller Begriff. Kannst ja mal googeln, wie man als RA zu diesem Begriff kommt. Das sagt über die Fähigkeit im Prozeß gar nichts aus!

Zum Gutachter. Es ist so, wie Gottwalt schreibt. Nur wenn dieser vom Gericht beauftragt wurde, handelt es sich um "Gerichtsgutachter". Alle anderen von der Pflegekasse beauftragten Gutachter sind meiner Erfahrung nach nur Wasserträger und Zuarbeiter der Pflegekassen. Es klingt zwar hart, aber so ist es Größtenteils.

Vielleicht kann dich Gottwalt ja "anwaltlich" vertreten. Gottwalt ist ja ziemlich fit auf diesem Gebiet. :laugh:

Also nochmal mein Tipp: Überzeuge den Richter, einen NEUTRALEN Gutachter zu beauftragen. Da sehe ich die größten Chancen.

Viel Erfolg
Gruß
Mic

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Gottwalt
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14 Sep. 2010 10:20 #41279 von Gottwalt
Hallo Mic,

bei Rechtsanwälten gibts gute und schlechte, wie leider in jedem Beruf. Das Problem bei Rechtsanwälten ist, daß diese häufig auch Fälle übernehmen in Rechtsgebieten, von denen sie schlicht keine Ahnung haben, weil sie ja von "Recht" Ahnung haben ...

Bei einem Fachanwalt für Sozialrecht ist wenigstens die Wahrscheinlichkeit höher, daß er mit der Materie schon vertraut ist und die Richter am Sozialgericht kennt. Letzteres kann im Prozeßgeschehen relativ wichtig sein, ist doch die Dynamik so einer Gerichtsverhandlung immer ein ganz eigener Vorgang.

Hallo Manu,

es gibt neben den medizinischen Gutachtern ja auch die Pflegegutachter, diese sind ggf. sogar kompetenter. Denn von Grundpflege haben Ärzte i. A. wenig Ahnung.
Einer dieser Art beriet uns selbst beim Pflegegeld, er ist auch im Internet zu finden ( www.pflegegeldberater.de ). Den würde ich jederzeit wieder hinzuziehen.

Es ist ja so, daß der tatsächliche Pflegeaufwand berücksichtigt werden muß, falls dieser tatsächlich anfällt und benötigt wird. Auch da tun sich medizinische Gutachter teilweise schwer, die nicht wissen, weshalb ein Kind ggf. bei der Körperpflege eine Dreiviertelstunde Assistenz benötigt, weil es einfach auch aufgrund des Diabetes Schwierigkeiten mit seinem eigenen Körper hat und sich deshalb selbst im Wege steht ...

Lieben Gruß

Gottwalt

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engelchen2812
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08 Okt. 2010 21:37 #42295 von engelchen2812
Guten Abend allerseits,

heute kam mit der Post das Gutachten von dem letzen Mensch der hier war. Ich hatte ihn ja hier im Forum angekündigt.
Nun wird es interessant. Alles in allem war das Gutachten schon mal besser als das von dem Herrn vor dem Gerichtstermin beim Sozialgericht in Lübeck. Der hat noch 22 Minuten errechent. MDK damals 15 Minuten. Und nun er ::::: 35 Minuten. Ich weiss reicht noch nicht. Aber wir sind ja auch erst beim Landessozialgericht. Trotzdem möchte ich hier einige doch sehr interessante Aspekte aus seinem Gutachten nennen.

"Ein Portionieren, dass heisst ein Zurechtschneiden von Nahrungsmitteln, z.B. Obst, oder das genaue Bemessen der Menge eines Getränkes ist der Zubereitung der Mahlzeiten zuzurordnen und wird mit durchschnittlich 3 Minuten täglich veranschlagt. Für die Anleitung und Beaufsichtigung bei der Nahrungsaufnahme für die drei Haupt- und zwei Zwischenmahlzeiten durchschnittlich täglich werden 55 Minuten angenommen. Bei der Berücksichtigung eines Hilfebedarfs im Bereich der Ernährung von durchschnittlich 30 Minuten, der auch bei gesunden Kindern mit altersentsprechneder Entwicklung anfällt, verbleiben somit 25 Minuten an zu berücksichtigem Hilfebedarf."



Die weiteren 10 Minuten wurden berücksichtigt, weil ich jeden Tag zum Frühstück in die Schule fahre, um den Blutzucker zu messen, das Frühstück zu überwachen und Insulin dementsprechend zu spritzen.

Dieses Gutachten wird wahrscheinlich auch nicht reichen, damit die Herren Richter mit am 29.10. den Anspruch auf Pflegegeld zuerkennen. Aber man kann den "Trend" in Richtung Pflegeminuten in Richtung oben doch erkennen. Der nächste Gutachter hat dann vielleicht die noch fehlenden 10 Minuten für mich in der Tasche.

Mensch, wie man sich doch so irren kann. Ich hatte von dem Gutachter damals vor dem Termin beim Sozialgericht ein viel besseren Eindruck. Dieser hier war eher ruhig, besonnen und in sich gekehrt.

Ich darf ja nun noch meinen "Senf" zu dem Gutachten dazugeben. Werd ich auch machen. Sind ja noch ein paar Tage bis zum 29. Und dann werde ich mal ganz gespannt nach Schleswig fahren und der Verhandlung lauschen. Da fallen mir doch gleich wieder die 300 Euro Strafgebühren aus Lübeck von dem ehrenwerten Richter ein. Na wie auch immer. Ich halte alle Interssierten auf dem Laufenden.

LG Manu

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engelchen2812
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29 Okt. 2010 16:54 #43246 von engelchen2812
Halle allerseits !!

Ich bin zurück aus Schleswig. Und ich sag nur ein Wort: G E W O N N E N !!!!!!!!!!!
Endlich. Dieser lange Weg hat sich am Ende ausgezahlt. Ich bin soooooooo glücklich.
Am Ende lag es wirklich nur daran, das alle Gutachter, auch der letzte, immer eine hohe Zeit abgezogen hatten, weil deren Listen sagten, dass Kinder so und so lange brauchen auch wenn sie gesund sind.
Bei mir hatte der letzte ja nur für die Mahlzeiten 55 Minuten veranschlagt. Aber gleich 30 Minuten wieder abgezogen. Nur doof, das seine Liste aus dem Jahr 2002 war. Die aktuelle sagt nämlich aus, das für 6-7jährige nur 3 Minuten bzw. für 7-8jährige 2 Minuten abgezogen werden dürfen. Und 55 minus 2 bis 3 Minuten macht dann schon mal 52 bzw. 53 Minuten. Und die Zeit für 5-6jährige beträgt 10 Minuten. Daher waren dann die anderen Zeiten nicht mehr ganz so super wichtig für die Richterin. Pflegegeld rückwirkend ab Antragsstellung! Und ein Anerkenntnis der Pflegekasse gleich im Gerichtssaal. Und die Mutwillenskosten von dem Herrn Richter aus Lübeck in Höhe von 300,- Euro sind auch passé.
Was soll ich sagen. Ich bin glaub ich gerade der glücklichste Mensch von der Welt.
Es hat sich also gelohnt. Mal schauen was ich meiner Tochter jetzt gutes tue. Sie hat es sich voll und ganz verdient. Heute Abend gehen wir jedenfalls erst einmal schön essen.
Ich kann echt nur jedem raten, haltet durch. Wenn ich überleg wie mich der Richter ohne ein Urteil abfertigen wolle. Wenn ich mich da hätte einschüchtern lassen von seiner Drohnung mir die Gerichtskosten aufzuerlegen. Na ja, nun ist es vorbei.

Viele Grüße von Manu

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Mic69
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29 Okt. 2010 20:20 #43252 von Mic69
Herzlichen Glückwunsch. Prima.

Kämpfen lohnt sich.

Und ich kann jeden nur empfehlen, das Klageverfahren durchzuziehen. Ich bin tätig als ehrenamtlicher Richter in einer Instanz der Sozialgerichtsbarkeit und weiß, wie die Richterschaft zu den Gutachten des MdK stehen.

Mein Tipp: Nutzt den Rechtsweg. Ihr habt nichts zu verlieren.

Nochmals meinen Glückwunsch.
Ich freu mich für euch. :woohoo:

Gruß
Mic
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