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pflegepauschbetrag

aniella44
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pflegepauschbetrag

03 Dez. 2009 23:38
#34109
hallo,
ich war letzte woche auf dem finanzamt, um mir lohnsteuerfreibeträge eintragen zu lassen. da sagte mir die angestellte, dass der pauschbetrag (924.- E) ab 2010 wegfällt. ich finde im netz aber gar nichts.
weiß von euch jemand bescheid?

danke!
lg aniella

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Niemand
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Re: Aw: pflegepauschbetrag

04 Dez. 2009 18:01 - 04 Dez. 2009 18:02
#34139
Habe in meiner aktuellen Steuerliteratur nur das gefunden:
Abzugsbetrag für Haushaltshilfen im Rahmen von außergewöhnlichen Belastungen entfällt

Die Anhebung der Steuerabzugsbeträge für haushaltsnahe Hilfen und Handwerkerleistungen hat man zum Anlass genommen, um Ihnen an anderer Stelle Steuervorteile zu streichen. Bis 2008 konnten Sie für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe unter bestimmten Bedingungen einen Pauschbetrag geltend machen. War der Steuerzahler 60 Jahre oder älter, konnte er 624 Euro geltend machen. Gleiches galt bei Krankheit. Bei einer Schwerbehinderung oder Hilflosigkeit durften 924 Euro als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Dieser Pauschbetrag wurde ab 2009 leider gestrichen. Ausgaben für die Beschäftigung von Haushaltshilfen können Sie daher ab 2009 nur im Rahmen der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen oder - unter Berücksichtigung eines zumutbaren Eigenanteils - als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

Die Behindertenpauschbeträge, z.B. die 3700 EUR bei Kennzeichen H gibt es aber wohl weiterhin.
Letzte Änderung: 04 Dez. 2009 18:02 von Niemand.

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