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Vergünstigungen durch Schwerbehindertenausweis?

sonjanico
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19 Nov. 2009 09:24 #33849 von sonjanico
Hallo zusammen,
wir sind ganz neu hier, da Nico (10 J.) erst seit 2 Monaten Diabetes Typ 1 hat. Im Krankenhaus sagte man uns u. a., daß wir einen Schwerbehindertenausweis mit Kennzeichen "H" beantragen sollen bzw. können, um dadurch einige Vergünstigungen zu erhalten. Einiges haben wir ja nun schon in Erfahrung gebracht. Was uns aber noch interessiert: Ist es möglich, unseren PKW auf das Kind umzumelden, um evtl. eine Kfz-Steuer-Befreiung zu erlangen? Wir fahren Nico z. B. damit zur Schule, zur Diabetes-Sprechstunde (50 km eine Strecke!)usw. Allerdings wird dieser PKW ebenso zur Fahrt zur Arbeit genutzt. Besteht da überhaupt eine Chance, von der Kfz-Steuer befreit zu werden?
Über ein paar hilfreiche Tipps würden wir uns freuen!

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Gottwalt
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19 Nov. 2009 20:45 #33864 von Gottwalt
Die Steuerbefreiung für den PKW sehen anscheinend unterschiedliche Finanzämter unterschiedlich. Hier in Hamburg wurde uns gesagt, es habe früher die Regelung gegeben, daß dann wirklich nur Fahrten mit dem oder für den Behinderten gemacht werden dürften. Es sei aber klar, daß dies oft gar nicht auseinandergehalten werden kann, deshalb verzichtet man da inzwischen auf den Nachweis oder auch nur den Hinweis, daß dies einzuhalten sei.
Andere Finanzämter sehen das anscheinend differenzierter. Ich erfuhr z. B. von Eltern, die dann vorbringen mußten, daß sie auch deshalb mit dem Auto zur Arbeit fahren, damit sie im Ernstfall schnell genug beim Kind im Kindergarten sein könnten, falls dies aufgrund des Diabetes notwendig sein sollte. Dann wurde dies auch anerkannt.

Wie gesagt, beim Finanzamt einfach nachfragen, die sagen das schon genau.

Lieben Gruß

Gottwalt

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ClaudiaGG
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22 Nov. 2009 19:14 #33904 von ClaudiaGG
Hallo,
ich hatte mich vor einem Jahr auch mit diesem Thema beschäftigt. Mir wurde von der Zulassungsbehörde folgende Auskunft erteilt. Wenn im Schwerbehindertenausweiss ein Merkzeichen H vorliegt und der Grad der Behinderung 50 oder mehr beträgt, dann könnte man das Auto auf das Kind zulassen und die KFZ Steuer würde wegfallen.
Hat bei uns leider nicht geklappt, da meine Tochter 40% hat.
Diese Auskunft habe ich leztes Jahr bekommen.
Viele Grüße
ClaudiaGG
P.S.: Allerdings ist das Merkkennzeichen H für die jährliche Steuererklärung von großer Bedeutung.

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katche
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26 Nov. 2009 09:29 #33957 von katche
Hallo,

wie vorher schon beschrieben ist das sehr unterschiedlich von Land zu Land, ja sogar von Landkreis zu Landkreis.
Wir waren mit zwei Dia Kinder im Krankenhaus und hatten den gleichen Antrag gestellt.
Woraufhin mein Sohn 50 % mit H bekam und das Mädchen das mit im Krankenhaus war bekam nur 40% und erst nach langem hin und her das Merkmal H.
So kann es gehen.
Wir haben unseren PKW auf Tommy angemeldet und sparen so die KFZ Steuer, der PKW sollte dann nur für Fahrten für das Kind genutzt werden.
Was aber im zweifelsfall auch fast immer so ist.
Einkaufen,etc. gehört ja auch dazu denk ich mir mal.
Aber wie auch schon geschrieben spielen die 50% mit Merkmal H eine große Rolle beid der Lohnsteuer.
Ansonsten nehm ich den Ausweis immer mit z.B. ins Schwimmbad, Ausstellungen, Parks etc. da haben wir schon einiges gespart.
Denn obwohl im Ausweis kein B drin steht für Begleitperson (was ja auch sich total widerspricht, hilflos aber keine Begleitung erforderlich :blush:
Aber ganz oft sahen die Schwimmbäder und die Parks das anders, da war mein Eintritt oft ganz umsonst als Begleitperson und Tommy kam zum halben Preis rein.

Ansonsten hab ich noch das Ticket beantragt zum benutzten öffentlicher Verkehrsmittel, somit kann er umsonst in die Schule.Was auch schon ein großer Batzen ist.

Hoffe ihr könnt was damit anfangen

L.G Kathleen

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