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GdB von 40% noch reduzieren? Macht das Sinn?

jdersen
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05 Okt. 2009 21:16 #33033 von jdersen
Hallo zusammen,

nachdem ich jetzt aufmerksam alle Seiten hier im Forum zum Thema Schwerbehindertenausweis gelesen habe, habe ich eine Frage:
Macht es einen Sinn den GdB von 40% auf 20 oder 30% runterzusetzen? Wir sind bis jetzt irrtümlich davon ausgegangen, dass der Schwerbehindertenausweis, wenn er dann mit 16 Jahren nicht neu beantragt wird einfach erlischt.
Jetzt haben wir Post von dem zuständigen Amt bekommen, und der GdB wurde auf 40% neu festgelegt. Im Forum schreiben manche, dass man beantragen sollte den GdB noch weiter heruntersetzen zu lassen, da man ihn ja nicht zurückgeben kann. Was soll dies für einen Sinn machen?
Muss man einen GdB von 40% angeben und einen von 20 oder 30% nicht?
Kennt hier jemand die passenden Gesetzestexte?

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Gottwalt
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Diamant Schreiber
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07 Okt. 2009 09:30 #33046 von Gottwalt
Hallo,

alles unter 50% zählt nicht mehr als "schwerbehindert", somit hat man dann auch keinen "Schwerbehindertenausweis" mehr, sondern nur den Bescheid vom Amt über einen Grad der Behinderung (nicht: Schwerbehinderung!) von 40%. Damit ist der Schwerbehindertenausweis ungültig und muß, wenn er nicht sowieso abgelaufen ist, zurückgegeben werden.

Zu "was muß man sagen": Du beziehst Dich jetzt sicherlich auf Ausbildungsplatz und Schule etc.
Grundsätzlich muß man jede chronische Erkrankung, die für die Ausübung der Aufgaben relevant ist, benennen. Den Diabetes sollte man wohl auf jeden Fall nennen, denn im Ernstfall ist es ja wichtig, daß die anderen bescheid wissen. Was aber NICHT genannt werden muß ist, daß man einen Bescheid über 40% Behinderung vom Versorgungsamt hat. Das ist im Übrigen auch irrelevant für ein Ausbildungsverhältnis (außer man strengt eine Gleichstellung an).
Vielleicht, um deutlich zu machen, weshalb aus meiner Sicht der Diabetes grundsätzlich genannt werden muß bei egal welchem Beruf: Es gibt wohl keinen Beruf ohne Ausnahmesituationen, und egal ob man im Weihnachtsgeschäft 7 Stunden ohne Pause hintern Tresen steht oder ob man als Schwesternschülerin 5 Stunden ohne Pause bei einer schwierigen OP assistiert, ob man als Stukkateur einfach fertigarbeiten muß, damit der Gips nicht abbindet oder wie auch immer: Es gibt in jedem Ausbildungsberuf, der mir einfällt, Situationen, in denen es wichtig ist, daß die Kollegen wissen, daß man Diabetiker ist und vielleicht schnell mal zwischendurch messen und einen Traubenzucker essen muß.
Deshalb sollte man meiner Ansicht nach den Diabetes keinem Ausbilder oder Arbeitgeber verschweigen, gleichzeitig aber deutlich sagen, falls der Diabetes stabil und deshalb einem üblichen Alltag und normaler Arbeitsbelastung in keiner Weise im Wege ist.
Es ist ja inzwischen so, daß (fast) jeder Beruf auch mit Diabetes Typ 1 ergriffen werden kann, falls der Diabetes gut eingestellt ist und der Diabetiker auch in Streßsituationen sicher mit seinem Blutzuckermanagement ist.

Lieben Gruß

Gottwalt

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jdersen
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07 Okt. 2009 16:44 #33052 von jdersen
Vielen Dank für deine Antwort,

ja verschweigen wollten wir den Diabetes auf keinen Fall, es geht uns nur darum, ob unserem Sohn bei einem Einstellungsgespräch Nachteile durch GdB 40 entstehen könnten, die er bei GdB 20 oder 30 nicht haben würde.

Viele Grüße
jdersen

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Gottwalt
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07 Okt. 2009 16:49 - 07 Okt. 2009 16:49 #33053 von Gottwalt
Ein Nachteil aus den 40% darf ebensowenig entstehen, wie aus den 50% ein Nachteil entstehen darf. Genannt werden müssen beide bei einem Vorstellungsgespräch NICHT, und bei expliziter Nachfrage darf geschwiegen (bzw. ersatzweise die Unwahrheit gesagt) werden. Das gilt analog zu Schwangerschaft etc. Die Erkrankung selbst darf nicht verschwiegen werden, falls sie irgendwie bei der Berufsausübung relevant sein kann.

Lieben Gruß

Gottwalt
Letzte Änderung: 07 Okt. 2009 16:49 von Gottwalt.

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