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Hilfe bei Begründung des Einspruchs!

Sonnchen
Mitglied


Schreiber
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Beiträge: 37

Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 2006
Therapieform: ICT (Intensivierte konventionelle Therapie Mehr als 4 Spritzen am Tag)
Private Nachricht
12 Aug. 2009 23:59 #32141 von Sonnchen
Hilfe bei Begründung des Einspruchs! wurde erstellt von Sonnchen
Hallo Ihr Lieben!

Melde mich nun wieder! Hatte ja vor ein paar Wochen berichtet das wir für unsere Tochter Nina nur einen GdB von 30% ohne H erhalten haben.
Haben nun Einspruch erhoben, und heute ein Schreiben erhalten, mit der Aufforderung innerhalb eines Monates eine Begründung einzureichen.
Kopien der ärztlichen Unterlagen wurden auch mit geschickt.(Unsere Diabetologin empfahl übrigens 50% mit H), was aus diesen Kopien zu ersehen war!
Nun meine Frage. Hat jemand von euch ein paar Anregungen und Tipps was man in solch eine Begründung alles schreiben sollte, und auf was man achten muss.
Bin dankbar für jeden Hinweis, denn bin damit zur Zeit etwas überfordert, da ich davon nicht viel Ahnung habe.

Vielen lieben Dank schon man im Vorraus!

Gruss Sonja.

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dominik2008
Benutzer


Neuling
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Beiträge: 3

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2000
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
13 Aug. 2009 20:41 #32156 von dominik2008
dominik2008 antwortete auf Re:Hilfe bei Begründung des Einspruchs!
Hi,
unser erster Antrag auf 50% Merkzeichen H wurde auch abgelehnt. Nach unserer Begründung wurde er sofort anstandslos genehmigt.
In die Begründung hatte ich geschrieben, was auch anhand der Tagebücher die wir für das Amt kopiert hatten ersichtlich war, dass seine BZ-Werte so stark schwanken, dass er nicht ohne Hilfe eines Elternteils längere Zeit alleine sein kann. Sowohl hohe Zuckerwerte in der Schule vor der ersten Pause bei denen ich zum Korrigieren geholt werden musste, als auch Unterzuckerungen, bei denen er einmal schwer stürzte und sich eine Platzwunde an der Oberlippe holte, - alles war dabei. Er war zum damaligen Zeitpunkt kaum einstellbar. Desweiteren hatte ich argumentiert, dass ein Kind im Alter von sieben Jahren nicht von heute auf morgen lernen kann, Lebensmittel einzuschätzen bzw. zu wiegen, entsprechend die Spritzmenge zu berechnen und dann auch noch selbständig seine Werte kontrollieren und korrigieren kann. (Ist ja selbst bei Pumpenträgern in dem Alter am Anfang nicht gerade einfach!) Außerdem könne er auf Tagesausflüge oder Jugendherbergsfahrten der Klasse zumindest im Augenblick nicht alleine mitfahren.
Ja, ob das rechtlich sicher ist, oder im Erwägen des bearbeitenden Amtes liegt, kann ich dir nicht sagen. Bei uns hat es geklappt.
Nur nicht den Mut verlieren, einfach noch mal probieren. Vielleicht haben auch andere noch hilfreiche Tipps! :laugh:

LG
Sabine

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