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GdB von 50% auf 40%

TamiMama
Benutzer


Neuling
Neuling

Beiträge: 3

Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 1996
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
20 Juli 2009 09:07 #31833 von TamiMama
GdB von 50% auf 40% wurde erstellt von TamiMama
Hallo

meine Tochter 12 Jahre hat seid 2 Jahre DM und seid 1 Jahr eine Pumpe.

Hatten im Juli 2007 einen Antrag gestellt für den Schwerbehindertenausweis, der aber erst nur mt 40% mit Merkzeichen H genehmigt wurde. Erst nach einem Widerspruch erhielten wir den Ausweis 50% + H im Feb. 2008. Die Ki-Ä. schrieb uns damals das meine Tochter noch nicht ausreichend eingestellt ist, auch wegen Hypo und Hyper etc.(Ausweis gültig bis Feb. 2010). Im Feb. 2009 sollte ein Überprüfung stattfinden ob es noch gerechtfertigt ist die 50% zu behalten.

Heute kam das Schreiben bzw. Anhörung das meine Tochte wieder auf 40% runtergestuft werden sollte, da sie laut Arztbefunde keine ausgeprägten Hypos hatte und sie einen guten Hba1c hätte.

Ich weiß die Entscheidung kann uns keiner nehmen. Wenn es nach meiner Tochter ginge möchte sie keinen Ausweis mehr.
Aber ich denke da ein wenig anders drüber, was ist später mal wenn sie wirklich Vorteile aus diesem Ausweis ziehen könnte.

Wie denkt ihr darüber?

Liebe Grüße
Heike

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Gottwalt
Mitglied


Diamant Schreiber
Diamant Schreiber

Beiträge: 1440

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2003
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
20 Juli 2009 14:30 #31841 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Re:GdB von 50% auf 40%
Hallo Heike,

so, wie man jederzeit formlos die Verbesserung des Zustandes mitteilen und damit einen Verbesserungsantrag stellen kann, so kann man auch jederzeit einen Antrag auf Höherstufung wg. Verschlechterung des Zustandes stellen.
Mit anderen Worten: Noch seid Ihr die Erziehungsverantwortlichen, und es obliegt Euch als Eltern einzuschätzen, ob die Einstufung gerechtfertigt ist oder ein Widerspruch notwendig/sinnvoll erscheint.
Eure Tochter kann später (also mit Volljährigkeit) jederzeit selbst entscheiden, ob sie selbst aufgrund entsprechender BZ-Einstellung/Schwierigkeiten bei der BZ-Einstellung für die 50% kämpfen will oder ob sie mit den 30% bis 40%, die sie als Erwachsene bekommen wird, leben will.

Also: Wenn Dir die 50% wichtig sind (z. B., weil Ihr dann notwendige Hilfen bekommt bzw. damit Erschwernisse teilweise kompensieren könnt) und Du sie gerechtfertigt findest, dann kämpfe dafür (ist nicht unbedingt leicht, leider). Noch mußt Du das entscheiden. Grundsätzlich wirst Du wohl sowieso nur wieder einen Bescheid für zwei Jahre bekommen.

Ach ja, noch etwas: Mehrere Sozialgerichte haben inzwischen anerkannt, daß die Einstufung nach den sog. "Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit" bzw. neu nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen" nicht angemessen ist und weichen deshalb in ihren Urteilen davon ab. So bekam z. B. unser Nachbar die 50% als Erwachsener anerkannt, obwohl er KEINE regelmäßigen schweren Hypos hat, weil er aufgrund einer ausgeprägten Hypo-Wahrnehmungsstörung einen erheblichen Meßaufwand betreibt (häufig stündliche Messungen, auch während der Arbeit!), um eben diese sonst quasi zwangsläufig auftretenden Hypos zu vermeiden.

Lieben Gruß

Gottwalt

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